In Opfikon können Sie einen Teil des Abfalls trennen und gratis an Sammelstellen abgeben.
An die Sammelstellen bringen können Sie zum Beispiel: Aber nehmen Sie bitte Rücksicht auf die Anwohner/innen und werfen Sie die Flaschen nur von Montag bis Samstag von 7 Uhr bis 20 Uhr in die Container. Weitere Informationen finden Sie im Abfall-Kalender . Dieser liegt im Stadthaus auf. Wenn Sie Fragen haben, können Sie die Mitarbeiter der Hauptsammelstelle fragen.
Mit einem ausländischen Führerschein dürfen Sie höchstens ein Jahr lang in der Schweiz Auto fahren. Deshalb ist es wichtig, dass Sie schon früh die nötigen Schritte unternehmen, um einen Schweizer Führerschein zu erhalten. Der Besitz des Schweizer Führerscheins ist oft auch wichtig, um eine Stelle zu finden.
Mit Fragen, die Ihre Kinder betreffen, können Sie sich an die folgenden Stellen wenden. Sie erhalten dort kostenlos Hilfe und Beratung.
Auf der Webseite der Elternbildung finden sie gute Hinweise und Merkblätter, sowie eine Liste mit Elternbildungskursen: Jugend- und Familienberatung Kanton Zürich Jugendsekretariat Bezirk Bülach Eugen Wyler-Strasse 1 8302 Kloten Tel.: 044 804 80 10 Fax: 044 804 80 15 Email: jfb.kloten@ajb.zh.ch www.ajb.zh.ch Silvia Tschupp Kleinkindberatung Bülach Schaffhauserstrasse 53 8180 Bülach Tel.: 043 259 95 44 Der Elternnotruf (044/ 261 88 6) hilft, wenn Ihnen die Entwicklung Ihres Kindes Sorge macht. Sie sich als Eltern überfordert fühlen.wenn Sie Angst haben, Sie könnten Ihrem Kind etwas antun.wenn Ihr Kind sexuell missbraucht wurde oder wird. Auf der Webseite der Suchtpräventionsstelle Zürcher Unterland veröffentlich neben vielen Hinweisen einen Elternbrief, der abonniert werden kann. Die Broschüre 'Acht Sachen, die Erziehung stark machen' wird in vielen Sprachen angeboten. Die FemmesTische bieten eine niederschwellige kostenlose Elternbildung in verschiedenen Sprachen an. Folgender Flyer gibt wichtige Lerninformationenen für Kinder im Vorschulalter in verschiedenen Sprachen:
Gesundheit ist ein Geschenk, aber wir können auch aktiv etwas für unsere Gesundheit tun. Ein gesunder Lebensstil ist die beste Gesundheitsvorsorge. In der Fachsprache nennt man dies Prävention. Wir leisten damit einen Beitrag, um uns gegen Krankheiten zu schützen. Doch was ist ein gesunder Lebensstil? Dazu gehören zum Beispiel: gesunde Ernährung, genügend Bewegung, normales Körpergewicht, genügend Schlaf, wenig Konflikte und Stress, gute soziale Kontakte, nicht rauchen und keinen oder wenig Alkohol trinken.
Ein Notfall ist eine lebensgefährliche Situation. In den meisten öffentlichen Spitälern gibt es eine Notfallstation, die 24 Stunden offen ist. Sie ist aber für schwerwiegende Fälle vorgesehen. Gehen Sie deshalb bei einem Notfall immer zuerst zu Ihrem Hausarzt / Ihrer Hausärztin. Viele Hausärzte kommen in dringenden Situationen auch zu Ihnen nach Hause. Ist der Hausarzt / die Hausärztin nicht erreichbar, gibt der Telefonbeantworter Auskunft über seine Stellvertretung oder den Dienstarzt.
In grösseren Städten gibt es auch private Arztstationen (z.B. Permanence, City-Notfall etc.) für dringende Arztbesuche ohne Voranmeldung. Wenn ein Mensch in Ihrer Nähe einen Notfall erleidet (z.B. einen Unfall), ist die Erste Hilfe das Wichtigste. Dabei müssen lebenswichtige Körperfunktionen wie das Bewusstsein, die Atmung und der Kreislauf sichergestellt werden. Was genau zu tun ist, kann man in einem Kurs lernen. In einer Notfallsituation ist schnelles Handeln wichtig. Über die Telefonnummer 144 erreichen Sie den Rettungsdienst und den Krankenwagen. Geben Sie beim Anruf folgende Informationen durch:
Einen Teil der Kosten für die Ambulanz müssen die Patienten selbst bezahlen. Wichtige Notfallnummern:
Bei Verdacht auf eine Vergiftung (z.B. durch Pilze oder Chemikalien) hilft die Notfallnummer 145 des Toxikologische Informationszentrums weiter: Sie können rund um die Uhr anrufen und erhalten kostenlos ärztliche Auskunft zu Vergiftungen.
Wann der richtige Zeitpunkt für eine Familie ist, muss jedes Paar für sich selbst entscheiden. Man kann etwas tun, um eine Schwangerschaft zu verhindern oder um den Kinderwunsch zu erfüllen. Doch man kann nicht alles planen. Es gibt auch heute noch ungeplante Schwangerschaften und unerfüllte Kinderwünsche. Fast 20 Prozent aller Paare mit Kinderwunsch können keine Kinder bekommen. Mit all diesen Fragen beschäftigen sich verschiedene Beratungsstellen unter dem Thema Familienplanung.
Hier finden Sie eine Liste Familienberatungsstellen
Wanderwege
Wanderwege sind allgemein zugängliche und in der Regel für zu Fuss Gehende bestimmte Wege. Sie verlaufen möglichst abseits von Strassen für den motorisierten Verkehr und weisen keine Asphalt- oder Betondeckschicht auf. Steile Passagen werden mit Stufen überwunden und Absturzstellen werden mit Geländern gesichert. Fliessgewässer werden auf Stegen oder Brücken passiert. Wanderwege stellen keine besonderen Anforderungen an die Benützer. Die Wegweisung der Wanderwege ist gelb. Bergwanderwege Bergwanderwege sind Wanderwege, welche teilweise unwegsames Gelände erschliessen. Sie sind überwiegend steil und schmal angelegt und teilweise exponiert. Besonders schwierige Passagen sind mit Seilen oder Ketten gesichert. Bäche sind unter Umständen über Furten zu passieren. Benützer von Bergwanderwegen müssen trittsicher, schwindelfrei und in guter körperlicher Verfassung sein und die Gefahren im Gebirge kennen (Steinschlag, Rutsch- und Absturzgefahr, Wetterumsturz). Vorausgesetzt werden feste Schuhe mit griffiger Sohle, der Witterung entsprechende Ausrüstung und das Mitführen topografischer Karten. Die Wegweisung von Bergwanderwegen ist gelb mit weiss-rot-weisser Spitze. Bestätigungen und Markierungen sind weiss-rot-weiss. Alpinwanderwege Alpinwanderwege sind anspruchsvolle Bergwanderwege. Sie führen teilweise durch wegloses Gelände, über Schneefelder und Gletscher, über Geröllhalden, durch Steinschlagrunsen oder durch Fels mit kurzen Kletterstellen. Bauliche Vorkehrungen können nicht vorausgesetzt werden und beschränken sich allenfalls auf Sicherungen von besonders exponierten Stellen mit Absturzgefahr. Benützer von Alpinwanderwegen müssen trittsicher, schwindelfrei und in sehr guter körperlicher Verfassung sein und den Umgang mit Seil und Pickel sowie das Überwinden von Kletterstellen unter zu Hilfenahme der Hände beherrschen. Sie müssen die Gefahren im Gebirge kennen. Zusätzlich zur Ausrüstung für Bergwanderwege werden Höhenmesser und Kompass, für Gletscherüberquerungen Seil und Pickel vorausgesetzt. Die Wegweisung der Alpinwanderwege ist blau mit weiss-blau-weisser Spitze, Bestätigungen und Markierungen sind weiss-blau-weiss. Informationstafeln am Weganfang weisen auf die besonderen Anforderungen hin.
Eine Bank ist ein Unternehmen, das Finanzdienstleistungen erbringt. In der Schweiz gibt es über 300 Banken mit rund 3500 Geschäftsstellen. Finanzdienstleistungen erbringt auch die Postfinance, ein Geschäftsbereich der Schweizerischen Post.
Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:
- Sparen, Vorsorge - Handel mit Wertpapieren - Kredite, Hypotheken - Finanz- und Steuerberatung - Vermietung von Tresorfächern Banken-Info: Hier finden Sie Informationen über alle Standorte der Banken in den Schweizer Gemeinden. Postfinance: Hier finden Sie weitere Informationen über die «Bank» der Schweizerischen Post.
Der öffentliche Verkehr ist in der Schweiz sehr gut ausgebaut. Mit Zug, Bus oder Tram kommen Sie beinahe überall hin. Auch in Ihrer Gemeinde kann es sich lohnen, für das gesamte Verkehrsnetz ein Abonnement (Abo) zu kaufen anstatt für jede Fahrt einzeln zu bezahlen.
Nützlich ist auch das Halbtax-Abonnement der SBB (Schweizerische Bundesbahnen). Damit erhalten Sie Billette (Fahrkarten) für die Bahn zum halben Preis. Dies gilt auch für die meisten Privatbahnen, zahlreiche Bergbahnen, Postautos und viele Schifffahrtslinien. Mit dem Halbtax-Abo bezahlen Sie zudem für Tram und Bus in den meisten Städten und Agglomerationen nur einen reduzierten Tarif. In Begleitung fahren Kinder bis 6 Jahre in allen öffentlichen Verkehrsmitteln gratis mit. Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 16 Jahren bezahlen nur den halben Fahrpreis. Sehr praktisch ist die Juniorkarte oder die Enkelkarte. Damit können die Kinder weiterhin kostenlos fahren, wenn auch nur in Begleitung der Eltern respektive der Grosseltern.
Jede Person, die in der Schweiz wohnt, arbeitet oder einkauft, kann steuerpflichtig werden. Die Steuer ist eine öffentliche Abgabe. Sie bildet die wichtigste Einnahmequelle des Staates und ermöglicht es ihm, seine Aufgaben zu erfüllen.
Man kennt in der Schweiz eine ganze Reihe von unterschiedlichen Steuern. Die direkten Steuern gehören zu den wichtigsten für den Staat: Einkommens- und Vermögenssteuer sowie Gewinn- und Kapitalsteuer. Dann gibt es die indirekten Steuern. Zu ihnen gehören die Mehrwertsteuer, die Steuern für Tabak, die Hundesteuer, die kantonale Motorfahrzeugsteuer, die Lotteriesteuer und andere mehr. Je nach Steuerart werden sie von Gemeinden, Kantonen oder Bund erhoben. ch.ch: weitere Informationen zum Schweizerischen Steuersystem
Alle Menschen, die sich mehr als 3 Monate in der Schweiz aufhalten, müssen eine so genannte Grundversicherung bei einer Krankenversicherung abschliessen. Die Mindestleistungen dieser Grundversicherung sind gesetzlich geregelt. Jede Kasse muss jede Einwohnerin und jeden Einwohner der Schweiz in die Grundversicherung aufnehmen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand.
Sie können Ihre Kasse selbst wählen. Bei der Grundversicherung können Sie jeweils auf Mitte und Ende Jahr Änderungen vornehmen oder die Krankenkasse wechseln. Bei den Zusatzversicherungen gelten andere Regeln. Beachten Sie jeweils die Kündigungsfristen der Versicherungen. In der Grundversicherung jeder Krankenkasse sind alle Personen für die gleiche Leistung versichert: Behandlung durch anerkannte ÄrztInnen, Behandlung und Aufenthalt im Spital, ärztlich verordnete Medikamente und Laboruntersuchungen, 7 Kontrolluntersuchungen bei Schwangerschaft und 2 Ultraschalluntersuchungen, Kosten der Geburt, Impfungen, 8 Gesundheitsuntersuchungen für Kinder vor Schulbeginn und Frauenärztliche Vorsorgeuntersuchung (alle drei Jahre), Rehabilitation (also Therapien und Kuren), Teilkosten bei Notfällen (z.B. für Transport), Teilkosten bei Krankheitsfall im Ausland. Weiterführende Leistungen können Sie selber bestimmen; dann erhöhen sich einfach Ihre monatlichen Beiträge. Unter www.comparis.ch können Sie Leistungen und Preise für Ihre Situation vergleichen. Dieser Vergleich lohnt sich sicher! Die Unfallversicherung ist in der Krankenkasse inbegriffen. Berufstätige sind bereits über ihren Arbeitgeber versichert und können auf die Unfalldeckung bei der Krankenkasse verzichten. Mit so genannten Zusatzversicherungen können weitere Leistungen versichert werden (z.B. Spitalaufenthalt in einem anderen Kanton, homöopathische Behandlungen, gewisse Leistungen beim Zahnarzt etc.) Die Krankenkassen sind frei, welche Zusatzversicherungen sie anbieten und welche Personen sie zu welchem Preis darin aufnehmen. Zusatzversicherungen müssen nicht bei derselben Kasse abgeschlossen werden wie die Grundversicherung.
Die Schweiz ist mitten im Westen Europas gelegen. Man nennt sie manchmal Insel: Sie ist selbst kein Mitglied der EU, aber von den EU-Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, Italien, Oesterreich sowie dem Fürstentum Liechtenstein umgeben. In der Schweiz treffen daher drei grosse europäische Kulturen aufeinander: die deutsche, die französische und die italienische. Durch ihre zentrale Lage spielt die Schweiz in Westeuropa verkehrstechnisch eine entscheidende Rolle. Eine der wichtigsten europäischen Verbindungen zwischen Norden und Süden führt über die Schweizer Alpen: der Gotthard.
Mit ihren rund 41´300 Quadratkilometern gehört die Schweiz zu den Kleinstaaten Europas. Die Schweiz ist vergleichbar mit Dänemark und ist halb so gross wie Oesterreich. In der Schweiz leben 7,4 Millionen Menschen, etwas mehr als ein Tausendstel der gesamten Weltbevölkerung.
Die Abkürzung AHV steht für Alters- und Hinterlassenen-Versicherung. Sie wurde 1948 eingeführt und ist die wichtigste Sozialversicherung in der Schweiz.
Mit den Altersrenten trägt die AHV dazu bei, den Versicherten nach der Pensionierung (Austritt aus dem Erwerbsleben) einen materiell gesicherten Ruhestand zu gewährleisten. Das Rentenalter beginnt in der Schweiz für Frauen mit 64, für Männer mit 65 Jahren. Dank den Hinterlassenenrenten hilft die AHV auch mit, dass Ehepartner und Kinder nach dem Tod des Versorgers oder der Versorgerin nicht in finanzielle Not geraten. Die AHV basiert auf dem Grundgedanken der Solidarität. Die beruflich aktive Bevölkerung finanziert jeweils die laufenden Renten und vertraut darauf, dass spätere Generationen das ebenfalls tun werden. Die Versicherung ist ab dem 18. Lebensjahr für alle in der Schweiz wohnhaften, erwerbstätigen Personen obligatorisch. Finanziert wird die AHV aus den vom Lohn abgezogenen Beiträgen der Arbeitnehmenden, den Beiträgen der Arbeitgeber, vom Bund und den Kantonen. Wer kurz vor der Pensionierung steht, sollte sich drei bis vier Monate vor dem Erreichen des Rentenalters bei der zuständigen Ausgleichskasse anmelden. Bei Fragen helfen die Gemeindezweigstellen der Ausgleichskassen weiter.
Die geografische Lage im Herzen Europas hat die Geschichte und Entwicklung der Schweiz stark beeinflusst. In verschiedenen geschichtlichen Epochen kämpften benachbarte Völker und Staaten immer wieder um die Schweiz, die sich aber erfolgreich dagegen zur Wehr setzte.
Im Jahr 1291 schlossen sich die Urkantone Uri, Schwyz und Unterwalden zu einem Bund zusammen. Sie legten damit den Grundstein zur alten Eidgenossenschaft. In diesem Zusammenhang ist der so genannte Rütlischwur überliefert. Das Rütli ist eine Wiese am Vierwaldstättersee. Auf dieser Wiese sollen sich damals die Vertreter der drei Urkantone getroffen haben. Sie legten den Schwur ab, sich gegen die Habsburger zu einem Bund zusammenzuschliessen. Diesem Bund traten dann im Laufe der Jahrhunderte weitere Kantone bei. Die Gründung der modernen Schweiz geht auf das Jahr 1848 zurück. Damals schuf die Mehrheit der Kantone einen modernen Bundesstaat, indem man eine Bundesverfassung (Grundgesetz des Staates) annahm. Darin war unter anderem geregelt, dass gewisse Bereiche wie Militär, Zölle oder das Post- und Münzwesen zentralisiert und vereinheitlicht wurden; aber auch die Autonomie der Kantone hat man in der Verfassung verankert.
Schweizerische Bundesverfassung: Die Bundesverfassung kann man hier in verschiedenen Sprachen nachlesen.
Um sich in der Schweiz gut zu integrieren und wohl zu fühlen, ist es wichtig, am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen. In den meisten Gemeinden gibt es zahlreiche kulturelle Anlässe – von Ausstellungen und Vorträgen über Theateraufführungen bis hin zu Konzerten. Die Veranstaltungen sind teils kostenlos und frei zugänglich.
Die Schweiz gilt auch als das Land der Vereine. Viele Menschen engagieren sich in einem Verein, um gemeinsam ein Hobby zu betreiben. Vereine gibt es auf allen möglichen Gebieten: Musik, Sport, Kultur, Natur und vieles mehr. Meistens bezahlt man einen Jahresbeitrag, um Mitglied zu werden und die Angebote nutzen zu können. Kulturelle Anlässe zu besuchen oder in einem Verein mitzumachen, sind gute Möglichkeiten, Leute kennen zu lernen und gleichzeitig etwas über die Schweizer Gesellschaft und das Land zu erfahren. Sie können so auch Ihre deutschen Sprachkenntnisse verbessern, erweitern Ihr Beziehungsnetz und sind in der Gemeinde besser verankert. Wie Sie sich als Migrantin oder Migrant am politischen Leben in der Schweiz beteiligen können, erfahren Sie in der Rubrik Politik. Zahlreiche Gemeinden veröffentlichen im Internet ein Vereinsverzeichnis. Man kann thematisch oder alphabetisch nach Vereinen suchen, findet die Kontaktinformationen und erfährt vielfach auch, welche Veranstaltungen die Vereine geplant haben. Wenn Sie mehr über einen Verein erfahren möchten, rufen Sie am besten die angegebene Kontaktperson an oder schreiben Sie ein E-Mail. Die meisten Vereine freuen sich über Interessentinnen und Interessenten.
Geburtsvorbereitungskurse und Kurse für werdende Eltern vermitteln wichtige Informationen zur Geburt und Eltern - Sein. www.lotse.zh.ch (Suchbegriff Geburtsvorbereitung und Elternbildung)
Im Schwangerschaftsturnen bereiten sie ihren Körper auf die Geburt vor. Rückbildungsgymnastik unterstützt den Körper nach der Schwangerschaft bei der Rückbildung. Auf den Webseiten der Spitäler (Bülach, Universitätsspital Zürich, Stadtspital Triemli) finden Sie Informationen zur Geburtsvorbereitung und Geburt. Auch Ihr Arzt oder Ihre Ärztin kann Ihnen Fragen zu Angeboten im Zusammenhang mit der Geburtsvorbereitung und der Geburt beantworten. Spital Bülach, Stadtspital Triemli, Universitätsspital Zürich Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob und wann Sie Ihr Kind bei der Krankenkasse anmelden müssen um sicher zu stellen, dass Ihr Kind von Geburt an versichert ist.
Mittlerweile sind viele Informationen über das Internet erhältlich. Besuchen Sie doch zum Beispiel
Auf beiden Websites finden Sie eine Datenbank mit Weiterbildungsangeboten. Stellen Sie sich vorher folgende Fragen:
Im Internet finden Sie viele Angaben. Seien Sie initiativ: Rufen Sie bei den Schulen an. Manchmal sind die Websites ja auch veraltet. Vergleichen Sie die verschiedenen Angebote miteinander. In Opfikon selber finden Sie verschiedene Kurse für Erwachsene. Viele Schulen bieten auch die Möglichkeit eines Fernstudiums.
Für Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz ist es möglich, das Schweizer Bürgerrecht zu erwerben. Dies geschieht allerdings nicht automatisch und erfordert etliche Voraussetzungen:
Ins ordentliche Einbürgerungsverfahren sind Gemeinde, Kanton und Bund involviert. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung durch das Bundesamt für Migration. In der Schweiz kennt man zudem die erleichterte Einbürgerung. Diese gilt unter bestimmten Voraussetzungen für ausländische Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern sowie für Kinder eines schweizerischen Elternteils, welche das Bürgerrecht noch nicht besitzen. Zuständig ist hierfür alleine der Bund.
(Gemeindeinterne Info. Informationen zu den Kindergärten in unserer Gemeinde finden Sie unter der Rubrik ?Kindergarten?)
Umfragen zeigen, dass viele Stellen durch persönliche Beziehungen besetzt werden. Es lohnt sich deshalb, viele von Ihren Bekannten über Ihre Arbeitssuche zu informieren. Vielleicht kann Ihnen ja plötzlich jemand etwas vermitteln.
