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AA Newcomers to Opfikon: Registering at city hall, City map, Public transportation...Nach oben
Adressänderung: Was ist zu tun bei einer Adressänderung innerhalb der Stadt Opfikon?Nach oben
Adressänderungen innerhalb der Gemeinde sind innert 8 Tagen den Einwohnerdiensten und der Energie Opfikon AG bekanntzugeben, dazu muss die Meldebestätigung der Einwohnerdienste oder der Ausländerausweis vorgelegt werden.
Einwohnerdienste
Anlass durchführen: Was ist zu tun, um auf öffentlichen Grund in Opfikon einen Anlass durchzuführen?Nach oben
Bitte wenden Sie sich an die Stadtpolizei.
Arbeiten vergeben: Nach welchen Kriterien werden in der Stadt Opfikon Arbeiten vergeben?Nach oben
Die Stadt Opfikon hält sich bei der Vergabe von Arbeiten an das Submissionsgesetz des Kantons und an die dazugehörende Vollziehungsverordnung. Als wichtiger Grundsatz gilt dabei die Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung der Anbieter, das heisst, insbesondere auch, dass Ortsansässige gegenüber auswärtigen Anbietenden nicht bevorteilt werden dürfen. Damit ein Anbieter den Zuschlag für einen bestimmten Auftrag erhält, muss er verschiedene Eignungs- und Zuschlagskriterien erfüllen. Eignungskriterien sind objektive Kriterien wie die fachliche, wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Leistungsfähigkeit des Anbieters. Zuschlagskriterien werden bei jeder Ausschreibung neu festgelegt, wobei für die Vergabe des Auftrags nebst dem Preis