Viele Stellen werden aber auch ausgeschrieben. Man findet sie in Tageszeitungen (Beilage: Stellenanzeiger) oder in Fachzeitschriften (Inserate). Falls Sie selber keine Tageszeitungen abonniert haben, dann suchen Sie grössere Bibliotheken auf mit einer Sammlung von Zeitungen. Die meisten Zeitungen liegen im RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) auf. Sie können gratis am Empfang kopiert werden Jeder hat übrigens Anspruch auf Beratung durch das RAV. Anspruch auf Leistungen haben nur die Versicherten. Nehmen Sie einen Übersetzer mit, wenn Sie kein Deutsch verstehen. Zudem wird das Internet als Stellenmarkt immer wichtiger. Die Website stellenlinks und Treffpunkt-Arbeit.ch bieten einen Überblick. In der Computeria und im BIZ sowie im RAV gibt es Internetzugänge. Dann gibt es auch noch das SSI, das heisst "Self Service Information". Das sind Suchportale auf Computern, die sie zum Beispiel beim RAV finden. Firmen melden dort ihre freien Stellen an. Organisiert wird das von der öffentlichen Verwaltung. Weitere Tipps und Adressen finden Sie hier
In zahlreichen Städten und Gemeinden, an rund 80 Bahnhöfen von SBB und Privatbahnen in der Schweiz sowie bei 20 Jugendherbergen und Campingplätzen können Sie ein Velo für einige Stunden oder auch tageweise mieten – teils kostenlos gegen ein Depot oder gegen eine geringe Gebühr. Sie benötigen dazu einen Ausweis zur Identifikation .
In der Schweiz werden viele Zahlungen ohne Bargeld gemacht, wie z. B. Rückzahlungen von Krankenkassen, Lohnzahlungen, Arbeitslosengeld, Renten etc. Deshalb benötigen Sie ein Konto. Mit einem Konto erhalten Sie auch entweder eine Bankkarte oder eine Maestro-Karte, mit denen Sie bargeldlos einkaufen können oder an Automaten Geld beziehen können.
Aber Achtung: Wenn Sie in einem laufenden Asylverfahren stehen und über eine N oder F-Bewilligung verfügen, dann können Sie bei vielen Banken kein Konto eröffnen. Erkundigen Sie sich bei der von Ihnen ausgewählten Bank.
Wenn Sie aus einem Land stammen, welches ein Übereinkommen zur Anerkennung der Führerscheine mit der Schweiz abgeschlossen hat, dann brauchen Sie lediglich die notwendigen Dokumente einzureichen. Wie Sie dabei in ihrem Wohnkanton genau vorgehen, erfahren sie hier.
Wenn Sie aus einem Land stammen, welches kein Übereinkommen zur Anerkennung der Führerscheine mit der Schweiz abgeschlossen hat, dann müssen Sie in der Schweiz erneut eine Fahrprüfung absolvieren.
Geografisch wird die Schweiz in drei Gebiete unterteilt: die Alpen, das Mittelland und den Jura. Die Schweiz ist dicht besiedelt, alles liegt nahe beisammen. Je nach Region sind die Unterschiede jedoch gross.
In den Alpen leben nur rund 10 Prozent der Gesamtbevölkerung. Zwei Drittel der Bevölkerung leben im Mittelland zwischen Genfersee und Bodensee. Die grössten Zentren sind Zürich, Genf, Basel, Bern und Lausanne. Wer quer durch die Schweiz reist, gelangt in kurzer Zeit vom mediterranen Klima im Tessin über die Berglandschaften der Alpen mit Seen und Gletschern ins hügelige grüne Mittelland. Und dabei wechselt man erst noch drei- bis viermal die Sprachregion.
In einer Welt mit so vielen Konsumangeboten müssen Kinder früh lernen, mit Geld umzugehen. Dabei hilft ihnen ein klar begrenztes Taschengeld, das mit zunehmendem Alter des Kindes langsam erhöht wird.
Zum Beispiel bekommt ein Kind in den ersten Schuljahren drei Franken in der Woche, über die es frei bestimmen kann. Zu Beginn wird es vielleicht den ganzen Betrag am ersten Tag ausgeben. Aber mit der Zeit lernt es, das Geld für eine Woche oder einen Monat einzuteilen und auch zu entscheiden, was ihm wirklich wichtig ist. Später kann das Monatsgeld erhöht werden. Gleichzeitig wird mit dem Kind vereinbart, für welche Ausgaben es selber zuständig ist. Beispielsweise sind im Monatsgeld auch die auswärtige Mittagsverpflegung und die Handykosten inbegriffen. So lernt es nach und nach, verantwortlich mit Geld umzugehen. Das nützt ihm später, wenn es als erwachsene Person den Lohn einteilen muss. Wenn Ihr Kind immer wieder Geld verlangt und dann tatsächlich kleinere oder grössere Beträge bekommt, hat es keine Gelegenheit, das zu lernen.
Der Nationalfeiertag ist der 1. August. An diesem Tag sollen die drei Urkantone auf dem Rütli den Bund beschworen haben, so die Überlieferung. An vielen Orten in der Schweiz wird der Nationalfeiertag mit Festumzügen, Ansprachen und Feuerwerk gefeiert.
Die Nationalhymne ist der «Schweizerpsalm». Obschon man die Hymne bereits 1841 zum ersten Mal öffentlich vortrug, wurde sie erst 1981 zur offiziellen Nationalhymne erklärt. Text und Hörprobe der Schweizer Landeshymne
Für Kinder bis zum Alter von etwa vier Jahren gibt es in manchen Gemeinden Kinderkrippen oder Kinderhorte. Dort werden die Kleinen tagsüber von Fachleuten betreut und gefördert. In der Regel können die Eltern wählen, ob sie ihr Kind jeden Tag, nur an einzelnen Tagen oder nur an Halbtagen in die Kinderkrippe bringen wollen.
Mit der Familie oder mit Freunden können Sie auch schöne Ausflüge in die Umgebung unternehmen. Ein Spaziergang an einem Fluss oder See, eine Velotour, eine Wanderung in den Bergen oder ein Picknick in der Natur bieten eine Abwechslung zum Alltag.
Kultur und Freizeit in Opfikon Ausflugsziele / <LINK www.ausflugstipps.zvv.ch<Ausflugstipps</LINK> Ausflugsziele und Veranstaltungen: Auf der Website von Schweiz Tourismus finden Sie regionale Ausflugsziele, Informationen und Hinweise auf Veranstaltungen.
Die versicherten Personen müssen für den Krankenversicherungsschutz jeden Monat einen Beitrag bezahlen: die Krankenkassenprämie. Die Höhe der Prämie kann sich jedes Jahr verändern. Die Krankenkasse teilt den Versicherten die neue Prämie im Herbst schriftlich mit (dann können Sie auch die Krankenkasse wechseln – beachten Sie aber die Kündigungsfristen im Vertrag!). Die Versicherten erhalten mit der neuen Prämie den Krankenkassenausweis mit der Versichertennummer. Sie sollten den Ausweis immer bei sich haben: Sie müssen ihn in der Apotheke, beim Arzt oder im Spital vorweisen.
Die Prämien der Krankenkassen unterscheiden sich nach Kasse und Wohnort. In der Grundversicherung sind aber bei allen Krankenkassen die gleichen Leistungen versichert. Die Prämien unterscheiden sich auch nach dem gewählten Versicherungsmodell und der gewählten Kostenbeteiligung (Franchise). Sie können Ihr Versicherungsmodell selbst wählen: Sie bezahlen zum Beispiel weniger Prämien mit einem Versicherungsmodell ohne freie Arztwahl. Das heisst, Sie müssen immer zuerst zu einem bestimmten Hausarzt / Hausärztin gehen oder ein HMO (ein Gesundheitszentrum) aufsuchen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse für genauere Informationen. Ein Vergleich lohnt sich! comparis.ch: Hier können Sie die Leistungen und Preise der einzelnen Krankenkassen vergleichen, abgestimmt auf Ihre persönliche Situation Bundesamt für Gesundheit: Auch das Bundesamt für Gesundheit veröffentlicht jedes Jahr eine Liste mit Prämien der Krankenkassen nach Wohnregion
Man unterscheidet zwischen formeller und informeller Bildung. Zur formellen Bildung gehören Weiterbildungen, bei denen es einen bestimmten Abschluss gibt, zum Beispiel einen Ausweis, ein Zertifikat oder ein Diplom. Wenn Sie einen Bildungsabschluss aus dem Ausland haben, können Sie ihn hier anerkennen lassen (siehe auch Frage 3).
Informelle Bildung hingegen meint Fähigkeiten, die Sie sich persönlich aneignen, also ohne Kurs oder offizielle Ausbildung. Das kann in der Hausarbeit geschehen, im Beruf beim Durchführen von Aufgaben, in der Familie oder in der ehrenamtlichen Freiwilligenarbeit. In der Schweiz ist unbestritten, dass solche Fähigkeiten auch wichtige Qualifikationen für das Arbeitsleben darstellen. Es gibt deshalb Bemühungen, diese Fähigkeiten anerkennen zu lassen. Siehe zum Beispiel unter: www.valida.ch und www.sozialzeitausweis.ch
Wie Schweizerinnen und Schweizer sind auch Migrantinnen und Migranten verpflichtet, Steuern zu bezahlen. Man bezahlt sie sowohl an die Gemeinde und an den Kanton, in denen man wohnt – das ist die Gemeinde- und Staatssteuer –, wie auch an den Bund – diese nennt man direkte Bundessteuer.
Das Steuersystem ist so organisiert, dass die meisten Leute einmal pro Jahr eine Steuererklärung ausfüllen. Sie geben darin an, wie viel sie im letzten Jahr verdient haben und wie hoch ihr Vermögen ist. Die Steuererklärung wird dann bei den lokalen Steuerbehörden eingereicht. Diese berechnen die Höhe der Steuern und stellen die Steuerrechnungen aus. In der Schweiz kennt man zudem die Quellensteuer. Sie wird direkt durch den Arbeitgeber der steuerpflichtigen Person abgeführt. Er zieht die Steuer jeweils vom Lohn ab und überweist den Betrag an die Steuerbehörden. Betroffen sind Migrantinnen und Migranten ohne Niederlassungsbewilligung C, wenn sie nicht mit jemandem verheiratet sind, der diese Bewilligung oder das Schweizer Bürgerrecht hat. Je nach Kanton ist die Quellensteuer unterschiedlich hoch; sie kann sich von Jahr zu Jahr ändern. Um zu verhindern, dass Migrantinnen und Migranten doppelt besteuert werden – in der Schweiz und zusätzlich im Heimatland – hat die Schweiz mit über 50 Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese Vereinbarungen spielen auch im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung eine wichtige Rolle.
Es gibt in der Schweiz grundsätzlich zwei Prinzipien: Arbeitnehmende aus EU-/EFTA-Staaten haben es einfacher, Zutritt zum Arbeitsmarkt zu bekommen (Norwegen und Island gehören zur EFTA). Das verdankt sich dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU. Die Qualifikation, also der Grad der Ausbildung, ist weniger zentral.
Für die Personen aus allen anderen Staaten (also aus den so genannten "Drittstaaten") gibt es nur Zulassungen, wenn sie als dringend benötigte und gut qualifizierte Arbeitskräfte gelten. Warum diese Einschränkung? Der Schweizer Staat geht davon aus, dass solche Arbeitnehmende langfristig bessere berufliche und soziale Integrationschancen haben. Zudem entspricht das auch dem wirtschaftlichen Trend: weniger Massenverarbeitung, spezialisierte Industrie, mehr Dienstleistungen, mehr Expertenwissen. Weitere Informationen finden sich auf der Website des Bundesamtes für Migration. Dort können Sie auch die Voraussetzungen nachlesen, die es für eine Bewilligung braucht. Neuerungen betreffen Personen mit Status F: „Vorläufig Aufgenommene“ haben seit anfangs 2006 vollständigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Das heisst mit anderen Worten, dass neu auch die Arbeitsintegration für Personen aus dem Asylbereich offen ist. Es gibt schweizweit spezielle Angebote, die sich um ihre Situation kümmern. Erkundigen Sie sich bei den Hilfswerken oder bei der kantonalen Asylkoordination. Der Kanton Zürich, in dem Sie wohnen, entscheidet nach den oben genannten Kriterien darüber, ob Sie eine Arbeitsbewilligung erhalten. Mehr Informationen erhalten Sie beim Migrationsamt.
Eine gesunde Ernährung und viel Bewegung sind wichtig. Weil man sich damit wohler fühlt und gegen Krankheiten schützen kann. Kinder brauchen gesundes Essen ganz besonders für ihre Entwicklung. Doch was ist eigentlich eine gesunde und ausgewogene Ernährung? Diese Nahrungsmittel empfehlen Ernährungsberaterinnen pro Tag:
«Fünf am Tag»: Informationen und Vorschläge, wie 5 Portionen Früchte und Gemüse pro Tag kombiniert werden können. Lebensmittelpyramide: Die «Lebensmittelpyramide» der Schweizerischen Gesellschaft für Ernährung gibt eine gute Übersicht, welche Nahrungsmittel man häufig oder weniger oft essen sollte. Die Grafik ist in neun Sprachen erhältlich. Gesundheitsförderung: Diese Broschüre des Gesundheitsdepartementes von Basel-Stadt gibt Ernährungstipps für Kinder und Jugendliche. Schweizerische Gesellschaft für Ernährung: Informationen über gesundes Essen und Trinken. Zeitschrift «Beobachter»: Forum Gesunde Ernährung
Erste Hilfe heisst, einer verunfallten Person zu helfen, bis der Krankenwagen eintrifft. Dafür gibt es Regeln, die man in Kursen lernen kann. Viele Schweizer Gemeinden bieten solche Kurse an. Diese so genannten Nothelferkurse braucht man auch, um den Führerschein machen zu können. Es gibt auch spezielle Kurse für Notfälle bei Kleinkindern. Diese sind für Eltern und Grosseltern sehr zu empfehlen.
Schweizerischer Samariterbund : Adressen von Nothelfer- und Erste-Hilfe-Kurse in allen Regionen der Schweiz.
Die Stadt Opfikon hat eine gewisse Anzahl Gemeinde-Tageskarten zur Verfügung. Alle Einwohner/innen von Opfikon können diese beanspruchen. Damit darf man einen Tag lang in der ganzen Schweiz auf allen öffentlichen Netzen reisen. Die Tageskarte kostet 40 Franken. Ein Halbtax-Abo ist nicht nötig. Diese Karten sind allerdings sehr begehrt. Deshalb sollten Sie sich schon früh bei dem Empfang der Stadt Opfikon melden (oder im Internet), wenn Sie an einem bestimmten Tag eine solche Karte nutzen möchten. Verschiedene Gemeinden in der Schweiz bieten solche Tageskarten an.
Auf der Homepage der Schweizer Wanderwege finden Sie nützliche Tipps zum Wandern wie:
PET- und Milchflaschen aus Plastik sollten Sie separat sammeln. Man kann sie allerdings nicht in die öffentlichen Sammelstellen bringen. Sie gehören zurück zu den Geschäften, wo Sie gewöhnlich einkaufen gehen. Es gibt noch weitere Abfälle, die Sie unbedingt zurückbringen sollten:
Ausführlichere Informationen zur Abfallentsorgung in unserer Gemeinde finden Sie in unserem Webauftritt unter der Abfallentsorgung. Bitte beachten Sie zudem die Druckversion des Abfall-Kalenders (Waste Management Opfikon (Englische Version))
Wer ein Velo günstig kaufen will, findet an Velobörsen Occasionsvelos zu günstigen Preisen.
Die wichtigste Ansprechperson während einer Schwangerschaft ist die Frauenärztin (Gynäkologin) oder der Frauenarzt. Sie führen in regelmässigen Abständen medizinische Kontrollen durch. So können sie die Entwicklung des Kindes beobachten und mögliche Gefahren für Mutter und Kind erkennen. Auch frei schaffende Hebammen (Geburtshelferin) können Fragen zur Geburt schon während der Schwangerschaft beantworten.
In den Spitälern gibt es Angebote für Kurse zur Geburtsvorbereitung. Dort erfahren Sie Wissenswertes zur Geburt, zum Stillen und zu den neuen Aufgaben als Eltern. Auf den Webseiten der Spitäler (Bülach, Universitätsspital Zürich, Stadtspital Triemli) finden Sie Informationen zur Geburtsvorbereitung und Geburt. Auch Ihr Arzt oder Ihre Ärztin kann Ihnen Fragen zu Angeboten im Zusammenhang mit der Geburtsvorbereitung und der Geburt beantworten.
Ihre erste Anlaufstelle für eine ordentliche oder erleichterte Einbürgerung ist Ihre Wohngemeinde. Dort erhalten Sie alle Informationen (pdf Einbürgerungen) und die notwendigen Formulare.
Die Abkürzung IV steht für Invalidenversicherung. Sie ist neben der AHV eine weitere wichtige Sozialversicherung in der Schweiz. Als invalid gilt jemand dann, wenn er oder sie wegen eines körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitsschadens bleibend oder für längere Zeit (mindestens ein Jahr) nicht mehr arbeiten kann.
Die IV hat in erster Linie die Aufgabe, die betroffenen Versicherten wieder ins Erwerbsleben zu integrieren. Dazu dient eine ganze Reihe von Eingliederungsmassnahmen. Erst wenn diese nicht zum Ziel führen, bezahlt die IV den Versicherten eine Rente.
Um sich zur Fahrprüfung anmelden zu können, müssen Sie folgendes gemacht und abgeklärt haben:
Weitere Informationen zum Autofahren lernen erhalten Sie hier.
Fast alle Kinder setzen ihre Eltern mit solchen und ähnlichen Sätzen unter Druck. Das Wort «Alle» stimmt bei Regeln und Grenzen nie, weil jede Familie ihre eigenen Regeln finden muss. Sagen Sie Ihrem Kind deshalb ruhig: «Aber ich will das so!» Oder: «Bei uns ist es so!» Erklären Sie wenn möglich auch, weshalb Sie es so haben wollen.
Eltern, die ihren Kindern Grenzen setzen, sind weder schlecht noch lieblos. Sie nehmen im Gegenteil ihre Verantwortung ernst. Vielleicht können Sie mit den Eltern der wichtigsten Freunde Ihres Kindes gemeinsame Regeln vereinbaren. Zum Beispiel, wie lange die Jugendlichen am Samstagabend im Ausgang sein dürfen.
Die Schweiz war nicht immer ein Einwanderungsland – obschon immer wieder Menschen aus hauptsächlich europäischen Ländern in der Schweiz Schutz vor Krieg oder politischer Verfolgung gesucht haben. Im Jahr 1850 betrug die ausländische Wohnbevölkerung gerade mal drei Prozent. Damals herrschte in der Schweiz ein Mangel an Nahrungsmitteln, weshalb die Menschen hungern mussten. Viele Schweizerinnen und Schweizer wanderten deshalb in jener Zeit nach Übersee aus – etwa nach Kalifornien, Kanada oder Brasilien.
Erst beim Übergang vom 19. ins 20. Jahrhundert wandelte sich die Schweiz von einem Auswanderungs- zu einem Einwanderungsland. 1915 lag der Anteil an Ausländerinnen und Ausländern bereits bei 15 Prozent; ihre Zahl nahm aber während des Ersten Weltkriegs als Folge der Abwanderung wieder ab. 1934 trat dann das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer in Kraft. Es wurde mehrfach geändert und war grundsätzlich von einer abwehrenden Haltung geprägt: Das Gesetz sollte nur erwünschte Gruppen ins Land lassen. Seit 2008 gilt in der Schweiz das neue Ausländergesetz. Damit wird die Zulassung zum Arbeitsmarkt für Personen ausserhalb der Europäischen Union und der EFTA beschränkt auf besonders qualifizierte Arbeitskräfte.
In einem Verein aktiv mitzumachen, bedeutet vor allem Spass und Geselligkeit. Und man hat das gute Gefühl, etwas Sinnvolles zu tun.
Nicht nur Schweizerinnen und Schweizer engagieren sich in Vereinen, sondern immer mehr auch Migrantinnen und Migranten. Sie können dort ihre deutschen Sprachkenntnisse verbessern und lernen Leute kennen, welche die gleichen Interessen haben. Mit der Zeit erweitert man so das eigene Beziehungsnetz und ist in der Gemeinde oder im Quartier besser verankert. In einem Verein können Sie sich auch neue Kompetenzen aneignen – etwa Computerkenntnisse, wie man ein Budget erstellt oder die Aufgabenverteilung in einer Gruppe organisiert. Solche Kompetenzen können auch für Ihr Berufsleben wichtig sein.
Die Schweiz beruht auf einer Bundesverfassung (Grundgesetz des Staates) und ist somit ein Rechtsstaat. Die Schweiz ist eine direkte Demokratie, weil die Bürgerinnen und Bürger bei öffentlichen Angelegenheiten stark mitentscheiden können. Die direkte Demokratie der Schweiz gilt international als Vorbild.
Sie ist auch föderalistisch, weil sie aus Kantonen besteht, die über eine weitreichende Eigenständigkeit verfügen. Heute zählt die Schweiz 26 Kantone, wovon sechs Halbkantone sind. Sie sind unterschiedlich gross und bilden weder eine sprachliche noch eine religiöse Einheit: Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden (Halbkantone), Glarus, Zug, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt und Basel-Landschaft (Halbkantone), Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden (Halbkantone), St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Broschüre «Der Bund kurz erklärt»: empfehlenswerte, kostenlose Broschüre über die politische Schweiz Swissinfo: Übersicht über alle 26 Kantone Statistik Schweiz: Die Kantone und ihre Hauptorte
Wenn man sich für bestimmte Firmen interessiert, kann man sich auch „blind“ bewerben. Das heisst, dass man seine Bewerbung an eine Firma sendet, obwohl keine Stelle ausgeschrieben ist. Man nennt das heute aber eher 'Initiativ-Bewerbung' oder auch 'Spontanbewerbung'. Viele Personalverantwortliche sammeln diese Bewerbungen. Wenn eine Stelle frei wird, studieren sie zuerst diese Bewerbungsmappen. Die Broschüre Praktische Tipps - Wie bewerbe ich mich richtig? des RAV gibt wertvolle Hinweise.
Um im Strassenverkehr Velo zu fahren, ist zwar keine Prüfung oder spezieller Ausweis erforderlich. Trotzdem gelten die Verkehrsvorschriften, über die auch Velofahrerinnen und Velofahrer Bescheid wissen müssen.
Sicherheit im Strassenverkehr ist auch für Rad Fahrende ein wichtiges Thema. Achten Sie darauf, dass sich Ihr Velo stets in einem fahrtüchtigen Zustand befindet – gut eingestellte Bremsen, Scheinwerfer und Rücklicht, ausreichend gepumpte Reifen usw. Und benützen Sie wenn immer möglich einen Velohelm, der Ihren Kopf bei einem Sturz schützt. Bundesamt für Unfallverhütung: Broschüre über Velos und Sicherheit
Legen Sie das Familienbüchlein und den Schriftenempfangsschein bereit. Die Spitalverwaltung benötigt diese Dokumente für die Anmeldung des Kindes beim Zivilstandsamt.
In den letzten Wochen vor der Geburt ist auch der späteste Zeitpunkt, um den Vornamen für Ihr Kind auszuwählen. Im Spital wird erwartet, dass Sie den Namen des Kindes bereits wissen. Versichern Sie Ihr Baby bereits vor seiner Geburt bei der Krankenkasse. Dadurch müssen Sie keinen Gesundheitsfragebogen ausfüllen und Ihr Kind kommt in den Genuss einer vorbehaltslosen Deckung. Falls die Eltern nicht verheiratet sind, muss der Vater das Kind anerkennen. Das heisst, er muss sich beim Zivilstandsamt offiziell als Vater eintragen lassen. Unverheiratete Eltern werden nach der Geburt zudem von der Vormundschaftsbehörde kontaktiert. Diese stellt sicher, dass die Unterhaltszahlungen für das Kind geregelt sind.
Babys und kleine Kinder brauchen Betreuung. Damit sie sich gut entwickeln können, wolle sie auch vielfältig angeregt und gefördert werden. Nicht immer kann jemand von der Familie diese wichtige Aufgabe übernehmen.
Für Kinder bis zum Alter von etwa vier Jahren gibt es Kinderkrippen. Dort werden die Kleinen tagsüber von Fachleuten betreut und gefördert. Die Betreuung ist kostenpflichtig. In Opfikon gibt es mehrere Kinderkrippen (http://yellow.local.ch/ und www.lotse.zh.ch Suchbegriffe 'Krippe' und '8152') Tageseltern (www.tagesfamilien-opfikon.ch/index.htm) nehmen bei sich in der Familie eines oder mehrere Kinder zur Betreuung auf. Die Betreuung ist kostenpflichtig. In Opfikon und Umgebung gibt es auch anders-sprachige Vorschulangebote.
Die Unfallversicherung übernimmt die Kosten für die ärztliche Behandlung nach einem Unfall. Ausserdem bezahlt sie bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit ein Taggeld (Lohnersatz) bzw. Rentenleistungen bei dauernder Erwerbsunfähigkeit und im Todesfall.
Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind gegen Unfall versichert.
Nicht versichert sind nicht erwerbstätige Personen, z.B. Hausfrauen und -männer, Kinder, Studierende, Rentner/-innen oder ausgesteuerte Arbeitslose. Diese Personen müssen obligatorisch eine Unfallversicherung bei der Krankenkasse abschliessen. So gehen Sie bei einem Unfall vor: Melden Sie den Unfall immer sofort Ihrem Arbeitgeber oder der Krankenkasse. Das Formular dafür erhalten Sie beim Arbeitgeber oder bei Ihrer Krankenkasse.
Ein Hausarzt oder eine Hausärztin sind Allgemeinmediziner und übernehmen die erste Behandlung, wenn Sie krank sind. Sie sind für die Vorsorge und Behandlung des ganzen Körpers ausgebildet. Ein Hausarzt kennt Sie durch die regelmässigen Besuche gut und kann Sie optimal beraten. Es ist deshalb besser, immer zum gleichen Hausarzt zu gehen.
Einen Hausarzt zu haben hat noch einen Vorteil: Wenn Sie krank sind, können Sie jederzeit in die Hausarztpraxis anrufen und auch einfacher kurzfristige Termine abmachen. Bei vielen Krankenkassen ist zudem die Prämie billiger, wenn Sie einen Hausarzt haben. Es gibt verschiedene Wege, einen Arzt / eine Ärztin zu finden: Fragen Sie im Freundes- und Bekanntenkreis, suchen Sie im Telefonbuch (die Ärzte sind nach Ortschaft / Stadtquartier und nach Fachgebiet aufgelistet) oder schauen Sie im Internet nach. www.doctor.ch: Übersicht über Ärzte und Ärztinnen in der Schweiz. www.fmh-index.ch: Website der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH mit rund 30 000 Adressen.
In die grüne Tonne können gratis alle essbaren Küchenabfälle und alle Gartenabfälle entsorgt werden:
Man kann die Abfälle in einem 'Compo-Bag' sammeln. Den 'Compo-Bag' kann man im Migros oder Coop kaufen.
Für die Anerkennung von Diplomen ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung des Ausweises nötig, falls er nicht in deutsch, französisch, italienisch oder englisch vorliegt. Zusätzlich müssen oft Unterlagen über das Programm der Ausbildung und der Prüfung sowie ein Lebenslauf eingereicht werden. Beim Bundesamt für Berufsbildung und Technologie finden Sie viele Informationen.
Vielleicht bemühen Sie sich um ein Studium, aber Sie haben eine Absage erhalten. Erkundigen Sie sich über Kurse zur Studienvorbereitung.
Sie sind Gast in der Natur. Viele Pflanzen und Tiere sind spezialisiert auf einen engen Lebensbereich und reagieren sensibel auf Störungen. Mit Ihrer Rücksicht helfen Sie, diesen Lebensraum intakt zu halten. Unsere Verantwortung gegenüber Natur und Landschaft beschränkt sich nicht nur auf das Verhalten. Auch das Vorher und Nachher, die Planung, die Wahl des Materials, die An- und Heimreise oder die Abfallentsorgung sind darin eingeschlossen. Deshalb bitten wir Sie, folgende Hinweise zu beachten:
•Berücksichtigen Sie bei der Vorbereitung Ihrer Ausflüge auch Natur- und Umweltaspekte. •Verhalten Sie sich als Gast in der Natur und respektieren Sie die signalisierten Einschränkungen.
Zu wenig Bewegung kann krank machen. Die möglichen Folgen sind Rückenschmerzen, Übergewicht oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. Herzinfarkt). Bewegen Sie sich deshalb jeden Tag mindestens eine halbe Stunde aktiv. Zum Beispiel mit schnellem Gehen, Velofahren, Garten- oder Hausarbeit. Die 30 Minuten lassen sich auch aufteilen in 3 x 10 Minuten pro Tag. Steigen Sie auch Treppen statt mit Lift oder Rolltreppe zu fahren. So bauen Sie gesunde Bewegung in den Alltag ein.
Auch Schwimmen, Walken, Joggen oder Tanzen ist sehr gesund. Spazieren oder ein Training an der frischen Luft wirkt sich auch positiv auf die Stimmung aus: Danach kann man sich besser entspannen und fühlt sich wohler. Dieser Tipp kann auch Kindern Spass machen: Gehen Sie einmal auf einen Vita Parcours. Das sind Wege im Wald mit Gymnastikübungen. Der Vita Parcours ist kostenlos und eignet sich für alle: Anfänger, Sportler, Erwachsene und Kinder. Ganz wichtig: auch Kinder sollten sich mindestens eine Stunde pro Tag bewegen. Die Sportstunden in der Schule sind deshalb wichtig. Mehr Bewegung erhalten die Kinder, wenn sie regelmässig in einem Sportverein mitmachen, zum Beispiel in einem Fussballclub. Informationen zum Sport in Opfikon migesplus.ch: Tipps für mehr Bewegung im Alltag lesen Sie in der Broschüre «Bewegung ist Leben». Sie ist in neun Sprachen erhältlich. www.jugendundsport.ch: bietet Kurse und Lager für Kinder und Jugendliche in 75 Sportarten an. Auf dieser Website finden Sie auch Links zu Sportverbänden. www.suissebalance.ch: Website mit Tipps rund um die Bewegung und Ernährung für Kinder und Jugendliche. Elternbroschüren des Ostschweizer Vereins für das Kind: Diese Unterlagen können Sie in verschiedenen Sprachen herunterladen.
Zusätzlich zur Prämie müssen Sie auch einen Teil der Behandlungskosten selbst bezahlen. Die Beteiligung nennt man Franchise (ausgesprochen «Fronchiis»). Die Höhe der Franchise können Sie selbst wählen. Die tiefste Franchise ist 300 Franken, die höchste 2500 Franken. Das heisst: bei der höchsten Franchise müssen Sie alle Arztkosten bis zu einem Betrag von 2500 Franken pro Jahr selbst bezahlen. Dafür ist die Prämie niedriger. Bei einer tieferen Franchise (z.B. 300 Franken) sind die monatlichen Prämien höher. Dafür werden die Kosten bereits übernommen, wenn sie 300 Franken übersteigen. Eine hohe Franchise (und tiefe Prämien) lohnt sich nur, wenn Sie wenig krank sind.
Wenn die jährlichen Arztkosten die Franchise übersteigen, müssen Sie zusätzlich 10 Prozent an die Kosten bezahlen, das nennt man den Selbstbehalt. Der Selbstbehalt beträgt laut Gesetz maximal 700 Franken pro Jahr. Die Kosten für Schwangerschaft und Geburt übernimmt die Krankenkasse von Anfang an vollständig.
Neben den beiden Grossbanken UBS und CS gibt es Kantonalbanken, Regionalbanken, Raiffeisen-Banken, die Migros Bank oder die Bank Coop. Als Privatperson können Sie bei jeder Bank, aber auch bei Postfinance ein Konto eröffnen. Vergleichen Sie die Preise für Dienstleistungen und fragen Sie Freunde, Bekannte oder schon in der Schweiz lebende Verwandte mit welcher Bank sie zufrieden sind.
CH steht für Confoederatio Helvetica. Das ist die lateinische Bezeichnung für Schweizerische Eidgenossenschaft. Diese offizielle Bezeichnung führte man nach der Schaffung des Bundesstaates ein. Um keine der vier Amtssprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch Räterromanisch) zu bevorzugen, lautet das Landeskennzeichen der Schweiz deshalb CH.
Ja. Auch Migrantinnen und Migranten haben das Recht, einen Verein zu gründen und natürlich Mitglied in einem Verein zu werden.
In der Spielgruppe werden die Kinder in ihrer Entwicklung gefördert und auf den Kindergarten vorbereitet. Sie lernen, mit anderen Kindern zusammen zu sein, zu spielen, zu teilen, aufeinander zu achten, zu streiten und dann wieder Frieden zu schliessen. Falls ihr Kind noch wenig deutsch spricht, so ist das eine gute Gelegenheit, die Sprache zu verbessern.
In allen Familien kommt es manchmal vor, dass die Kinder nicht gehorchen. Es ist gut, wenn Sie darauf reagieren. Sie dürfen auch einmal laut werden. Aber was immer es war, zeigen Sie Ihrem Kind, dass Sie es als Mensch achten. Sätze wie «Du bist wirklich nichts wert!» zerstören sein Vertrauen in sich selber. Auch Schläge und leere Drohungen sind keine Erziehungsmittel. Bei langen Predigten schalten die Kinder und Jugendlichen bald einmal ab und hören gar nicht mehr richtig zu.
Zeigen Sie ruhig Ihren Ärger, aber sprechen Sie nicht lange auf Ihr Kind ein. Ein klares «Ich will nicht, dass du das machst! Hast du das verstanden?» bringt mehr. Erinnern Sie an die vereinbarten Abmachungen und Regeln. Sagen Sie auch, was die Konsequenzen sind, wenn die Regeln gebrochen werden. Das Kind darf vielleicht ein paar Tage lang nicht fernsehen oder der Jugendliche darf am nächsten Samstag nicht in den Ausgang. Natürlich werden sie sich über solche Konsequenzen ärgern. Lassen Sie sich dadurch nicht unter Druck setzen. Denken Sie daran: Klare Regeln geben Ihrem Kind Halt und Orientierung.
Alte Kleider gehören in die Kleidersammlung, falls sie nicht kaputt sind. Und alte Möbel ins Brockenhaus. Sind Sie übrigens schon einmal in einem Second-Hand-Laden oder in einem Brockenhaus gewesen? Das ist keine traurige Angelegenheit für arme Leute mehr wie früher. Ganz im Gegenteil: Hier finden Sie manch witziges und seltenes Stück zu ganz vernünftigen Preisen.
Eine schriftliche Bewerbung umfasst in der Regel folgende Unterlagen:
Brief: Er erklärt, warum Sie sich genau für diese Stelle interessieren, warum Sie sich dafür eignen, was Sie mitbringen und dass Sie Interesse an einem Vorstellungsgespräch haben. Lebenslauf: Er gibt den Arbeitgebenden Informationen über Ihre persönlichen Verhältnisse, Ausbildungen, Berufserfahrungen und Sprachkenntnisse. Anhang: Er enthält Kopien von früheren Arbeitszeugnissen, Diplomen, Praktikabestätigungen oder Weiterbildungsausweisen (niemals die Originale verschicken!). Ein aktuelles Foto ist freiwillig, wenn es nicht im Inserat erwähnt ist. In der Regel werden alle Dokumente am Computer ausgedruckt. Viele Firmen legen Wert darauf, dass die Bewerbung in ein Dossier (Plastikmäppchen oder Kartonmappe) gelegt wird, bevor Sie es in ein grosses Couvert stecken und per A-Post abschicken oder gleich selber vorbei bringen. Viele Personen lassen sich von Beratungsstellen, Hilfswerken oder im Kollegenkreis beraten; das lohnt sich. Auch auf dem Internet finden Sie gute Tipps, zum Beispiel bei: www.be-werbung.ch oder www.berufsberatung.ch (Laufbahn, dann Stellensuche) oder auch in der Broschüre Praktische Tipps - Wie bewerbe ich mich richtig? des RAV. Weitere nützliche Informationen finden Sie hier
Ein normales Körpergewicht ist wichtig. Es schützt vor Krankheiten wie Bluthochdruck oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Zudem werden übergewichtige Menschen manchmal von anderen ausgeschlossen und nicht akzeptiert.
Doch ab welchem Gewicht ist man übergewichtig? Um das festzustellen, verwendet man den so genannten Body Mass Index (BMI). Man berechnet ihn so: BMI = Körpergewicht dividiert durch die Körpergrösse in Metern im Quadrat. Ein BMI zwischen 20 und 25 heisst Normalgewicht, ein BMI von 25 bis 30 heisst leichtes Übergewicht, ein BMI über 30 heisst schweres Übergewicht. Adipositas ist ein anderer Name für schweres Übergewicht oder Fettsucht. Adipositas ist eine Essstörung. Nach neuen medizinischen Erkenntnissen ist für die Gesundheit auch wichtig, wo sich die Fettpolster befinden. Fettpolster am Bauch sind besonders schädlich für die Gesundheit. Menschen mit Fettpolster am Bauch haben ein grösseres Risiko, krank zu werden (z.B. Zuckerkrankheit oder Herz-Kreislauf-Erkrankung wie etwa Herzinfarkt). Auch zu wenig Gewicht (BMI unter 18.5) kann schlecht für die Gesundheit sein. Magersucht ist auch eine Essstörung. Experten-Netzwerk Essstörungen: Die Website bietet eine Übersicht zum Thema Essstörungen.
Nach Ihrem Arztbesuch erhalten Sie eine Rechnung. Diese müssen Sie selbst bezahlen. Mit der Rechnung erhalten Sie eine Kopie der Rechnung (= Rückforderungsbeleg oder Rechnungskopie). Diese Kopie schicken Sie an die Krankenkasse. Sie erhalten dann – wenn der Betrag die Franchise übersteigt – 90 Prozent davon auf das von Ihnen angegebene Bank- oder Postkonto einbezahlt.
Tipp: Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, schicken Sie der Krankenkasse die Rechnung sofort zu. Oft erhalten Sie das Geld von der Krankenkasse, bevor die Zahlungsfrist der Arztrechnung abgelaufen ist. Die Spitalrechnung wird entweder zu Ihnen nach Hause oder an die Krankenkasse geschickt. Meistens wird die Rechnung direkt von der Krankenkasse bezahlt. Für allfällige Kosten, die Sie übernehmen müssen (Selbstbehalt, Verpflegungsbeitrag), sendet Ihnen die Krankenkasse oder das Spital eine separate Rechnung. Auch bestimmte, vom Arzt verschriebene Medikamente werden von der Krankenkasse bezahlt. Entweder Sie erhalten das Medikament nach Vorweisen der Krankenkassenkarte direkt und ohne zu bezahlen. Oder Sie bezahlen das Medikament selbst und schicken die Rechnung und das Rezept später an die Krankenkasse zur Zurückerstattung.
Die Demokratie der Schweiz stützt sich auf die Schweizerische Bundesverfassung und kennt die Gewaltenteilung. Damit ist gemeint, dass die Staatsgewalt auf verschiedene Staatsorgane verteilt ist. Auf nationaler Ebene sieht dies wie folgt aus:
Analog zum Bund (Gesamtstaat) kennen auch die 26 Kantone (Gliedstaaten) in der Schweiz die Gewaltenteilung; ihre Struktur kann allerdings variieren: Es gibt kantonale Parlamente (nicht in allen Kantonen), kantonale Regierungen und Kantonsgerichte. Hier finden Sie Informationen zum Kanton Zürich und zu den Kantonalen Gerichten insbesondere sowie zur Politik in Opfikon.
Wer in der Schweiz eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausübt, also einen Lohn bezieht, ist gegen Arbeitslosigkeit versichert. Der Versicherungsbeitrag wird direkt vom Lohn abgezogen und ist auf dem Lohnausweis ersichtlich. Die Arbeitslosenversicherung bezahlt den versicherten Personen eine Arbeitslosenentschädigung bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Arbeitsausfällen infolge schlechten Wetters und bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. In der Regel werden 70 Prozent des versicherten AHV-pflichtigen Lohns als Arbeitslosenentschädigung ausgezahlt. 80 Prozent des versicherten AHV-pflichtigen Lohns werden ausgezahlt, wenn man Kinder hat, weniger als 4000 Franken verdient oder invalid ist. Selbständige können sich in der ALV nicht versichern.
Um Arbeitslosenentschädigung zu erhalten, müssen Sie sich zuerst bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV anmelden. Dies sollten Sie tun, sobald Sie erfahren, dass Ihnen beispielsweise gekündigt wird, also schon bevor Sie arbeitslos werden. Falls Sie noch bei keiner Arbeitslosenkasse sind, können Sie das dort erledigen. Hier finden Sie weitere Informationen zur Arbeitslosenversicherung.
Am besten ist es, wenn Sie sich in einem Gespräch oder direkt vor Ort einen Eindruck verschaffen. Viele Weiterbildungsangebote verfügen über Qualitätszertifikate. Unter www.eduqua.ch finden Sie zum Beispiel jene Anbieter in der Erwachsenenbildung, die das eduQua-Logo tragen dürfen. Das ist allerdings nicht das einzige Qualitätszertifikat.
Im Übrigen hängt es stark von ihren persönlichen Wünschen und Anforderungen ab, ob ein Kurs zu Ihnen passt. Fragen Sie ruhig nach, ob es zum Beispiel ein Schlusszertifikat gibt.
Wer die Dienstleistungen einer Bank oder von Postfinance nutzen möchte, benötigt ein Konto. Es gibt mehrere Arten von Konten mit unterschiedlichen Verwendungszwecken, Zinssätzen und Spesen. Spesen können Sie übrigens reduzieren, indem Sie etwa weniger Kontoauszüge verlangen oder Online-Banking nutzen.
Um ein Konto zu eröffnen, gehen Sie in die von Ihnen ausgewählte Bank oder zur Post und lassen sich zunächst über die Möglichkeiten beraten. Wenn Sie sich entschieden haben und ein Konto eröffnen möchten, müssen Sie sich ausweisen. Bringen Sie deshalb Reisepass und Ausländerausweis mit – und falls nötig eine Übersetzungshilfe. Planen Sie für die Kontoeröffnung genügend Zeit ein.
In der Schweiz kann man ein Auto auch nur für einige Stunden mieten. Die Genossenschaft «Mobility» ist hier führend. Insbesondere in den grossen Städten gibt es viele Orte, wo Mobility-Autos stehen und über ein Computersystem gebucht werden können. Dazu muss man allerdings Mitglied von Mobility sein.
Bevor Sie also selbst ein Auto kaufen, lohnt es sich, über diese Alternativen Informationen einzuholen. Falls Sie ihr Auto nicht jeden Tag brauchen oder damit zur Arbeit fahren, kann eine solche Lösung deutlich günstiger sein. Mehr Infos zum Mobility Car-Sharing
Rufen Sie die Arztpraxis an, um einen Termin zu reservieren. Beschreiben Sie schon am Telefon den Grund für den Arztbesuch. Wenn Sie den Termin nicht einhalten können, müssen Sie dies mindestens 24 Stunden vorher per Telefon mitteilen. Es ist normal, dass Sie im Wartezimmer eine Weile warten müssen. Trotzdem ist es besser, pünktlich zu sein: Möglicherweise kommen Sie auch gleich an die Reihe.
Der Arzt oder die Ärztin untersucht Sie und verschreibt Ihnen, wenn nötig Medikamente, eine Behandlung oder eine Therapie. Viele Medikamente sind rezeptpflichtig. Das heisst, Sie können diese Medikamente in der Apotheke nur kaufen, wenn Ihnen ein Arzt oder eine Ärztin dafür ein Rezept geschrieben hat. Der Hausarzt kann Sie auch an einen spezialisierten Facharzt oder an ein Krankenhaus weiterleiten. In den meisten Fällen ist dies aber gar nicht nötig. Jeder Mediziner hat eine Schweigepflicht: das heisst, er darf die Informationen über Sie nicht weitergeben.
Während der Schwangerschaft meldet der Arzt, die Ärztin oder die Hebamme Sie beim Kantons- oder Bezirksspital für die Geburt an. Sie können wählen, ob Sie in einem Spital oder in einem Geburtshaus gebären möchten. Die meisten Frauen bringen ihre Kinder im Spital auf die Welt. Es ist auch möglich, bei Ihnen zu Hause mit der Unterstützung einer Hebamme zu gebären. Diese Hausgeburten sind jedoch nur bei Schwangerschaften ohne Komplikationen ratsam.
migesplus.ch: Die kostenlose Broschüre «Schwangerschaft, Muttersein» enthält Informationen über Geburtsvorsorge, Schwangerschaft und Geburt. Die Broschüre gibt es in 15 Sprachen. Liste der Geburtshäuser in der Schweiz
Die Nationalflagge der Schweiz hat eine quadratische Form und zeigt ein aufrechtes, freistehendes weisses Kreuz auf rotem Grund. In der deutschen Schweiz wird der Begriff Flagge allerdings in der Alltagssprache nicht benutzt; die Menschen reden mehr von der Schweizerfahne oder dem Schweizerkreuz.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Schweizerfahne.
Ihr Kind wächst in der Schweiz auf. Aber seine Wurzeln reichen auch in ihr Herkunftsland zurück. Deshalb ist es gut, wenn es die Regeln des Zusammenlebens und die Bräuche aus Ihrer Kultur kennen lernt. Gleichzeitig sollte es jedoch auch lernen, sich im Schweizer Umfeld zurecht zu finden. Es ist nicht immer einfach, ein gutes Gleichgewicht zu finden.
Natürlich gleicht sich die Erziehung in vielen Punkten, unabhängig davon, wo ein Kind aufwächst. Überall auf der Welt brauchen Kinder Liebe und Geborgenheit, um sich gut entwickeln zu können. Sie brauchen Erwachsene, die mit ihnen sprechen und ihnen zuhören, die ihnen Mut machen, Neues zu probieren und die sie trösten, wenn etwas schwierig ist. Sie brauchen auch Erwachsene, die ihnen zeigen, wie man Konflikte austragen und sich wieder versöhnen kann. Und sie brauchen Erwachsene, die sie schützen, indem sie ihnen Grenzen setzen. Das alles gehört zur Erziehung. Je nach Umfeld, in dem ein Kind aufwächst, muss es aber andere Fähigkeiten entwickeln. Wir leben heute in der Schweiz in einer Gesellschaft, in der die Menschen ihr Leben ganz unterschiedlich gestalten können. Es gibt viele Wahlmöglichkeiten und Ihr Kind begegnet hier sehr verschiedenen Impulsen und Modellen. Vielleicht mehr als Sie damals in Ihrer Kindheit muss es heute lernen, selbständig zu sein, Entscheide zu treffen, Verantwortung für sich selber zu übernehmen und wenn nötig auch Nein zu sagen. So kann es sich auch besser schützen, wenn es in eine schwierige Situation gerät. Es ist deshalb wichtig, dass Ihr Kind ein Gespür entwickelt: «Das stimmt für mich. Das stimmt für mich nicht. Da will ich mitmachen. Da will ich nicht mitmachen.» Zudem braucht Ihr Kind Mut und Selbstvertrauen, um zur eigenen Meinung zu stehen, auch wenn es Jugendlichen begegnet, die vielleicht anders denken. Wenn Sie seine Gefühle und seine Gedanken von klein auf ernst nehmen und ihm Mut machen, seine Meinung auszudrücken, helfen Sie das Selbstvertrauen und die Entscheidungskraft zu entwickeln.
Eine Chrabbelgruppe ist ein feste Gruppe mit Kleinstkindern im Alter von 0 - 30 Monaten, die von Kindern und Eltern (Mutter und/oder Vater) gemeinsam einmal pro Woche besucht wird. Im Zentrum stehen Begegnung, Austausch und Spiel. Die Chrabbelgruppe wird von einer Leiterin geführt.
www.familienzentrum-opfikon.ch
Das hat verschiedene Gründe:
Einen Verein zu gründen, ist relativ einfach. Es braucht dazu
- eine Gründungsversammlung, an der man die Statuten genehmigt und den Vorstand wählt. Der Verein ist übrigens bereits nach der Versammlung rechtsgültig - allenfalls einen Eintrag im Handelsregister, falls der Verein für die Erfüllung seines Zweckes ein Gewerbe nach kaufmännischer Art betreibt und mehr als 100’000 Franken Jahresumsatz erzielt Für alle diese Etappen gibt es Hilfsmittel und Informationen im Internet – wie etwa allgemeine Statuten, die Sie nur noch für Ihre Zwecke abändern müssen. Nachdem ein Verein gegründet ist, sollte man ihn in der Gemeinde oder Region bekannt machen. Denn meistens gibt es noch weitere Personen, die sich für den Verein und sein Engagement interessieren. Wenn Ihre Gemeinde ein Vereinsverzeichnis im Internet führt, lassen Sie ihn dort eintragen. So wird der Verein besser gefunden. Vitamin B: Der Verein von A bis Z Zeitschrift «Beobachter»: So gründe ich einen Verein.
Auch bei Kindern kann man den Body Mass Index berechnen. Dabei muss man auf das Alter und das Geschlecht achten.
Bitten Sie Ihren Hausarzt / Ihre Hausärztin um Rat, wenn Ihr Kind über- oder untergewichtig ist. Grund für Gewichtsprobleme können Bewegungsmangel, falsche Ernährung, psychische Belastungen oder seltene Erkrankungen sein.
In der Schweiz gibt es neben den privaten Kinderärztinnen und Kinderärzten auch spezielle kostenlose Angebote für Schulkinder:
Die Mehrsprachigkeit ist eines der Kennzeichen der Schweiz. Es gibt vier offizielle Landes- und Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Wer in der Schweiz aufgewachsen ist, hat in der Schule zwei dieser Sprachen gelernt. Zumeist wird aber im Alltag nur die eigene Muttersprache benutzt. Die Sprachgruppen haben ein sehr unterschiedliches Gewicht:
Die nicht-schweizerische Wohnbevölkerung trägt zusätzlich zur Sprachenvielfalt bei: 9 Prozent sprechen eine andere Sprache als eine der vier Schweizer Landessprachen (Quelle: Bundesamt für Statistik, Stand 2000). Die Sprachgrenzen verlaufen zumeist – aber nicht immer – entlang von Kantonsgrenzen. So werden in 18 von 26 Kantonen vorwiegend schweizerdeutsche Dialekte gesprochen. Vier Kantone sind französischsprachig und in drei Kantonen spricht man deutsch und französisch. Im Tessin sowie in südlichen Tälern des Kantons Graubünden ist Italienisch die wichtigste Sprache. Graubünden ist der einzige dreisprachige Kanton: Man spricht deutsch, italienisch und fünf Varianten der rätoromanischen Sprache. Es gibt auch zwei offiziell zweisprachige Städte, nämlich Fribourg-Freiburg und Biel-Bienne.
Halterinnen und Halter eines Motorfahrzeugs haften grundsätzlich falls durch den Gebrauch des Fahrzeugs ein materieller Schaden entsteht oder Personen verletzt oder getötet werden. Damit diese Schäden gedeckt werden können, besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht.
Haftpflichtversicherung (Motorfahrzeuge) Für jedes Motorfahrzeug, das in den Strassenverkehr gebracht wird, muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Versicherungsprämien werden von den Versicherungsgesellschaften festgelegt, die bei unfallfreier Fahrt einen Rabatt (Bonus) gewähren bzw. nach einem Schadenfall die Prämie erhöhen (Malus) können. Selbstbehalt (Fahrzeug-Haftpflichtversicherung) Die Versicherungen können vertraglich mit der Halterin oder dem Halter Selbstbehalte für die Verwendung des Fahrzeugs durch bestimmte Personengruppen (z.B. Neulenkende) vereinbaren. Andere Versicherungen (Auto, Motorrad) Alle anderen Versicherungen wie Insassen-, Lenker-, Diebstahl-, Kasko- oder Rechtsschutzversicherung sind nicht obligatorisch. Motorfahrzeugsteuern Strassenfahrzeuge werden besteuert. Zuständig für die Besteuerung sind die Kantone. Wer ein Fahrzeug neu in Verkehr setzen möchte, muss dies dem zuständigen Strassenverkehrsamt vorher melden. Die Höhe der Steuer ist Kantons- und Fahrzeugabhängig. Der Ertrag aus den Strassenverkehrssteuern dient unter anderem dem Neu-, Aus- und Umbau von Strassen und Verkehrsanlagen sowie den Massnahmen zur Verkehrssicherheit und zum Schutz der Umwelt.
Jede in der Schweiz wohnhafte Person muss sich obligatorisch bei einer Krankenkasse bzw. Krankenversicherung versichern. Mit der Krankenkasse sind Sie für Kosten im Krankheitsfall, bei Mutterschaft oder bei einem Unfall versichert. Das heisst, Sie müssen nur einen kleinen Teil der Kosten für Arztbesuche, Spitalaufenthalte oder bestimmte Medikamente bezahlen. Den Rest bezahlt die Krankenkasse.
Obligatorisch ist die so genannte Grundversicherung. Krankenkassen müssen jede Person unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand in die Grundversicherung aufnehmen. Die Versicherten können ihre Krankenkasse frei wählen. Alle sind in der Grundversicherung für die gleiche Leistung versichert. Dazu gehören zum Beispiel die Behandlung in Arztpraxis und Spital, ärztlich verordnete Medikamente und Laboruntersuchungen, Psycho- und Physiotherapie, Kontrolluntersuchungen während der Schwangerschaft, Impfungen, Gesundheitsuntersuchungen für Kinder sowie Teilkosten bei Notfalltransporten. Nicht versichert durch die Grundversicherung sind gewöhnliche Zahnbehandlungen. Sie können freiwillig eine Zusatzversicherung abschliessen und müssen dafür mehr Prämie bezahlen. Damit werden zusätzliche Leistungen bezahlt wie zum Beispiel Zahnbehandlungen oder der Komfort eines Zweier- oder Einzelzimmers im Spital. Durch die Grundversicherung ohne Zusatzversicherung (= allgemein versichert) sind die Kosten in der allgemeinen Abteilung für ein Vierbettzimmer abgedeckt. Die Unfallversicherung ist in der Krankenkasse inbegriffen. Berufstätige sind aber bereits über ihren Arbeitgeber gegen Unfälle versichert. Wenn das bei Ihnen zutrifft, können Sie die Krankenkasse auffordern, die Unfallversicherung aus der Versicherung herauszunehmen. So sinkt die Prämie. Hier finden Sie eine Aufstellung aller Leistungen der Grundversicherung.
Das Abholen und das Verbrennen des Abfalls kostet Geld. Sie bezahlen das, indem Sie den Zürcher Unterland Abfallsack kaufen.
Sie können den Abfall nur in den Zürcher Unterland Abfallsäcken entsorgen. Sie können diese Gebührensäcke an der Kasse aller grösseren Geschäfte kaufen.
Krankenkassenprämien können das Haushaltsbudget belasten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kosten für die Prämien zu senken.
Zusammen mit der Rechnung erhalten Sie in der Regel einen Einzahlungsschein. Diesen benötigen Sie, um die Rechnung zu bezahlen. Er enthält alle wichtigen Informationen wie Name des Empfängers, Konto, Rechnungsbetrag, Referenznummer usw.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie Ihre Rechnungen bezahlen können: Am Postschalter geben Sie die ausgefüllten Einzahlungsscheine ab und bezahlen den Betrag bar oder indem Sie ihn vom Postkonto abbuchen lassen. Für jede Einzahlung erhalten Sie eine Quittung oder einen Eintrag im gelben «Postbüchlein». Sie können auch einen Zahlungsauftrag ausfüllen und zusammen mit den Einzahlungsscheinen per Post an Ihre Bank senden, welche die Überweisungen dann ausführt. Eine weitere Möglichkeit ist Online-Banking. Eine Erleichterung im Zahlungsverkehr sind das Lastschriftverfahren (LSV) und der Dauerauftrag. Damit können Sie wiederkehrende Rechnungen – etwa für Miete, Telefon oder Krankenkasse – automatisch begleichen. Informieren Sie sich bei Ihrer Bank oder der Post.
Weiterbildungen kosten unterschiedlich viel Geld. Es hängt unter anderem davon ab, ob es staatlich geförderte Lehrgänge sind (diese sind durch Steuern subventioniert) oder Lehrgänge von privaten Institutionen.
Vielleicht wollen Sie zum Beispiel in einen Integrationskurs gehen und Deutsch lernen. Auch Opfikon bietet solche Kurse an.
Vorstellungsgespräche laufen sehr unterschiedlich ab; das ist abhängig von den Arbeitgebenden, von den Anforderungen an die Stelle - aber natürlich auch von Ihnen. Sie können sich auf diese Themen vorbereiten:
besuchte Schulen, Berufserfahrungen Besonderheiten in Ihrem Lebenslauf (abgebrochene Ausbildungen, Beschäftigungspausen, häufige Stellenwechsel)
Nicht in ein Bewerbungsgespräch gehören Fragen wie:
Weitere Informationen finden Sie im Buch "Arbeitsrecht - Vom Vertrag bis zur Kündigung" von Irmtraut Bräunlich-Keller (Beobachter-Buchverlag). Weitere nützliche Informationen und Tipps finden Sie hier
In den Tagen nach der Geburt soll sich die Mutter körperlich und seelisch erholen. In dieser ersten Woche (Wochenbett) werden Mutter und Kind medizinisch betreut. Die Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt die Kosten der Untersuchungen während der Schwangerschaft, der Geburt und der Betreuung im Wochenbett. Die Krankenkasse übernimmt auch gewisse Kosten der Geburtsvorbereitung und der Stillberatung.
Für die erste Zeit nach der Geburt zu Hause gibt es bei der Mütter-, Väter- und Elternberatung zahlreiche Kurse zur Ernährung, Entwicklung oder Erziehung des Kindes. Einige Kurse werden auch in anderen Sprachen als Deutsch durchgeführt. In der Schweiz existiert eine gesetzlich vorgeschriebene Mutterschaftsversicherung: erwerbstätige Mütter bekommen nach der Geburt während 14 Wochen einen Urlaub und erhalten 80 Prozent des durchschnittlichen Lohns (auch Mutterschaftsentschädigung oder Mutterschaftsurlaub genannt). Ein gesetzlicher Vaterschaftsurlaub existiert in der Schweiz nicht. Einzelne Arbeitgeber (z.B. die öffentliche Verwaltung einzelner Kantone) gewähren Vätern nach der Geburt einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von einigen Wochen. Mutterschaftsversicherung: Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder auf der Website von ch.ch Bundesamt für Sozialversicherungen: Informationen zur Mutterschaftsentschädigung und zum Schutz der Arbeitnehmerin während der Mutterschaft.
Grundsätzlich gibt es in der Schweiz Beiträge in der Form von Stipendien oder Darlehen. In jedem Kanton existiert eine Stipendienstelle. Dort können Gesuche eingereicht werden. Erkundigen Sie sich zuerst über die Richtlinien und das weitere Vorgehen. Die Stipendienstellen können aber auch Auskunft geben über weitere Möglichkeiten der Studienfinanzierung (zum Beispiel privatrechtliche Stiftungen und Fonds). In manchen Fällen besteht bei der Wohngemeinde oder der besuchten Bildungsinstitution die Möglichkeit, um finanzielle Unterstützung nachzufragen.
Siehe auch: www.ausbildungsbeitraege.ch
In der Schweiz müssen Erwachsene die Kosten für den Zahnarzt selbst bezahlen. Ausser man hat eine Zusatzversicherung für Zahnarztbehandlungen abgeschlossen. Es lohnt sich aber, auf eine gute Zahnpflege zu achten und mindestens einmal jährlich zur Kontrolle beim Zahnarzt zu gehen. Zahnschäden können so frühzeitig erkannt und behandelt werden. Das kostet langfristig weniger. Gesunde Zähne sind wichtig für die Gesundheit.
Zwar können Sie auch als Privatperson ein Quartierfest organisieren. Es gibt aber gute Gründe, weshalb sich dazu die Gründung eines Vereins lohnt. Vielleicht planen Sie ein Integrationsprojekt und möchten die kantonale Integrationsstelle oder eine Firma um finanzielle Unterstützung anfragen. Oder Sie brauchen von der Gemeinde eine Bewilligung für das Quartierfest. In solchen und ähnlichen Situationen haben Sie als Verein bedeutend bessere Chancen auf Erfolg.
Sie können ihr Kind auch von Verwandten, Nachbarn oder Bekannte betreuen lassen. Auch die Kinderbetreuung im Tausch, bei der zwei Familien regelmässig, längerfristig und verbindlich gegenseitig die Kinder betreuen, ist eine Möglichkeit. Auch besteht die Möglichkeit, eine Nanny
oder ein Au - Pair zu engagieren. Stundenweise kann auch ein Babysitter die Betreuung ihres Kindes übernehmen. Weitere Informationen finden Sie unter www.lotse.zh.ch (Suchbegriff Babysitter) und www.liliput.ch
Sexuelle Aktivitäten gehören zu einem gesunden Leben. In einer guten Partnerschaft fühlt man sich auch sexuell wohl, kennt den eigenen Körper und die eigenen Wünsche und respektiert den Partner oder die Partnerin. Das ist auch wichtig, wenn es mit dem Sex nicht klappt. Probleme beim sexuellen Verkehr sind häufig und normal. Sie können verschiedene Gründe haben. Zum Beispiel körperliche Ursachen oder seelische Schwierigkeiten. Aber man kann etwas tun dagegen: Haben Sie Mut und sprechen Sie mit einem Arzt/einer Ärztin darüber. Der Hausarzt/die Hausärztin, eine Gynäkologin, ein Urologe oder eine Fachperson einer Beratungsstelle für Familienplanung können weiterhelfen.
Auch wenn Frauen keine Beschwerden haben, sollten sie sich spätestens ab 20 einmal im Jahr bei einem Gynäkologen oder einer Gynäkologin untersuchen lassen. Mit diesen Vorsorgeuntersuchungen lassen sich z.B. Brustkrebs oder Gebärmutterhalskrebs frühzeitig erkennen.
Der Begriff bezeichnet die Aufteilung der öffentlichen Angelegenheiten zwischen dem Bund und den Kantonen (also zwischen dem Gesamtstaat und den Gliedstaaten). Die 26 Kantone der Schweiz sollen eine möglichst grosse Eigenständigkeit behalten. Der Bund übernimmt dann jene Aufgaben, die die Kantone allein nicht erfüllen können.
Neben dem Bund und den Kantonen gibt es aber auch noch eine dritte Ebene: die Gemeinden. Sie kümmern sich wiederum um alle Aufgaben, die der Kanton nicht übernimmt.
Online-Banking (auch E-Banking genannt) ist eine moderne und komfortable Art, seine Rechnungen per Computer zu bezahlen. Dazu benötigen Sie einen Computer mit Internet-Zugang, einen Online-Vertrag mit Ihrer Bank und Zugangsdaten. Auf dem Bildschirm veranlassen Sie dann die Zahlungen oder nutzen andere Dienstleistungen der Bank. Vorteil des Online-Bankings: Sie haben rund um die Uhr Zugriff auf Ihr Konto und bezahlen weniger oder gar keine Spesen.
Das Erfassen der Einzahlungsscheine am Computer lässt sich übrigens vereinfachen, indem Sie einen Handscanner verwenden. Wichtig zu wissen: Nutzen Sie Online-Banking nur, wenn Ihr Computer vor Missbrauch und Viren ausreichend geschützt ist (aktualisiertes Betriebssystem, Firewall, Antivirus-Software usw.), und halten Sie sich strikt an die Bestimmungen Ihrer Bank.
Haben Sie Übergewicht oder Untergewicht? Dann sollten Sie zuerst Ihre Ernährungsgewohnheiten und Ihren Lebensstil überprüfen. Oder fragen Sie den Hausarzt / die Hausärztin um Rat. In der Arztpraxis oder der Apotheke gibt es Informationsbroschüren zu gesunder Ernährung und Übergewicht/Untergewicht. Einige Kantonsspitäler bieten Ernährungsberatung an. Fragen Sie, ob die Krankenkasse die Kosten dieser Beratung übernimmt. Neben der gesunden Ernährung ist auch genügend Bewegung wichtig.
Für übergewichtige Kinder und Jugendliche gibt es in der ganzen Schweiz Programme. Diese Kurse haben ein gesundes Körpergewicht zum Ziel. Fitnesstipps für Kinder: Auf der Website des Schweizer Fachvereins Adipositas im Kindes- und Jugendalter gibt es Informationen zu Programmen für übergewichtige Kinder und Jugendliche sowie Fitnesstipps für Kinder. Gesundes Körpergewicht: Tipps für Ernährung und Bewegung. Experten-Netzwerk Essstörungen: Die Website bietet eine Übersicht zum Thema Essstörungen.
Die Unfallversicherung übernimmt die Kosten für die ärztliche Behandlung nach einem Unfall. Ausserdem bezahlt sie bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit ein Taggeld (Lohnersatz) bzw. Rentenleistungen bei dauernder Erwerbsunfähigkeit und im Todesfall.
Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind gegen Unfall versichert.
So gehen Sie bei einem Unfall vor: Melden Sie den Unfall immer sofort Ihrem Arbeitgeber oder der Krankenkasse. Das Formular dafür erhalten Sie beim Arbeitgeber oder bei Ihrer Krankenkasse.
In Opfikon gibt es mittlerweile viele Füchse, die in der Nacht nach Essbarem suchen. Aber auch Katzen sind oft nachts unterwegs. Diese Tiere schlitzen einen Sack auf und plündern den Inhalt. Das gibt eine riesige Sauerei. Falls Ihr Haus also keinen Abfallcontainer besitzt, dürfen Sie den Gebührensack erst am Donnerstagvormittag rausstellen. Wenn Sie den Abfall schon früher rausstellen, werden Sie mit CHF 100 gebüsst.
In der deutschsprachigen Schweiz sprechen die Menschen Mundart – einen von zahlreichen, teils sehr unterschiedlichen Dialekten. Während im Alltag Mundart gesprochen wird, ist Hochdeutsch die offizielle Schrift- und Amtssprache. In der Schule wird Hochdeutsch deshalb als erste Fremdsprache gelernt, denn Zeitungen, Zeitschriften und die meisten Bücher sind in Hochdeutsch geschrieben.
Die 1. Säule der Altersvorsorge ist die AHV. Sie funktioniert nach dem Prinzip des Umlageverfahrens. Die arbeitende Generation bezahlt die Renten der Rentnerinnen und Rentner. Um die AHV-Rente aufzustocken, gibt es die 2. Säule, die berufliche Vorsorge. Sie funktioniert auf dem Prinzip des Vorsorgesparens: Sie bezahlen Beiträge ein und erhalten ab der Pensionierung eine Rente, die sich nach den einbezahlten Beträgen richtet.
Die vielen verschiedenen Pensionskassen und Versicherungen organisieren die berufliche Vorsorge. Analog zur AHV sind alle angestellten Arbeitnehmenden obligatorisch bei einer Pensionskasse versichert. Es gibt aber auch Ausnahmen, zum Beispiel wenn Sie weniger als 20’880 Franken im Jahr verdienen (gilt für das Jahr 2011). Für Selbständige ist die berufliche Vorsorge nicht obligatorisch, sie können sich aber freiwillig einer Pensionskasse anschliessen. Vielfach organisieren Branchenverbände für Selbständige eine solche Kasse. Von Ihrer Pensionskasse erhalten Sie jährlich einen Auszug, auf dem unter anderem steht, wie viel Geld Sie schon gespart haben und welche Rente Sie mit diesem Geld erhalten. Das gesamte angesparte Geld (bei Wohneigentum auch nur einen Teil davon) können Sie sich unter bestimmten Bedingungen auszahlen lassen: zum Beispiel, wenn Sie die Schweiz für immer verlassen oder wenn Sie Wohneigentum kaufen wollen. Bevor Sie einen solchen Schritt wagen, sollten Sie sich gut beraten lassen. Bundesamt für Sozialversicherungen: Hier finden Sie weitere Informationen zur beruflichen Vorsorge.
Es gibt viele verschiedene moderne Verhütungsmethoden. Mit ihnen kann man verhindern, dass die Frau schwanger wird. Ein Paar sollte über die Wahl der passenden Verhütungsmethode gemeinsam sprechen. Ein Gespräch mit dem Gynäkologen oder der Gynäkologin hilft ebenfalls weiter. Für einige Methoden (z.B. die Pille) ist das Rezept eines Arztes notwendig.
Achtung: Nur mit der Verwendung von Kondomen schützt man sich vor einer ungewollten Schwangerschaft und gleichzeitig vor sexuell übertragbaren Krankheiten. Kondome sind an vielen Orten erhältlich: Im Supermarkt, im Warenhaus oder in der Apotheke. Nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr oder nach Versagen eines Verhütungsmittels (z.B. abgerutschtem Kondom) kann die Frau die «Pille danach» einnehmen. Sie ist eine Notfallverhütung und verhindert eine ungewollte Schwangerschaft. Sind Sie ungeplant oder ungewollt schwanger geworden, wenden Sie sich möglichst schnell an Ihren Arzt oder Ihre Ärztin oder an eine Familienberatungsstelle. Falls Sie sich gegen das Kind entscheiden, gibt es die Möglichkeit, die Schwangerschaft abzubrechen. Beratungsstellen können Ihnen bei dieser schwierigen Entscheidung helfen. Die dort arbeitenden Fachleute sind an die Schweigepflicht gebunden. Es gibt in jedem Kanton Beratungsstellen zu den Themen Schwangerschaft, Familienplanung, Sexualität und Aids-Hilfe-Stellen in der Schweiz. Verhütungsinfo: Hier gibt es eine Übersicht über die verschiedenen Verhütungsmethoden. migesplus.ch: Eine Broschüre zum Thema Verhütung in den Sprachen Französisch, Spanisch und Portugiesisch kann man hier bestellen.
Kinder brauchen Freiräume, in denen sie ihre eigenen Erfahrungen machen können: beim Spielen, allein oder mit anderen Kindern und später im Zusammensein mit Freunden. Sie brauchen aber auch Grenzen als Schutz und als Orientierung.
Ein kleines Kind kann Gefahren noch nicht einschätzen. Es braucht Erwachsene, die ihm sagen, dass es nicht mit der Steckdose spielen, eine heisse Herdplatte berühren oder ins Auto von fremden Leuten einsteigen darf. Später bilden die Grenzen, die Sie ihm setzen, mehr eine Art Rahmen, in dem sich Ihr Kind frei bewegen kann. Sie können Ihr Kind ja nicht immer begleiten und beschützen. Es muss lernen, sich selbständig zu bewegen. Die Regeln und Grenzen müssen im Lauf der Zeit immer wieder neu angepasst werden. Das braucht viele Gespräche mit dem Kind. Es wird die Regeln besser einhalten, wenn es sie versteht. Zuviel Freiheit und Verantwortung überfordert die Kinder. Zuwenig Freiheit und Verantwortung nimmt ihnen die Möglichkeit, aus eigener Kraft Lernschritte zu machen, die für ihr späteres Leben wichtig sind. Sie kennen Ihr Kind am besten. Nehmen Sie sich Zeit, um ihm zuzuhören und mit ihm über seine Erlebnisse und Erfahrungen zu sprechen. So können Sie auch spüren, in welchen Bereichen es schon bereit und fähig ist, Verantwortung für sich zu übernehmen und wo es noch einen engeren Rahmen braucht.
Sie können beim RAV nachfragen. Bringen Sie einen Übersetzer selber mit, sofern Sie mit der deutschen Sprache mühe haben. Auch die Broschüre Arbeitslosigkeit kann Ihnen weiter helfen. Sie finden aber sicher auch private Beratungsbüros oder Vereine. Es gibt zudem Hilfswerke im Bereich der Arbeitsintegration (Rotes Kreuz, HEKS, Caritas, SAH). Je nachdem, welche Aufenthaltsbewilligung Sie haben, ist die Beratung in manchen Projekten zur Arbeitsintegration für Sie kostenlos. Andernfalls müssen Sie etwas bezahlen – oder weitersuchen.
Wenn Sie eine Frage im Zusammenhang mit der Aufenthaltsbewilligung haben, dann können Ihnen auf das Ausländerrecht spezialisierte Rechtsberatungsstellen weiterhelfen. Eine Auswahl von Adressen finden Sie hier. Beim Schweizerischen Anwaltsverband können Sie sich nach Adressen und Sekretariaten in Ihrem Kanton erkundigen: 031 313 06 06 oder www.swisslawyers.com. Fachleute und viel Wissen bietet auch die Zeitschrift „Der Beobachter“. Das Beobachter-Team stellt auch Informationen auf dem Internet zur Verfügung: www.beobachter.ch. Und es gibt einen Telefondienst. Die Direktnummer für den Fachbereich Arbeit: 043 444 54 01 (Mo-Fr, 9-13 Uhr). Wenn Sie den „Beobachter“ abonniert haben, ist die Beratung zudem kostenlos. Der Schreibdienst im Familienzentrum in Opfikon hilft Ihnen bei der Formulierung Ihrer Bewerbung.
Mit Impfungen können Sie sich gegen Infektionskrankheiten schützen.
Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt verschiedene Impfungen. Zum Beispiel gegen Diphtherie, Starrkrampf, Keuchhusten, Kinderlähmung, Hirnhautentzündung, Masern, Mumps, Röteln, Hepatitis B oder Humane Papillomaviren (lösen Gebärmutterhals-Krebs aus). Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt die Kosten der empfohlenen Basisimpfungen. Kinderärzt/-innen oder die Hausärzt/-innen führen die Impfungen durch. Zusätzlich können bei Reisen ins Ausland weitere Impfungen nötig sein. Sie erhalten nach dem Impfen einen Impfpass (Impfbüchlein). Darin werden alle Ihre Impfungen aufgeschrieben. Viele Impfungen müssen nach einer bestimmten Zeit wiederholt werden. Fehlende Impfungen kann man jederzeit nachholen. Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin beraten. Bundesamt für Gesundheit: Auf der Website www.sichimpfen.ch finden Sie Informationen und Merkblätter zu den einzelnen Impfungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Überlegen Sie sich genau, aus welchen Gründen Sie mit Ihrem Arbeitsplatz nicht zufrieden sind. Am besten machen Sie sich Notizen über einzelne Vorgänge und sorgen auch dafür, dass Sie Zeugen haben (Arbeitskollegen oder –kolleginnen).
Sie können bei einer Rechtsberatung, bei Gewerkschaften oder Hilfswerken Erkundigungen einholen. Das Bezirksgericht Bülach bietet eine Unentgeltliche Rechtsauskunft für die Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirkes Bülach an. Bei Arbeitskonflikten können Sie sich zudem an eine Schlichtungsstelle wenden. Es geht aber auch noch anders: Sprechen Sie mit Kollegen und Kolleginnen darüber. Da finden Sie bestimmt Freunde und Tipps, die Ihnen weiterhelfen können.
Falls Sie nur leichte Beschwerden haben, können Sie auch in einer Apotheke um Rat fragen. Dort bekommen Sie Medikamente, für die kein Arztrezept nötig ist.
Wenn Sie starke Beschwerden haben, gehen Sie am besten zuerst zu Ihrem Hausarzt. Es ist auch möglich, direkt zu einem Spezialarzt (= Facharzt) zu gehen (z.B. Hals-Nasen-Ohren-Arzt). Dann müssen Sie aber vielleicht lange auf einen Termin warten. Möglicherweise müssen Sie auch die Kosten selbst bezahlen. Denn viele Krankenkassen verlangen, dass Sie erst zum Hausarzt gehen. Dieser verweist sie nachher an den Spezialarzt. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, wenn Sie Genaueres dazu wissen möchten. Ins Spital geht man nur in Notfallsituationen. Manchmal ist ein Arztbesuch gar nicht nötig. Viele Erkrankungen wie z.B. eine Erkältung sind nach ein paar Tagen vorbei. Manchmal helfen auch eigene Hausmittel. Zum Beispiel bei Fieber Lindenblütentee mit viel Honig und Zitrone trinken.
Immer wieder landen sie in unseren Briefkästen: Rechnungen – für Mietzins, Krankenkasse, Telefonanschluss, Strom, Zahnarzt, Versicherungen, Steuern und anderes mehr. Geld geben wir auch für Nahrungsmittel und Kleidung, Freizeitaktivitäten oder Ferien aus. Es gibt Ausgaben, die wöchentlich oder monatlich anfallen, andere viertel- und halbjährlich oder dann nur einmal im Jahr. Dabei den Überblick zu verlieren, ist schnell passiert und kann zu finanziellen Problemen führen. Besonders wenn man mehr Geld ausgibt, als man verdient.
Ein Haushaltsbudget zu führen, lohnt sich deshalb auf jeden Fall. Es sorgt nicht nur für Ordnung in Ihren Finanzen, sondern gibt Ihnen auch ein gutes Gefühl. Denn Sie wissen jederzeit, wie viel Geld Ihnen zur Verfügung steht und was Sie sich wann leisten können. Sparziele erreichen Sie mit einem Haushaltsbudget bedeutend schneller, und Sie können Reserven anlegen für Ausgaben, die nicht geplant waren. Unliebsame Überraschungen und Schulden lassen sich so vermeiden.
Rund ein Viertel der Wohnbevölkerung in der Schweiz beteiligt sich an institutionalisierten freiwilligen Arbeitseinsätzen. Sie verrichten also freiwillig Arbeiten im Dienste der Gesellschaft und verlangen dafür keine Bezahlung. Man nennt das Freiwilligenarbeit.
Die Arbeitseinsätze werden von Vereinen, wohltätigen, politischen oder öffentlichen Körperschaften organisiert. Freiwilligenarbeit findet man in den Bereichen wie Kultur, Umwelt, Sport, Politik, in der Nachbarschaftshilfe, in sozialen, kirchlichen und vielen weiteren Bereichen unserer Gesellschaft. Benevol: weitere Informationen zur Freiwilligenarbeit
Neben der AHV und der zweiten Säule gibt es die private Vorsorge, die dritte Säule. In der dritten Säule (genauer: in der Säule 3a) kann man freiwillig Geld für das Leben nach der Pensionierung sparen. Der Staat fördert dieses Sparen mit Steuervergünstigungen, allerdings nur begrenzt.
Angestellte, die schon Beiträge in die AHV und die Pensionskasse bezahlen, können zusätzlich knapp 7000 Franken pro Jahr (wird jährlich neu festgelegt) in die dritte Säule einzahlen und dieses Geld von den Steuern abziehen. Selbständige können 20 Prozent ihres jährlichen Einkommens in die dritte Säule einzahlen und diesen Betrag von den Steuern abziehen. (Auch hier gibt es eine Obergrenze.) Die dritte Säule ist deshalb die wichtigste Form der Altersvorsorge für Selbständige.
Die Schweiz ist ein Mehrparteien-Staat. Es gibt im Land vier grosse Parteien und noch einige weitere kleinere Gruppierungen. Die vier grössten Parteien heissen:
Eine Übersicht über alle im Bundesparlament vertretenen Parteien findet sich hier. In der Schweiz verfügt keine der vier grossen Parteien über die absolute Mehrheit. Deshalb geht es ständig darum, einen Kompromiss zu finden.
Die Schweizer Wirtschaft zeichnet sich durch einen hohen Entwicklungsstand aus. Sie verdankt ihn dem liberalen Wirtschaftssystem, der politischen Stabilität und der engen Verflechtung mit dem Ausland. Und natürlich sind es die gut ausgebildeten Arbeitskräfte, die mit ihrer hochqualifizierten Arbeit wesentlich zum Erfolg beitragen. Laut der amerikanischen Zeitschrift «Fortune» gehörten 2010 insgesamt 15 Schweizer Unternehmen zu den 500 mächtigsten der Welt.
Der grösste Wirtschaftssektor in der Schweiz ist der Dienstleistungssektor mit Banken und Versicherungen, dem Tourismus, dem Gross- und Detailhandel, der öffentlichen Verwaltung und den Sozialversicherungen. Wichtig für die Schweizer Wirtschaft ist zudem der Industriesektor mit der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie, der chemischen und der pharmazeutischen Industrie, der Medizinaltechnik, der Nahrungsmittelindustrie und der Uhrenindustrie. Der kleinste Wirtschaftssektor ist die Landwirtschaft. Im Jahr 2008 zählte man in der Schweiz über 310’000 marktwirtschaftliche Unternehmen. Gut drei Viertel sind im Dienstleistungssektor tätig. Über 99 Prozent aller Unternehmen in der Schweiz sind kleinere und mittlere Unternehmen (KMU); das sind Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden. Ungefähr 87 Prozent sind Mikro-Unternehmen, also solche mit weniger als 10 Mitarbeitenden. Zwei Drittel der Beschäftigten arbeiten in KMU, ein Drittel in Grossunternehmen (Quelle: Bundesamt für Statistik, Stand 2008). Nützliche Links:
Die Abkürzung IV steht für Invalidenversicherung. Sie ist nebst der AHV eine weitere wichtige Sozialversicherung in der Schweiz. Als invalid gilt jemand dann, wenn er oder sie wegen eines körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitsschadens bleibend oder für längere Zeit (mindestens ein Jahr) nicht mehr arbeiten kann.
Die IV hat in erster Linie die Aufgabe, die betroffenen Versicherten wieder ins Erwerbsleben zu integrieren. Dazu dient eine ganze Reihe von Eingliederungs-Massnahmen. Erst wenn diese nicht zum Ziel führen, bezahlt die IV den Versicherten eine Rente.
Wer sexuell aktiv ist, muss sich gegen ansteckende Krankheiten schützen. Grundsätzlich ist das Risiko für Frauen wie auch für Männer hoch, sich beim ungeschützten Sex mit einer Geschlechtskrankheit anzustecken. Sicherheit hätte man nur, wenn sich Mann und Frau vor dem Sex ärztlich untersuchen lassen. Weil das schwierig durchzuführen ist, sollte man – besonders bei neuen oder wechselnden Kontakten – unbedingt Kondome (auch Präservative genannt) benutzen.
Wenn Sie glauben, an einer sexuell übertragbaren Krankheit zu leiden, gehen Sie so schnell wie möglich zum Arzt. Wenn Sie schnell reagieren, ist die Chance zur Heilung grösser. Beim ungeschützten Geschlechtsverkehr kann man sich auch mit Viren anstecken, die Gebärmutterhalskrebs auslösen. Bei 16- bis 25-jährigen Frauen ist dieses Risiko besonders gross. Es gibt aber eine Impfung gegen die Viren. Junge Frauen sollten sich impfen, bevor sie sexuell aktiv werden. Deshalb empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Impfung für alle Mädchen bereits ab 11 bis 14 Jahren. Die meisten sexuell übertragbaren Krankheiten sind heilbar. Es gibt eine Ausnahme: Aids. Die Immunschwäche Aids ist eine Folge einer Infektion mit dem HI-Virus. Aids ist nicht heilbar und kann zu verschiedenen schweren Erkrankungen und zum Tod führen. migesplus.ch: Das Wichtigste zum Thema Aids können Sie auch in den Broschüren «HIV Aids Wo Risiken bestehen wo nicht (für Frauen oder für Männer)» lesen. Die Broschüre kann man hier bestellen. Unter dem gleichen Link gibt es auch die Broschüre «HIV-positiv – was tun?». Aids-Hilfe Schweiz: Hier finden Sie eine Liste mit Krankheiten und Angaben, wie Sie sich vor Aids und anderen ansteckenden Krankheiten schützen können. Regionale Aids-Stellen der Schweiz: Informationen zu Aids erhalten Sie auch bei den Regionalen Aids-Stellen der Schweiz. Hier finden Sie die Liste. Impfung gegen Viren: Informationen über Gebärmutterhals-Krebs und das humane Papilloma-Virus. Plan-s.ch: Die Broschüre für Migrantinnen und Migranten über Partnerschaft, Verhütung, Rechte und HIV (Aids) kann in 12 Sprachen heruntergeladen werden.
Wenn wir den Kindern Freiräume geben, heisst das nicht, dass wir sie damit allein lassen sollen. Häufige Warnungen vor dieser oder jener Gefahr machen die Kinder eher neugierig. Es ist entscheidend, dass Sie sich von klein an für die Erlebnisse Ihres Kindes interessieren, dass Sie sich Zeit nehmen, um ihm zuzuhören und es ernst nehmen. Dann wird es auch von seinen Erfahrungen erzählen, wenn es grösser wird, auch dann, wenn etwas schwierig war oder schief gelaufen ist.
Alle Kinder machen manchmal einen Fehler – so wie wir Erwachsenen. In einem Klima von Achtung und von Wärme kann auch über Fehler gesprochen werden, sowie darüber, was man das nächste Mal besser machen könnte.
Kinder wachsen rasch und entwickeln immer wieder neue Interessen. In Kleiderbörsen und Spielzeugbörsen gibt es für wenig Geld fast neuwertige Kleider und Spielsachen. Bilderbücher und Spiele können auch in Ludotheken und Bibliotheken ausgeliehen werden.
Bilderbücher und Spiele können gegen einen kleinen Jahresbeitrag in Ludotheken und Bibliotheken Bibliotheken werden.
Eltern von Säuglingen und Kleinkindern können sich an die Mütter- und Väterberatung wenden(www.lotse.zh.ch (Suchbegriff Mütter- und Väterberatung) oder www.familienzentrum-opfikon.ch Telefonische Beratung und Voranmeldung: Montag - Freitag 08.30 - 10.30 unter 044 804 40 39). Diese Stelle beantwortet Fragen im Zusammenhang mit der Ernährung, Pflege, Betreuung und Erziehung. Die Dienstleistung ist für sie kostenlos. Auch wenn ihr Kind häufig schreit oder unruhig ist, erhalten sie Hilfe. Falls nötig, nehmen Sie jemanden zum Übersetzen mit.
Die Erziehungsberaterin (www.ajb.zh.ch) beantwortet ihre Fragen zu Erziehung und Entwicklung von Klein- und Vorschulkindern (043 259 95 40). Die Elternbildung West (www.elternbildung.zh.ch) gibt halbjährlich eine Broschüre mit diversen Elternbildungskursen heraus (044 855 65 60). Der Elternnotruf leistet auf Wunsch anonyme Hilfe und Beratung zu jeder Tages- und Nachtzeit (24 Stunden): 044 261 88 66. Bei vielen Problemen kann Ihnen auch der Kinderarzt weiterhelfen.
Ins Spital (oder Krankenhaus) wird man meistens vom behandelnden Arzt / von der behandelnden Ärztin überwiesen. Gründe dafür können Untersuchungen, eine Operation oder eine Therapie sein. Beim Eintreten müssen Sie Ihre Krankenkassenkarte zeigen. Spätestens ein paar Tage vor dem Eintritt erhalten Sie vom Spital per Post alle Informationen: z.B. was Sie mitbringen müssen und wie Sie sich vorbereiten können.
Die Grundversicherung der Krankenkassen bezahlt für eine Spitalbehandlung in der Allgemeinen Abteilung. Die Krankenkassen bieten teurere Zusatzversicherungen für eine private oder halbprivate Behandlung im Spital an. Mit einer halbprivaten Zusatzversicherung haben Sie Anrecht auf ein Zweibettzimmer. Mit einer privaten Zusatzversicherung haben Sie Anrecht auf ein Einzelzimmer. Es gibt unterschiedliche Arten von Spitälern. Viele Kantone verfügen über ein eigenes öffentliches Kantonsspital. Dorthin überweist Sie Ihr Arzt an erster Stelle, wenn Sie keine Spezialklinik benötigen. www.spitaeler.ch: Hier erhalten Sie einen Überblick über die Krankenhäuser in der Schweiz. Dort sind auch Adressen von spezialisierten Einrichtungen wie Augenkliniken, Geburtshilfe, Lungenkliniken oder Zahnmedizin erhältlich.
In der Schweiz existiert eine gesetzlich vorgeschriebene Mutterschaftsversicherung: Das heisst, erwerbstätige Mütter bekommen nach der Geburt während 14 Wochen einen Urlaub und erhalten 80 Prozent des durchschnittlichen Lohns (auch Mutterschaftsentschädigung oder Mutterschaftsurlaub genannt). Ein gesetzlicher Vaterschaftsurlaub existiert in der Schweiz nicht. Einzelne Arbeitgeber (z.B. die öffentliche Verwaltung einzelner Kantone) gewähren Vätern nach der Geburt einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von einigen Wochen.
Mutterschaftsversicherung: Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder auf der Website von ch.ch. Bundesamt für Sozialversicherungen: Informationen zur Mutterschaftsentschädigung und zum Schutz der Arbeitnehmerin während der Mutterschaft.
Im Rahmen der Freiwilligenarbeit können Vereine ihren Mitgliedern sogenannte Sozialzeitausweise ausstellen. Sie zeigen damit, dass die Arbeit der Freiwilligen wichtig ist und geschätzt wird.
Im Sozialzeitausweis wird die eigene freiwillige Arbeit aufgelistet. Die so erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen will man damit sichtbar machen. Die Freiwilligenarbeit wird dadurch aufgewertet und mit bezahlter Arbeit vergleichbar. Man kann den Sozialzeitausweis auch nutzen, wenn man etwa auf Stellensuche ist. Denn engagierte Mitarbeitende werden überall geschätzt. Sozialzeitausweis: Ausweis für Freiwilligenarbeit
Die Schweiz gilt grundsätzlich als rohstoffarmes Land. Dennoch gibt es einige Rohstoffe: Abgebaut werden Kies, Kalkstein, Ton, Granit und Salz. Neben diesen Rohstoffen spielt vor allem Wasser in der Schweiz eine wichtige Rolle. Es dient nicht nur zur Versorgung mit Trinkwasser, sondern spielt für die Stromproduktion eine grosse Rolle. Etwas mehr als die Hälfte des Stroms wird in der Schweiz mit Wasserkraftwerken erzeugt.
Dank ihren über 1500 Seen, unzähligen Bächen und Flüssen sowie Gletschern verfügt die Schweiz über grosse Wasservorkommen und gilt als Wasserreservoir Europas. Sechs Prozent der Süsswasservorräte des Kontinents lagern in den Schweizer Alpen. Der übermässige Wasserkonsum und die Klimaerwärmung, die zum Schmelzen der Gletscher führt, können die langfristige Versorgung mit sauberem Trinkwasser jedoch gefährden. Zahlreiche Projekte beschäftigen sich daher mit dem Schutz und Erhalt der bestehenden Wasserressourcen. Die grössten Schweizer Flüsse sind der Rhein, die Aare und die Rhone. Während die Aare in den Rhein mündet, trägt dieser zwei Drittel des Schweizer Wassers in die Nordsee. Die Rhone fliesst ins westliche Mittelmeer.
In der Schweiz haben die Bürgerinnen und Bürger eine ganze Reihe von Möglichkeiten, die Politik aktiv mitzugestalten. Dies betrifft alle Personen, die mindestens 18 Jahre alt und mündig sind und das Schweizer Staatsbürgerrecht besitzen. Die wichtigsten Bürgerrechte werden nachfolgend kurz erläutert.
Ein Haushaltsbudget zu erstellen, ist zwar mit etwas Aufwand verbunden, im Grunde genommen aber ziemlich einfach. Im Prinzip geht es darum, die Ausgaben den Einkünften gegenüberzustellen und miteinander in Einklang zu bringen.
Budgetberatung: Informationen rund um das Erstellen von Haushaltsbudgets, mit Vorlagen, Umrechnungsmöglichkeiten und vielem mehr. Frauenzentrale
Folgende Links können bei der Diplomanerkennung hilfreich sein:
Menschen können nach verschiedenen Mitteln süchtig sein: nach Alkohol oder Zigaretten. Oder nach Medikamenten wie Schmerz-, Schlaf- und Beruhigungsmittel. Es gibt auch eine Sucht nach Arbeiten, Essen, Spielen oder Einkaufen. Oder nach illegalen Drogen wie Cannabis, Kokain oder Heroin.
Sucht und Drogen haben Auswirkungen auf den Körper und die Psyche. Drogensucht kann auch für nahe stehenden Mitmenschen ein Problem sein. Familienmitglieder und Freunde bemerken die Sucht manchmal lange Zeit nicht. Und wenn sie es merken, reden sie oft nicht darüber. Deshalb ist es wichtig, sich professionelle Hilfe ausserhalb der Familie zu holen. Denn häufig können süchtigen Menschen nicht alleine von ihrer Sucht loskommen. Bei der Suchtberatung können sie gemeinsam mit Fachpersonen nach neuen Lösungen suchen. Betroffene und Angehörige erhalten Unterstützung und Begleitung in dieser schwierigen Situation. Die Beratungen sind oftmals kostenlos. Die Fachpersonen unterstehen der Schweigepflicht. Adressen finden Sie im Telefonbuch oder bei Sucht Info Schweiz. Auch der Hausarzt oder die Hausärztin kann Ihnen Beratungsstellen empfehlen. Sucht Info Schweiz: Auf der Website von Sucht Info Schweiz finden Sie weitere Informationen sowie ein Beratungstelefon.
Sie können im Spital Besuch empfangen. Es gibt geregelte Besuchszeiten. Fragen Sie im Spital danach oder schauen Sie auf der Internetseite nach. In Mehrbettzimmern sollte man auf den Gesundheitszustand der anderen Patienten Rücksicht nehmen.
Pflegefachfrauen und -männer übernehmen im Spital den grössten Teil der Pflege und Betreuung. Sie sind speziell dafür ausgebildet und arbeiten eng mit den Ärztinnen und Ärzten zusammen. Patienten (und nahe Angehörige) haben ein Anrecht darauf, über die Behandlung und mögliche Folgen informiert zu werden. Wenn Sie eine Frage haben, wenden Sie sich zuerst an das Pflegepersonal. Während des Spitalaufenthalts essen die Patientinnen und Patienten im Zimmer. Wenn Sie Wünsche haben (z.B. kein Schweinefleisch, vegetarisches oder koscheres Essen, Allergie gegen bestimmte Nahrungsmittel), sagen Sie dies dem Pflegepersonal. Es ist meistens kein Problem, diese Wünsche zu erfüllen. Es ist nicht nötig, dass die Angehörigen den Patienten Esswaren mitbringen.
Es gibt die Bezeichnungen "aktives" und "passives" Wahlrecht.
Als Bürger und Bürgerinnen gelten übrigens jene Personen, die über 18 Jahre alt sind und den Schweizerpass besitzen. Ausländerinnen und Ausländer haben in der Regel also kein Wahlrecht (es gibt Ausnahmen davon in einigen Kantonen und Gemeinden). Aber nicht nur die Ausländerinnen und Ausländer, auch die Frauen mussten sich in der Schweiz gedulden. Auf eidgenössischer Ebene wurde das Frauenstimmrecht in der Schweiz erst 1971 eingeführt. In Neuseeland demgegenüber dürfen Frauen seit 1893 wählen und abstimmen gehen.
Wer Schulden gemacht hat und merkt, dass er seine Finanzen nicht mehr im Griff hat, sollte schnell handeln und sich Hilfe holen bei einer professionellen Schuldenberatung. Je früher, desto besser! Denn je länger Sie damit warten, umso grösser werden die Schulden und damit die möglichen Schwierigkeiten.
Gemeinnützige Schuldenberatungsstellen gibt es in verschiedenen Kantonen. Sozialdienste der Gemeinden und der Kirchen sind weitere Anlaufstellen. Die Schuldenberatung hilft Ihnen zunächst, einen Überblick über Ihre finanzielle Situation zu gewinnen. Auf dieser Basis erarbeitet man mit Ihnen dann ein Budget für die Schuldensanierung. Die Berater nehmen auch mit jenen Leuten Kontakt auf, denen Sie Geld schulden (Gläubigerinnen und Gläubiger). Diese werden ersucht, die Schulden während der Abklärungsphase zu stunden (spätere Bezahlung offener Rechnungen, Ratenzahlungen oder kleinere Raten zu vereinbaren).
Alle Angestellten erhalten pro Kind eine Familienzulage:
In allen Kantonen haben auch Nichterwerbstätige einen Anspruch auf eine Familienzulage. Ihr Einkommen darf (in den meisten Kantonen) 41’760 Franken im Jahr nicht übersteigen. Gemeint sind damit geringfügig Beschäftigte oder beispielsweise Studierende mit einem kleinen Nebeneinkommen. Die Selbständigen erhalten in der Regel keine Familienzulage. Die Kantone können aber Regelungen für Selbständige einführen. Den Angestellten wird die Familienzulage vom Arbeitgeber zusammen mit dem Lohn ausbezahlt. Nichterwerbstätige und allenfalls Selbständige erhalten die Familienzulage von der kantonalen Familienausgleichskasse. Bundesamt für Sozialversicherungen: Hier finden Sie weitere Informationen zu Familienzulagen sowie die Adressen der kantonalen Familienausgleichskassen.
Das Bildungswesen ist in der Schweiz auf allen Stufen eine wichtige Aufgabe des Staates. Bund, Kantone und Gemeinden teilen die damit verbundenen Aufgaben untereinander auf. Die Hauptverantwortung liegt allerdings bei den Kantonen. Sie tragen zusammen mit ihren Gemeinden rund 90 Prozent der Bildungsfinanzierung.
Jeder Kanton hat seine eigenen Schulgesetze, und auch die Gemeinden verfügen über eine recht grosse Autonomie. So lassen sich Lösungen an lokale Bedürfnisse anpassen, und man wird den unterschiedlichen Kulturen und Sprachen gerecht. Nach dem Besuch des Kindergartens treten die Kinder im Alter von sechs bis sieben Jahren in die Primarschule ein. Je nach Kanton dauert diese Stufe vier bis sechs Jahre. Danach folgt der Übertritt in die Sekundarstufe I, die in der Regel drei Jahre dauert. Der Unterricht erfolgt dabei leistungsdifferenziert nach unterschiedlichen Modellen. Ziel ist es, grundlegende Allgemeinbildung zu vermitteln und die Schülerinnen und Schüler auf die Berufsausbildung oder den Übertritt an die Schulen der Sekundarstufe II (Maturitätsschulen oder Fachmittelschulen) vorzubereiten. Die Tertiärstufe schliesslich umfasst dann die Ausbildungen der höheren Berufsbildung oder der Hochschulen. Nützliche Links:
Je besser Kinder die Muttersprache sprechen, desto leichter lernen sie später die deutsche Sprache. Deshalb: nehmen sie sich Zeit, um mit ihrem Kind in ihrer Sprache zu sprechen.
Plaudern Sie mit ihm, während sie den Haushalt machen. Hören Sie zu, wenn es mit ihnen spricht. Beantworten Sie ihm seine Fragen und erklären Sie ihm die Dinge. Gehen sie mit ihm ins Freie – auf den Spielplatz, in den Wald, an einen See, in den Zoo - sprechen Sie mit ihm über das, was es da zu sehen gibt und helfen Sie ihm so, seinen Wortschatz zu erweitern. Schauen Sie mit ihm Bilderbücher an und erzählen Sie ihm Geschichten. Auf dem Spielplatz oder in der Spielgruppe hat ihr Kind Gelegenheit, mit deutschsprachigen Kindern zusammen zu sein. Freuen Sie sich mit ihm über die Wörter, die es auf Deutsch lernt. Das macht ihm Mut, weitere Wörter zu lernen. Spielgruppen mit Deutschförderung werden im Familienzentrum www.familienzentrum-opfikon.ch angeboten. Das Projekt 'Schenk mir eine Geschichte' www.familienzentrum-opfikon.ch wird abwechselnd in verschiedenen Sprachen (albanisch, serbisch, tamil, kurdisch, türkisch, portugiesisch und deutsch) im Familienzentrum angeboten. Sie können auch einen Mutter - Kind - Deutschkurs (www.mbb.ch) besuchen.
Die Schweiz gilt als international anerkannter Forschungsplatz. Verschiedene Forschungsinstitute wie die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH/EPF) in Zürich und Lausanne sowie die Universitäten in zehn Schweizer Städten geniessen einen guten Ruf und werden von vielen internationalen Wissenschaftlern als Arbeitsplatz ausgewählt. Von globaler Bedeutung sind auch das Europäische Laboratorium für Teilchenphysik (CERN) bei Genf und das Europalabor des amerikanischen Hightechkonzerns IBM bei Zürich.
In der Chemie, Physik und Medizin brachte die Schweiz zahlreiche erfolgreiche Wissenschaftler hervor. Seit 1975 erhielten nicht weniger als sieben Schweizer Forscher in diesen Bereichen einen Nobelpreis. – Der berühmteste Schweizer Nobelpreisträger ist wohl Albert Einstein, der Begründer der Relativitätstheorie. Im Rahmen der Europäischen Weltraumagentur ESA (European Space Agency) beteiligt sich die Schweiz auch aktiv an der Erforschung des Weltalls. Weltraumforschung wird an den Universitäten und Eidgenössischen Technischen Hochschulen betrieben. Ebenso befinden sich einige internationale Einrichtungen der Weltraumforschung in der Schweiz. Hochschulen: Informationen zu den anerkannten Schweizer Hochschulen
Sie können beim Arzt und im Krankenhaus Einsicht in Ihre Krankenakte («Krankengeschichte») verlangen. Darin stehen die wichtigsten Daten Ihrer Behandlung wie Untersuchungen, Diagnosen, Medikamente, Operationen und die Entwicklung der Krankheit. Niemand darf diese Informationen an andere Personen weitergeben.
Stiftung für Patientenschutz: Informationen über Ihre Rechte und Pflichten als Patient
Wer immer wieder mehr Geld ausgibt, als er verdient, unüberlegt Kleinkredite aufnimmt oder Waren auf Abzahlung kauft, ohne sich Gedanken über die Finanzierung zu machen, landet früher oder später in der Überschuldung. Überschuldet ist jemand dann, wenn er auf absehbare Zeit nicht mehr in der Lage ist, seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Rechnungen bleiben unbezahlt, man erhält Mahnungen und wird betrieben. Betrieben werden heisst, dass die Gemeinde (Betreibungsamt) mit gesetzlichen Mitteln das Geld von Ihnen holt. Ohne professionelle Hilfe kommen die Betroffenen kaum mehr aus dieser Situation heraus.
Wichtig zu wissen: Ausländerinnen und Ausländer müssen bei einer Überschuldung zudem mit weiteren negativen Konsequenzen rechnen, zum Beispiel, dass die Aufenthaltsbewilligung nicht erneuert wird, man keine Wohnung mehr bekommt und die Einbürgerung verweigert werden kann. Schuldenberatungsstellen: Hier finden Sie Adressen von Schuldenberatungsstellen, nach Kantonen geordnet. Konsumentenforum: Merkblatt «Was tun bei Schulden»
Die meisten Instrumente der politischen Mitsprache in der Schweiz erfordern das Bürgerrecht; sie sind also Schweizerinnen und Schweizern vorbehalten.
Es gibt für Ausländerinnen und Ausländer Möglichkeiten, sich politisch zu engagieren. So haben sie das Recht, Petitionen zu lancieren oder zu unterzeichnen. Das Ausländerstimmrecht kennt man zudem in einem grossen Teil der öffentlich-rechtlichen Kirchgemeinden der Schweiz. Und es gibt fast überall die Möglichkeit, sich in Kommissionen, Interessenverbänden und Vereinen zu engagieren. Damit lässt sich auf lokaler Ebene, also beispielsweise im Quartier oder in der Gemeinde, einiges bewirken.
Kinder lernen vom ersten Tag ihres Lebens an. Viele Fähigkeiten, die zum guten Schulerfolg beitragen, entwickelt das Kind in seinen ersten Lebensjahren. Kleine Kinder lernen nicht aus Pflicht, sondern aus Lust, Neugierde und Interesse. Deshalb ist es wichtig, dass kleine Kinder im Spiel gefördert werden.
Kinder lieben es, ihre Spiele selber zu erfinden. Dafür brauchen sie keine gekauften Spielsachen. Kleine und grosse Schachteln, mit denen man Häuser und Ställe bauen kann, alte Tücher und vielleicht ein alter Hut von Papa oder ein altes Paar Schuhe von Mama, mit denen man sich verkleiden kann, sind viel wichtiger als fertig gekaufte Spiele. Wenn Kinder mit zu vielen Spielsachen überflutet werden, lässt ihre Aufmerksamkeit nach. Wenn Sie aber selbst eines bauen oder erfinden müssen, werden sie in ihrer Entwicklung und Kreativität angeregt. Jedes Spiel, das ein Kind in Ruhe und während längerer Zeit spielt, fördert seine Konzentrationsfähigkeit. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind eine ruhige Ecke in der Wohnung hat, wo es ungestört spielen und malen kann. Gibt Ihr Kind rasch auf, wenn ihm etwas nicht gelingt? Oder wechselt es sehr häufig das Spiel? Dann hilft es meistens, wenn Sie Mut machen, es nochmals zu probieren. Damit fördern Sie die Ausdauer und das Konzentrationsvermögen. Kinder, die in den ersten Lebensjahren gefördert werden, haben später viel bessere Chancen, in der Schule erfolgreich zu sein.
Nach einem Krankenhaus-Aufenthalt brauchen Sie vielleicht weitere Pflege. Dafür gibt es den Spitex-Dienst. Entsprechend ausgebildete Personen kommen zu Ihnen nach Hause, um Sie zu pflegen und/oder im Alltag und im Haushalt zu unterstützen. Die Kosten der Spitex werden teilweise von der Krankenkasse übernommen. Die Spitex bietet auch weitere Dienste an: z.B. Fahrdienste oder Vermietung von Krücken oder Rollstühlen.
Sie können sich nicht selbst anmelden, sondern ein Arzt muss dies entscheiden. Bevor die Spitex-Betreuung beginnt, klärt der Arzt ab, was Sie genau brauchen. Spitex Spitex Organisation Allgemeine Informationen über die Spitex-Organisation.
Kleine Kinder brauchen Betreuung, Pflege, gesunde Ernährung, Bewegung, Kontakt mit anderen Kindern, genügend Schlaf, Geborgenheit und Liebe. Sie brauchen aber auch Anregung und Förderung als Vorbereitung für die Schule und das spätere Leben. Vielen Kindern tut es gut, andere Kinder kennen zu lernen.
Wenn Sie das Gefühl haben, dass sich Ihr Kind nicht richtig entwickelt, kontaktieren Sie den Kinderarzt, die Mütter - und Väterberatung oder die Erziehungsberaterin.
Bei finanziellen Engpässen scheint es verlockend zu sein, einen Kleinkredit aufzunehmen. Doch aufgepasst: Klein- oder Privatkredite sind teuer, denn die Banken können bis zu 15 Prozent Jahreszins verlangen.
Vom stetigen Konsum auf Kredit ist dringend abzuraten! Denn Sie belasten damit Ihr Haushaltsbudget über einen längeren Zeitraum, was besonders dann kritisch ist, wenn man arbeitslos wird. Die Angebote an Kleinkrediten sind sehr unterschiedlich. Es lohnt sich, sie sehr genau zu vergleichen und die Kosten durchzurechnen, bevor man sich entscheidet. Prüfen Sie auch Alternativen: Ein Darlehen von Verwandten oder Freunden kann einiges günstiger sein. Oder Sie entscheiden sich fürs Sparen und tätigen einen Kauf erst, wenn Sie es sich leisten können. Das ist am günstigsten und sorgt erst noch für viel Vorfreude. Comparis: Vergleichsrechner für Privatkredite
Jede Person, die in der Schweiz wohnt, arbeitet oder einkauft, kann steuerpflichtig werden. Die Steuer ist eine öffentliche Abgabe. Sie bildet die wichtigste Einnahmequelle des Staates und ermöglicht es ihm, seine Aufgaben zu erfüllen.
Man kennt in der Schweiz eine ganze Reihe von unterschiedlichen Steuern. Die direkten Steuern gehören zu den wichtigsten für den Staat: Einkommens- und Vermögenssteuer sowie Gewinn- und Kapitalsteuer. Dann gibt es die indirekten Steuern. Zu ihnen gehören die Mehrwertsteuer, die Steuern für Tabak, die Hundesteuer, die kantonale Motorfahrzeugsteuer, die Lotteriesteuer und andere mehr. Je nach Steuerart werden sie von Gemeinden, Kantonen oder Bund erhoben.
Das Schweizer Kulturleben ist geprägt durch die Mehrsprachigkeit und die geografische Lage des Landes im Zentrum Europas. Dies führt zu einer Vielfalt an Strömungen und Einflüssen in Literatur, Kunst, Architektur, Musik und Brauchtum. Das kulturelle Schaffen der verschiedenen Landesteile wird dabei von den jeweils benachbarten Ländern wesentlich mitgeprägt.
Brauchtum: Die DVD «Brauchtum und Traditionen in der Schweiz» können Sie sich kostenlos im Internet ansehen
Ähnlich teuer wie Kleinkredite können auch Leasingverträge für Autos sein. Es fallen nämlich nicht nur die monatlichen Leasingraten an, mit denen die Anbieter neue Kunden locken. Weitere Kosten entstehen durch die zumeist vorgeschriebene Vollkaskoversicherung, und dann zahlt man auch für die Unterhaltskosten wie Motorfahrzeugsteuer, Haftpflichtversicherung, Benzin, Pneus, Service und Reparaturen.
Wichtig zu wissen: Nach dem Ablauf des Leasingvertrags gehört das Fahrzeug nicht automatisch Ihnen. Wenn Sie es erwerben wollen, müssen Sie diese Möglichkeit vorher vertraglich vereinbart haben und zahlen dann noch einen Restwert. Besonders teuer kann es werden, den Leasingvertrag frühzeitig aufzulösen. Denn der Wertverlust des Autos geht zu Lasten des Leasingnehmers. Es gibt auch Alternativen: Sparen Sie Geld, bis Sie sich den Kauf eines neuen oder gebrauchten Autos leisten können. Oder nutzen Sie das Angebot von Mobility(Genossenschaft für CarSharing) und den öffentlichen Verkehr. Konsumentenforum: Merkblatt zum Thema Autoleasing Zeitschrift «Beobachter»: Verschiedene Beiträge zum Thema Autoleasing.
Das Christentum ist die am weitesten verbreitete Religion im Land, vornehmlich vertreten durch die römisch-katholische und die protestantische Kirche. In den einzelnen Kantonen dominiert jeweils eine der beiden Konfessionen. Im Jahr 2000 waren rund 42 Prozent der Bevölkerung katholisch und etwa 35 Prozent protestantisch. Doch es gibt noch weitere Glaubensrichtungen in der Schweiz: 4,3 Prozent der Wohnbevölkerung sind Muslime, 2,2 Prozent orthodoxe und andere Christen sowie etwa ein Prozent Hindus, Buddhisten und Juden.
In den letzten Jahren sind jedoch viele Menschen aus den Kirchen ausgetreten. Entsprechend hat die Zahl der Konfessionslosen deutlich zugenommen. Im Jahr 2000 lag der Anteil der Menschen ohne Konfession bereits bei 11 Prozent; heute dürfte dieser vermutlich noch grösser sein (Quelle: Bundesamt für Statistik, Stand 2000). Swissworld: weitere Informationen zur religiösen Landschaft der Schweiz
Die Spitex organisiert auch den Frischmahlzeiten-Dienst: ältere, kranke und behinderte Personen bekommen täglich ein warmes Mittagessen nach Hause geliefert.
Auch die Stiftung Pro Senectute liefert in den meisten Kantonen Mahlzeiten nach Hause. Ausserdem bietet Pro Senectute viele weitere Dienstleistungen für ältere Menschen an. So können sie länger zuhause wohnen. Pro Senectute will die Selbstständigkeit und Lebensqualität der Mitmenschen über 60 fördern und erhalten. Ältere Menschen und ihre Angehörigen erhalten kostenlose, vertrauliche Beratungen bei:
- der Bewältigung von Lebenskrisen - der Freizeitgestaltung - und bei Wohn- und Beziehungsfragen Vielleicht genügt diese Hilfe nicht und Sie brauchen Unterstützung rund um die Uhr. Dann passt ein Betagtenzentrum oder ein Altersheim besser für Ihre Bedürfnisse. In welchem Alters- oder Pflegeheim (<LINK www.opfikon.ch/de/sozalterszentgib>Alterszentrum Gibeleich</LINK) Sie wohnen werden, hängt von Ihrem Wohnort ab. Die Pro Senectute oder Ihr Hausarzt beraten Sie bei den Abklärungen.
In der Schweiz sind Kirche und Staat getrennt. Das Recht auf Glaubens-, Gewissens- und Kultusfreiheit ist in der Bundesverfassung fest verankert. Jeder Mensch hat also das Recht, frei zu entscheiden, ob er gläubig sein möchte und welche Religion er praktizieren will oder nicht.
Man darf seinen Glauben oder die Religion auch wechseln, seine Überzeugungen frei äussern und ausleben. Das gilt für Einzelne genauso wie für Glaubensgemeinschaften. Jeder hat das Recht, alleine oder in einer Gruppe Kulthandlungen, religiöse Praktiken oder Rituale zu vollziehen. weitere Informationen zum Thema
Die Lebensqualität hat einen wichtigen Einfluss auf die Gesundheit. Das gilt besonders für Menschen im Alter. Viele verschiedene Angebote von Organisationen helfen, auch nach der Pensionierung ein selbstständiges Leben mit guter Lebensqualität zu führen.
Seniorweb: bietet in Deutsch, Französisch oder Italienisch Informationen über die Generation 50plus, geschrieben von über 100 Freiwilligen.
Im Leben gibt es immer wieder schwierige Situationen in der Familie, im persönlichen Umfeld oder am Arbeitsplatz. Psychische Erkrankungen wie z.B. Depressionen sind sehr häufig. Jede dritte Person leidet einmal im Leben darunter. Betroffene leiden z.B. immer wieder an Ängsten oder erleben über längere Zeit eine lähmende Traurigkeit. Oftmals ist es unmöglich, diese Situationen ohne professionelle Hilfe zu bewältigen.
Psychische Erkrankungen sind echte Krankheiten. Sie sollten behandelt werden. Psycholog/-innen oder Psychiater (Ärzt/-innen mit Spezialisierung auf die menschliche Seele = Psyche) können Sie in solchen Lebensphasen begleiten und unterstützen. Die Psychologinnen und Psychologen suchen gemeinsam mit den Patienten in Gesprächen oder einer Therapie neue Wege. So kann die Situation verbessert werden. Wenn Sie Hilfe brauchen, können Sie auch zuerst mit Ihrem Hausarzt sprechen. Er kann Ihnen eine Fachperson vermitteln. Die Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt eine Behandlung nur, wenn Sie von einem Arzt (Psychiater) durchgeführt wird. Alle Berater und psychologischen Fachleute sind an die Schweigepflicht gebunden und dürfen keine Informationen von Ihnen weitergeben. Hilfe für Folter- und Kriegsopfer: In Bern, Zürich, Lausanne und Genf gibt es ein Ambulatorium für Folter- und Kriegsopfer, wo professionelle Hilfe für Betroffene angeboten wird.
Der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer an der Wohnbevölkerung lag in der Schweiz 2009 bei 22 Prozent: Das sind rund 1,7 Millionen Menschen (Quelle: Bundesamt für Statistik, Stand 2009). Die allermeisten besitzen jedoch eine Niederlassung. Jede dritte Person in der Schweiz ist eingewandert oder hat Eltern, die eingewandert sind.
Ohne die Ausländerinnen und Ausländer nähme die Wohnbevölkerung der Schweiz wegen der niedrigen Geburtenzahlen schon heute ab. Und Wirtschaftszweige wie das Gesundheitswesen, das Gastgewerbe oder der Bausektor hätten ohne die Arbeitskräfte aus dem Ausland grosse Mühe, ihre Aufgaben zu erfüllen. Migrantinnen und Migranten – sei es als Arbeitskräfte, Studierende oder als Eltern – bilden heute einen wichtigen und ernst zu nehmenden Teil der Schweizer Gesellschaft.
Ebenso wie in anderen Ländern gibt es auch in der Schweiz zahlreiche gängige Verhaltensregeln und Umgangsformen. Sie zu kennen, erleichtert das Zusammenleben mit Schweizerinnen und Schweizern erheblich.
Manchmal brauchen Menschen in einer Krise sofort einen Ratschlag. Eine sofortige Hilfe gibt die Organisation «Dargebotene Hand». Sie bietet per Telefon, E-Mail oder Chat (www.143.ch) kostenlose Beratungen an. Unter der Nummer 143 kann man in Krisensituationen anrufen und mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin sprechen: Sie hören zu und können auch dabei helfen, wie es weitergehen soll. Die «Dargebotene Hand» ist eine Anlaufstelle für alle und untersteht der völligen Anonymität.
Auf dem Internet gibt es auch spezielle Beratung für Jugendliche. Eine nützliche Website ist z.B. www.lilli.ch. Sie informiert auf seriöse Weise über Themen, die Jugendliche, junge Frauen und Männer interessieren: z.B. Beziehungen, Sexualität, Verhütung oder Gewalt. Man kann selbst Fragen stellen oder nachlesen, was andere gefragt haben. In verschiedenen Online-Foren kann man sich über spezielle Probleme wie in einer Selbsthilfegruppe austauschen. Aber Achtung, nicht jedes Online-Forum ist seriös. Manche Eltern sind mit ihrem Kind überfordert, in einer Krise oder einer belastenden Situation. Für sie gibt es die Beratungsstelle Elternnotruf. Sie ist rund um die Uhr erreichbar. Beim Elternnotruf ist es auch möglich, einen Termin für eine Erziehungsberatung zu vereinbaren. Elternnotruf: 0848 35 45 55 www.elternnotruf.ch Dargebotene Hand: Sie bietet per Telefon, E-Mail oder Chat kostenlose Beratungen an. Beratung für Jugendliche: Informiert auf seriöse Weise über Themen, die Jugendliche, junge Frauen und Männer interessieren. Gesundheitsversorgungsstellen für Sans-Papiers: Für Personen, die keine Aufenthaltsbewilligung haben und keine öffentlichen Stellen aufsuchen wollen, gibt es an verschiedenen Orten Gesundheitsversorgungsstellen für Sans-Papiers, welche kostenlose Pflege und Beratung anbieten.
Im Spital oder in der Arztpraxis müssen Sie mit den Ärzten / Ärztinnen, den Pflegefachleuten oder Therapeuten / Therapeutinnen reden können. Nur so erhalten Sie wirklich die nötige und richtige Behandlung. Sonst kommt es zu Missverständnissen und Problemen. Oft helfen Familienmitglieder beim Übersetzen. Sie sind jedoch nicht auf die Übersetzungsarbeit vorbereitet und sind vielleicht selbst ängstlich oder in Sorge.
Eine professionelle Übersetzerin kann hier weiterhelfen. Viele grössere Spitäler haben einen eigenen Übersetzungsdienst. Fragen Sie unbedingt nach, wenn Ihnen nicht automatisch jemand angeboten wird. Oft entstehen Missverständnisse auch durch unterschiedliche Wertvorstellungen der verschiedenen Kulturen. Dafür gibt es interkulturelle Übersetzer. Sie übersetzen nicht nur die Sprache, sondern können auch auf unterschiedliche Wahrnehmungen und Bedeutungen hinweisen, die von Kultur zu Kultur verschieden sind. Hier finden Sie eine Übersicht über die lokalen Vermittlungsstellen zu interkultureller Übersetzung.
Seit 1981 ist die Gleichberechtigung von Mann und Frau in der schweizerischen Verfassung verankert. 1988 wurde ein Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann eingerichtet. Seit 1996 ist das Gleichstellungsgesetz in Kraft, welches insbesondere jegliche Form der Diskriminierung im Bereich der Erwerbsarbeit verbietet. Das Diskriminierungsverbot gilt für alle Bereiche des Erwerbslebens: Anstellung, Lohn, Beförderung, Weiterbildung oder Kündigung. Diskriminierungen aufgrund des Zivilstandes, der familiären Situation oder einer Schwangerschaft sind ebenfalls verboten.
Gleichstellung soll über die rein rechtliche Chancengleichheit hinausgehen und auch gesellschaftliche oder kulturelle Aspekte der Ungleichheit berücksichtigen. Der Begriff steht zudem für eine gewisse Ausgeglichenheit der Aufgabenverteilung zwischen beiden Geschlechtern. Das Gleichstellungsgesetz ermöglicht es Frauen und Männern, sich gegen direkte und indirekte Diskriminierungen zu wehren – in der Familie, im Erwerbsleben oder bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Auch das schweizerische Eherecht ist seit 1988 nach dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Frau und Mann aufgebaut. Eidg. Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau: weitere Informationen zum Thema
Die Schokolade und der Käse sind wohl die berühmtesten kulinarischen Wahrzeichen der Schweiz. Beinahe ebenso bekannt sind die die Schweizer Banken, die ihr den Ruf eines reichen Landes eintragen. Sind das die typisch schweizerischen Merkmale? Geprägt durch ihre vielfältige und föderalistische Struktur ist es schwierig, eigentümliche Merkmale "des Schweizerischen" zu finden. Ausser dem Rätoromanischen ist keine der vier Landessprachen eigentlich "schweizerisch": Die französisch-, italienisch- und deutschsprachige Schweiz unterscheiden sich nebst der Sprache auch in den Lebensgewohnheiten und Einstellungen. So sagt man, Menschen aus der Romandie und aus dem Tessin seien tendenziell spontaner und lebenslustiger als DeutschschweizerInnen. Ebenso kennen die Sprachgebiete unterschiedliche Traditionen und Essgewohnheiten. Schweizerinnen und Schweizer haben oft selbst Mühe zu beschreiben, was sie - ausser dem Pass - mit ihren Landsleuten aus den anderen Sprachregionen verbindet. In diesem Zusammenhang wird oft von der so genannten Willensnation gesprochen: man bildet freiwillig eine Einheit, ohne einheitlich zu sein.
Go to Newcomers to Opfikon.
Adressänderungen innerhalb der Gemeinde sind innert 8 Tagen den Einwohnerdiensten und der Energie Opfikon AG bekanntzugeben, dazu muss die Meldebestätigung der Einwohnerdienste oder der Ausländerausweis vorgelegt werden.
Einwohnerdienste
Bitte wenden Sie sich an die Stadtpolizei.
Die Stadt Opfikon hält sich bei der Vergabe von Arbeiten an das Submissionsgesetz des Kantons und an die dazugehörende Vollziehungsverordnung. Als wichtiger Grundsatz gilt dabei die Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung der Anbieter, das heisst, insbesondere auch, dass Ortsansässige gegenüber auswärtigen Anbietenden nicht bevorteilt werden dürfen. Damit ein Anbieter den Zuschlag für einen bestimmten Auftrag erhält, muss er verschiedene Eignungs- und Zuschlagskriterien erfüllen. Eignungskriterien sind objektive Kriterien wie die fachliche, wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Leistungsfähigkeit des Anbieters. Zuschlagskriterien werden bei jeder Ausschreibung neu festgelegt, wobei für die Vergabe des Auftrags nebst dem Preis weitere Kriterien wie Qualität, Termine, Wirtschaftlichkeit, Betriebskosten, Kreativität etc. berücksichtigt werden. Die Vergabe erfolgt an den Anbieter mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot. Bei standardisierten Gütern erfolgt der Zuschlag allein nach dem Kriterium des niedrigsten Preises. [Roland Stadler]
Das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Opfikon (044 809 60 20) nimmt gerne Stellenangebote entgegen.
RAV Opfikon
Direkt beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in Opfikon, Europa-Strasse 13, 8152 Glattbrugg, melden.
Für eine Anmeldung sind folgende Unterlagen nötig: AHV-Ausweis-Kopie (graue Karte beidseitig kopieren) Schweizer BürgerInnen: Kopie des Schriftenempfangsscheins der Gemeinde (gilt als Wohnsitzbestätigung) AusländerInnen: Kopie des Ausländerausweises (gilt als Wohnsitzbestätigung) Komplettes Bewerbungsdossier (Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Diplome etc.) Letzter Arbeitsvertrag Kopie des Kündigungsschreibens Bewerbungen während der Kündigungsfrist RAV Opfikon
Für welche Bauten muss ein Baugesuch eingereicht werden? Welche Verfahren stehen zur Verfügung? Wofür braucht es keine Baubewilligung?
Antworten auf diese und weitere Fragen rund ums Bauen finden Sie in der Wegleitung zum Baugesuch. Weitere nützliche Informationen finden Sie unter der Rubrik Bau und Versorgung. [Roland Stadler]
Die verschiedenen Abteilungen des Bauamtes erteilen Ihnen zu sämtlichen mit Raum- und Städtebau, Baubewilligung und Baurecht zusammenhängenden Fragen gerne Auskunft.
Die relevanten Formulare, Merkblätter sowie weitere Unterlagen finden Sie unter Bau und Versorgung.
In der 2. Oberstufe hat die Berufswahl eine wichtige Bedeutung. Im ersten Quartal findet ein Elternabend im Berufsinformationszentrum (BIZ) in Kloten statt. Dabei lernen die Eltern das Angebot des BIZ (Berufsberatung, Mediothek, Arbeitsweise) kennen. Sie werden noch einmal darüber aufgeklärt, dass die Verantwortung für die Berufswahl ihres Kindes in ihren Händen liegt, aber auch darüber, welcher Teil des Prozesses durch die Schule abgedeckt wird. In diesem 2. Oberstufenjahr befassen sich die SchülerInnen mit Fragen der Selbstwahrnehmung; sie schärfen den Blick für ihre Vorlieben, Stärken aber auch ihre Grenzen. Ein Teil dieser Auseinandersetzung findet im Unterricht statt. Über Informationsveranstaltungen, Lektüre, Diskussionen und Besichtigungen nehmen die Schülerinnen und Schüler Mass an der Berufswelt und schaffen sich so gute Grundlagen für eine bewusste Berufswahl.
In Zusammenarbeit mit dem Gewerbeverein bietet die Oberstufe den Schüler/innen die Möglichkeit einer ersten konkreten Kontaktaufnahme mit der Berufswelt. An mehreren Schnuppertagen gewinnen sie erste Einblicke in die Arbeitswelt. Im Verlauf des zweiten Sekundarschul-Jahres werden die Bewerbungsdossiers vorbereitet (Bewerbungsschreiben, Lebensläufe) und Bewerbungsgespräche eingeübt.
Nein, das Betreibungsamt stellt die Kosten in Rechnung.
Je nach Forderungstitel beim Rechtsöffnungsrichter oder beim Friedensrichter.
Betreibungsamt Opfikon
Bei natürlichen Personen am Wohnort, bei juristischen Personen an dessen Sitz (gem. Handelsregister).
Betreibungsamt Opfikon
Sie haben folgende Möglichkeiten, einen Betreibungsauszug über sich selbst zu erhalten:
Sie können den Auszug persönlich am Schalter während der Öffnungszeiten abholen. Dazu benötigen wir von Ihnen einen amtlichen Ausweis wie zum Beispiel die Identitätskarte, den Pass oder den Führerausweis. Der Auszug kostet CHF 17.00 und ist bar zu bezahlen. Sie können den Auszug schriftlich anfordern. Dazu benötigen wir einen Antrag mit Unterschrift, eine Kopie eines amtlichen Ausweises und CHF 18.00 in bar. Wir senden Ihnen den Auszug postwendend zu. Sie können eine volljährige Person bevollmächtigen, bei uns einen Auszug abzuholen. Diese Person hat sich auszuweisen. Der Auszug kostet CHF 17.00 und ist bar zu bezahlen. Es werden keine telefonische Auskünfte aus dem Betreibungsregister erteilt.
Die Liegenschaftenverwaltung der Stadt Opfikon führt keine solchen Listen. Informieren Sie sich bitte in der Tagespresse oder im Internet.
www.immovista.ch www.immoclick.ch www.homegate.ch Informationen finden sich auch bei glow. das Glattal www.glow.ch
FAQ ist die Abkürzung für den englischen Ausdruck "frequently asked questions". Auf deutsch heisst das soviel wie "häufig gestellte Fragen". Da "FAQ" im Internet ein viel verwendeter und demzufolge bekannter Begriff ist, verwenden wir ihn auch auf unserer Homepage.
Ja, die gibt es. Infos zur Finnenbahn
Stadtverwaltung Opfikon, Standortförderung Opfikon
Standortförderung glow. das Glattal sowie Wirtschaftförderung Kanton
In der Schweiz gilt die Handels- und Gewerbefreiheit.
Für Gastgewerbebetriebe mit und ohne Ausschank von alkoholhaltigen Getränken gilt grundsätzlich das Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (Gastgewerbegesetz) vom 1. Dezember 1996. Die Bewilligung erteilt das Polizeiamt. Die Bewilligung bezieht sich auf einen bestimmten Betrieb und auf eine bestimmte, mündige und gut beleumundete Person, die für die Betriebsführung verantwortlich ist (§ 8). Bewilligungspflichtige Betriebe dürfen von 05.00 bis 24.00 Uhr geöffnet sein (§15). Längere Öffnungszeiten sind bewilligungspflichtig. Bewilligungsgesuche sind rechtzeitig an das Polizeiamt zu richten, wo auch die notwendigen Formulare erhältlich sind:
(*Nur ausfüllen, wenn um längere Öffnungszeiten als 5 bis 24 Uhr ersucht wird)
Stadtpolizei
Kommen Sie bitte persönlich zu den Einwohnerdiensten ins Stadthaus, um das Antragsformular zu unterzeichnen (eine telefonische Bestellung ist nicht möglich). Minderjährige oder Bevormundete müssen mit dem gesetzlichen Vertreter vorsprechen.
Bringen Sie Ihre alte Identitätskarte sowie ein aktuelles Passfoto (Beachten Sie die Richtlinien des Bundes!) mit. Die Identitätskarte für Erwachsene (ab dem 18. Lebensjahr) ist 10 Jahre, jene für Kinder (3. bis. 18. Lebensjahr) 5 Jahre und jene für Kleinkinder (bis zum 3. Lebensjahr) 3 Jahre gültig. Beachten Sie, dass die Herstellung einer neuen Identitätskarte rund 10 Arbeitstage dauert; kommen Sie deshalb rechtzeitig bei uns vorbei. Wenn Sie Ihre Identitätskarte verloren haben, müssen Sie bei der Stadt- oder Kantonspolizei umgehend Anzeige erstatten. Für eine Neuausstellung benötigen wir die Verlustanzeige der Polizei. Kombiauftrag Der Pass oder das Kombi (Pass + IDK) sind ab 24. Februar 2010 zwingend beim kantonalen Passbüro telefonisch (Tel. Nr. 043 259 73 73) oder über das Internet (www.schweizerpass.ch) zu beantragen. Die Gemeinden nehmen ab diesem Datum keine solchen Anträge mehr entgegen! Eine Beantragung von Pass oder Kombi ohne vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung per Telefon oder Internet ist nicht möglich! Mehr über die Ausweisarten, Gültigkeit der Ausweise und Preise erfahren Sie auf dem entsprechenden Merkblatt. Gebührenansätze und Gültigkeitsdauer der neuen Ausweise: Ausweisart, Preis, Gültigkeit Identitätskarte Erwachsene: CHF 65.00, 10 Jahre gültig Identitätskarte Kinder/Jugendliche: CHF 30.00, 5 Jahre gültig Identitätskarte Kleinkinder bis 3 Jahre: CHF 30.00, 3 Jahre gültig Ordentlicher Pass Erwachsene: CHF 120.00, 10 Jahre gültig Ordentlicher Pass Kinder/Jugendliche: CHF 55.00, 5 Jahre gültig Ordentlicher Pass Kleinkinder bis 3 Jahre: CHF 55.00, 3 Jahre gültig Pass und Identitätskarte (Kombi) Erwachsene: CHF 128.00, je 10 Jahre gültig Pass und Identitätskarte (Kombi) Kinder/Jugendliche: CHF 63.00 je 5 bzw. 3 Jahre gültig Provisorischer Pass beim Passbüro (auch für Kinder): CHF 100.00, max. 1 Jahr gültig Provisorischer Pass im Flughafen (auch für Kinder): CHF 150.00, max. 1 Jahr gültig Das Porto wird pro Person und Ausweis zusätzlich erhoben. Einwohnerdienste
Die Stadtbibliothek verfügt über eine grosse Auswahl an Unterlagen über die Stadt Opfikon.
http://www.stadtbibliothekopfikon.ch Dann sind auf dieser Homepage unter den Stichworten Geschichte oder Geographie erste Informationen zu finden. Im weiteren sind auch bei der Stadtkanzlei (044 829 82 23) Informationsunterlagen erhältlich.
Über alle Möglichkeiten der familienergänzenden Kinderbetreuung in der Stadt Opfikon gibt Auskunft:
familienergänzende Kinderbetreuung
Kinder, die bis zum 30. April 4 Jahre alt werden, erhalten von der Schulverwaltung ein Anmeldungsformular. Angemeldete Kinder besuchen in der Regel während zwei Jahren den Kindergarten, bzw. während drei Jahren die Grundstufe.
Ziel ist es, in Ergänzung zur Erziehung im Elternhaus, eine harmonische Entwicklung und Entfaltung des Kindes zu gewährleisten. In den Bereichen Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz werden die Kinder in gefühlsmässiger Hinsicht, in Bewegungs- und Denkprozessen ganzheitlich gefördert und gebildet. Sie lernen ein Stück Selbstständigkeit und erwerben die Grundlagen für ihre persönliche und schulische Entwicklung. Der Kindergarten bereitet die Kinder auf den Übertritt in die 1. Klasse, die Grundstufe auf den Übertritt in die 2. Klasse vor. Siehe auch: http://www.opfikon.ch/de/bildung/bildungprojekte/bildunggrundstufe
Der Besuch des Kindergartens während zweier Jahren ist seit dem Schuljahr 2008/09 kantonal geregelt und obligatorisch.
Ziel und Zweck Kindergarten
Bringen Sie uns eine Kopie Ihrer ausländischen Krankenversicherung. Wir werden dann das Gesuch um Befreiung von der Schweizer Versicherungspflicht bei der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich einreichen.
Einwohnerdienste
Alle Versicherten, welche auf Grund der Berechnung mit den zur Verfügung stehenden Steuerdaten einen Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben, erhalten bis spätestens Mitte Februar von der Sozialversicherungsanstalt eine Bescheinigung zugestellt. Alle übrigen Personen, welche der Meinung sind, dass sie die Voraussetzungen zum Bezug der Prämienverbilligung erfüllen, können ein Antragsformular bei der Stadtkasse Opfikon, Stadthaus, beziehen. Diese Stelle steht Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.
Corina Syfrig
Die Stadt Opfikon informiert über die Tagespresse und auf der Homepage.
Weitere Angebote finden Sie z.B. auch unter: www.immovista.ch www.immoclick.ch www.homegate.ch
Für Glattbrugg ist das Notariat Wallisellen zuständig.
Adresse und Öffnungszeiten: Notariat Wallisellen
Die Stadtbibliothek Opfikon verfügt über eine Auswahl an verschiedenen Büchern über die Stadt Opfikon und den Kanton Zürich.
http://www.stadtbibliothekopfikon.ch
Der Pass oder das Kombi (Pass + IDK) sind ab 24. Februar 2010 zwingend beim kantonalen Passbüro telefonisch (Tel. Nr. 043 259 73 73) oder über das Internet (www.schweizerpass.ch) zu beantragen. Die Gemeinden nehmen ab diesem Datum keine solchen Anträge mehr entgegen!
Eine Beantragung von Pass oder Kombi ohne vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung per Telefon oder Internet ist nicht möglich! Mehr über die Ausweisarten, Gültigkeit der Ausweise und Preise erfahren Sie auf dem entsprechenden Merkblatt.
Regierungsprogramm/Aktionsprogramm
Es beschreibt Ziele, Absichten und Massnahmen der räumlichen Stadtentwicklung auf einer übergeordneten Ebene. Nutzungspläne Sie definieren die verschiedenen Nutzungen und baulichen Rahmenbedingungen des städtischen Raumes. Konzepte/Studien Sie dienen dazu, planerische Absichten genauer zu erfassen. Gesetze, Reglemente und Verordnungen Sie legen die Umsetzung von konkreten planerischen Massnahmen fest. [Roland Stadler]
Für Ihr Familienfest oder andere Anlässe kann die Waldhütte Au bei der Stadtverwaltung (Liegenschaftenverwaltung) gemietet werden. Weitere Räume sind im Dorf-Träff in Opfikon mietbar.
Waldhütte Au Reservation Räume Dorf-Träff Zudem besteht die Möglichkeit, im Alterszentrum Gibeleich Räumlichkeiten zu mieten. Mehr Informationen erhalten Sie im Sekretariat (Tel. 044 829 85 85). Raummiete im Alterszentrum Gibeleich
Die Anfrage muss schriftlich und mit Beilage eines Interessennachweises beim Betreibungsamt der Stadt Opfikon erfolgen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Betreibungsamt Opfikon
Elternmitwirkung ist uns wichtig; gemeinsame Vorstellungen und rechtzeitiger Kontakt können viele Probleme entschärfen und Entwicklungen in Gang setzen. Während der unmittelbare Elternkontakt betreffend Schule, schulische Leistung und Verhalten direkt zwischen Lehrkräften und Eltern gestaltet wird, finden allgemeine Themen (Erziehungshaltung, Umfeld der Schüler, Umgang mit Konflikten, gesellschaftliche Entwicklungen) Platz im Eltern-Treff. Diese Form wurde in intensiver Zusammenarbeit zwischen interessierten Eltern und Lehrkräften an der Oberstufe entwickelt. Dreimal im Jahr bietet die Vorbereitungsgruppe eines Schülerjahrgangs einen Eltern-Treff zu einem aktuellen Thema an.
Die Schulleitungen der einzelnen Schulanlagen informieren gerne über die Art der Elternmitwirkung in der jeweiligen Schulanlage. http://www.opfikon.ch/de/bildung/schulen
Mit dem Schuljahr 2007/08 hat die Schule Opfikon die alte Tradition der Examen beendet. Es finden nun in allen Schulanlagen zwei öffentliche Besuchstage (Vormittag) statt, an denen alle interessierten Personen Einblick in den Schulalltag erhalten. Die Daten der Besuchstage werden frühzeitig in geeigneter Form bekannt gegeben/publiziert.
Einen detaillierten Ferienplan finden Sie auf unserer Homepage hier.
Im Grundsatz werden keine Ferienverlängerungen bewilligt. Bei ganz speziellen Situationen kann die Schulpflege - auf schriftliches Gesuch hin - eine Ausnahme bewilligen.
Siehe: Absenzen - Dispensation - Jokertage
Rund die Hälfte unserer Lernenden ist ausländischer Herkunft; ein grosser Teil davon spricht eine fremde Sprache. Dementsprechend gibt es in fast allen Schulklassen fremdsprachige Kinder. Die Integration und Förderung von Kindern aus verschiedenen Ländern und Kulturen stellen grosse Anforderungen an die Lehrpersonen. Die multikulturelle Zusammensetzung ist auch eine Chance, Verständnis für Minderheiten zu entwickeln und soziales Lernen zu üben. In den meisten Kindergärten erhalten fremdsprachige Kinder einen speziellen Förderunterricht, der sie auf spielerische Art in die neue Sprache einführt.
Um den fremdsprachigen Kindern der Primarschule so schnell wie möglich unsere Sprache näher zu bringen, erhalten diese zusätzlichen Deutschunterricht oder werden vorübergehend in einer Kleinklasse unterrichtet. Später zugereiste fremdsprachige Jugendliche werden in der Integrationsschule besonders gefördert.
Klassenlager sind obligatorische Arbeitswochen, die der Erziehung zur Gemeinschaft, zu Hilfsbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein sowie bestimmten Unterrichtszielen dienen. Auch der Besuch des Unterrichts während des Klassenlagers ist obligatorisch.
Für den Unterricht an den gemeindlichen Schulen (Kindergarten und 1.-9. Schuljahr) werden keine Schulgelder erhoben. Schülerinnen und Schüler, deren Eltern im Kanton Zürich wohnen, haben auch an den kantonalen Schulen kein Schulgeld zu bezahlen.
Die Anschaffung des persönlichen Schul- und Gebrauchsmaterials (z.B. Schreibutensilien, Taschenrechner, Turnbekleidung) ist Sache der Eltern.
In der Regel drei Jahre (1.-3. / 4.-6. / 7.-9. Klasse)
Die Schule Opfikon betreibt zwei Horte und unterstützt Mittagstischangebote. Die Angebote befinden sich im Ausbau.
Siehe: http://www.opfikon.ch/de/bildung/schuldienste/horte/ http://www.opfikon.ch/de/bildung/schuldienste/bildungmittagstisch/
Die Oberstufe wird in Glattbrugg nach dem Organisationsmodell der dreiteiligen Sekundarschule geführt. Die Mittelstufenlehrkräfte sind sorgfältig bemüht, für ihre Schülerinnen und Schüler den richtigen Ort an der Oberstufe zu finden, wo sie ihrer Auffassungsgabe und Lerngeschwindigkeit gemäss am besten gefördert werden können. An einem gemeinsamen Elternabend im Verlauf der sechsten Klasse werden Übertrittsmodalitäten genauestens erörtert.
Die Abteilungen A, B und C unterscheiden sich hauptsächlich in der Komplexität des zu erarbeitenden Stoffes, im Lerntempo und Lernverhalten der einzelnen SchülerInnen. Abteilung A entspricht dem anspruchsvollsten Niveau; die Anforderungen sind dort am intensivsten. In den Abteilungen B und C wird nicht weniger Leistung und Einsatz verlangt; Stoffumfang und Lerntempo werden jedoch dem Auffassungsvermögen angepasst. Für alle Abteilung gilt: Schlüsselqualifikationen wie Einsatzbereitschaft, Sachinteresse, Fleiss, Pünktlichkeit sowie die sozialen Kompetenzen Kooperationsfähigkeit und gegenseitiger Respekt sind zentrale Forderungen an die Einzelnen und werden überall mit Nachdruck geübt und eingefordert.
Im Stütz- und Förderunterricht werden Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen (Entwicklungs- Lern-und Leistungsauffälligkeiten) im sprachlichen und mathematischen Bereich unterrichtet und gefördert. Oft fallen diese Kinder im Schulunterricht durch Lern- und Leistungsschwierigkeiten oder auch durch Entwicklungsprobleme auf. Im Stütz- und Förderunterricht wird auf die Persönlichkeit der einzelnen Kinder Rücksicht genommen.
Vereinsbezeichnung, Kontaktperson (genaue Adresse mit Telefonnummer),
Bezeichnung des Anlasses, gewünschte Anlagen, benötigte Daten, Belegungszeit. Ein schriftliches Gesuch ist mindestens zwei Wochen vor dem Anlass der Schulverwaltung einzureichen.
Wenn es die persönliche und schulische Entwicklung anzeigen, können Schülerinnen und Schüler dreimal im Verlaufe eines Schuljahres in eine andere Abteilung umgestuft werden. Basis des Entscheids bildet die Gesamtbeurteilung der Klassenlehrkraft. Die schulische Leistungsfähigkeit und Auffassungsgabe ist dabei von zentraler Bedeutung, aber auch der Arbeitscharakter des Schülers/der Schülerin gibt weiteren Aufschluss über die Angemessenheit eines Abteilungswechsels. Einschätzungen von Fachlehrkräften fliessen mit ein; sie erleben den Schüler/ die Schülerin in einem anderen Kontext. Diese Umteilung erfolgt prüfungsfrei in Absprache mit den Lehrpersonen und den Eltern.
Die Eltern von 6. Klass-SchülerInnen werden nach den Sommerferien zu einer Informationsveranstaltung zum Übertritt eingeladen.
An diesem wird das Übertrittsverfahren vorgestellt. Ebenfalls wird darüber orientiert, welche schulischen Voraussetzungen Ihr Kind mitbringen muss, um in die Abteilung A, B oder C eingeteilt zu werden. Ansonsten kann auch die Mittelstufen-Klassenlehrperson Auskunft geben.
Jedes bildungsfähige Kind ist berechtigt und verpflichtet, während neun Jahren die Schule zu besuchen.
Siehe:
http://www.opfikon.ch/de/bildung/schuldienste/bildungschulpsydienst http://www.opfikon.ch/de/bildung/schuldienste/bildungschulsozarbeit
Bei einem Zuzug melden Sie sich bei der Schulverwaltung. Die zuständige Person der Schulpflege teilt Ihr Kind einer Schulanlage zu. Die Schulleitung der Anlage ist dann für die Klassenzuteilung verantwortlich. Diese Aufteilung der Verantwortung gilt auch bei der Einschulung und für den Stufenwechsel in der Oberstufe.
Wenden Sie sich für den ersten Kontakt telefonisch an das Sozialamt Opfikon. Dabei werden Sie alle Informationen erhalten, welche für den nächsten Schritt erforderlich sind.
Sozialberatung
Nein
Hingegen bieten verschiedene Wohnbaugenossenschaften Wohnungen in Opfikon-Glattbrugg an. (Beispiel: BAHOGE, Zürich)
Jeder Benutzer kann gleichzeitig 10-30 Medien ausleihen (abhängig von der Art des Abonnements). In dieser Zahl dürfen höchstens zwei DVD, sechs Kassetten, vier Videos, vier Musik-CDs, zwei CD-Rom’s und ein Game enthalten sein.
http://www.stadtbibliothekopfikon.ch
Sie können das ganze Angebot unserer Dienstleistung auf dem Internet abrufen unter: http://www.opfikon.ch/stadtbibliothek
Für beschädigte und verlorene Medien werden die Kosten für Reparaturen bzw. Wiederbeschaffung verrechnet. Die Benutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Benutzer wird im eigenen Interesse gebeten, das Ausleihpersonal beim Empfang der Medien auf vorhandene Schäden aufmerksam zu machen. Schäden an Medien dürfen nicht selbst repariert werden. Die Benutzerordnung kann in der Bibliothek eingesehen werden.
Benutzerordnung
Jahresabonnemente berechtigen zum Bezug von Medien. Ausleihen werden nur gegen vorweisen des Benutzerausweises vorgenommen.
http://www.stadtbibliothekopfikon.ch
Die Stadtbibliothek steht allen Personen zur Benutzung offen. Jede Adressänderung ist der Bibliothek so rasch als möglich mitzuteilen.
http://www.stadtbibliothekopfikon.ch
Bücher und CD-Hits können gratis reserviert werden. Für alle anderen Medien wird pro Titel CHF 2.00 verrechnet.
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Die Leihfrist beträgt vier Wochen (ausgenommen DVD, Video, CD-Hit).
Die Ausleihdauer kann vor Ablauf der Leihfrist um weitere vier Wochen verlängert werden (ausgenommen DVD, Video, CD-Hit Games und CD-ROM). Verlängerungen können online, telefonisch oder schriftlich unter Angabe der Ausweisnummer erfolgen. Die Verlängerung ist nicht möglich, wenn eine Reservation vorliegt. http://www.stadtbibliothekopfikon.ch
Nach Ablauf der Leihfrist wird der Benutzer gemahnt. Die Mahngebühren sind wie folgt gestaffelt:
Rückruf für DVD und Video: nach Ablauf der Leihfrist CHF 3.00 pro Öffnungstag. Nach vier erfolglosen Mahnungen werden rechtliche Schritte eingeleitet. http://www.stadtbibliothekopfikon.ch/index2.php
Öffnungszeiten:
Montag 15.00 bis 19.30 Uhr Mittwoch 09.00 bis 12.00 Uhr / 15.00 bis 19.30 Uhr Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr Freitag 15.00 bis 19.30 Uhr Samstag 09.00 bis 12.00 Uhr während den Schulferien: Montag 16.30 bis 19.30 Uhr Mittwoch* 09.00 bis 12.00 Uhr / 16.30 bis 19.30 Uhr Freitag 16.30 bis 19.30 Uhr Samstag* 09.00 bis 12.00 Uhr *ausser Sommerferien http://www.stadtbibliothekopfikon.ch/index2.php
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Bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV
Rubrik: Steuerbelastung / Steuerberechnungen
Privatpersonen, Treuhänder, Banken und auch einige Rechtsanwälte sind Ihnen gegen Entschädigung dabei gerne behilflich. Die Altersberatung der Stadt Opfikon bietet Senioren die Möglichkeit, die eigene Steuererklärung ausfüllen zu lassen.
Altersberatung und ihre Dienste
Mit dem untenstehenden Link, werden Sie auf die Seite des Kantons Zürich weitergeleitet. Dort können Sie unter der entsprechenden Rubrik Steuerberechnungen vornehmen. Steuerberechnung
Steueramt der Stadt Opfikon
Steueramt
Das Formular für den Strafregisterauszug kann beim Bundesamt für Justiz (BJ) online bestellt werden. Vorteil: Sie erhalten den Auszug innert wenigen Tagen. Der entsprechende Link ist nachstehend vermerkt. Bei Bestellung auf herkömmlichem Weg ist mit einer Bearbeitungsfrist von mindestens 10 Tagen zu rechnen.
Strafregisterauszug
Die Mitarbeiter des Strassen- und Kanalunterhaltes sind für die Strassenreinigung und den Winterdienst der Strassen und Wege in der Stadt Opfikon besorgt.
Weitere Informationen finden Sie unter Strassen- und Kanalunterhalt.
Sie melden sich bei den Einwohnerdiensten ab, indem Sie den Schriftenempfangsschein abgeben. Ausländische Staatsangehörige benötigen zur Abmeldung den Ausländerausweis. Zudem ist die Energie Opfikon AG zu informieren, damit die Stromabmeldung erfolgt.
Einwohnerdienste
Die Stadt Opfikon vermietet ca. 40 - 50 Wohnungen und einige Gewerberäume, Parkplätze und Garagen. Nähere Auskünfte erhalten sie unter
Liegenschaftenverwaltung
Wer neu in Opfikon Wohnsitz nimmt, hat sich innerhalb von 8 Tagen persönlich bei den Einwohnerdiensten anzumelden. Schweizer Bürger benötigen dazu den Heimatschein, Verheiratete zusätzlich das Familienbüchlein / Familienausweis (Wochenaufenthalter den Heimatausweis). Zudem ist eine Kopie oder Bestätigung der aktuellen Krankenkasse vorzulegen. Ausländische Staatsangehörige benötigen den Reisepass sowie den Ausländerausweis.
Die Anmeldegebühr beträgt 20 Franken. Einwohnerdienste
Öffnungszeiten:
Montag und Donnerstag 08.00 - 12.00 / 13.45 - 18.30 Dienstag und Mittwoch 08.00 - 12.00 / 13.45 - 16.30 Freitag 08.00-14.00 |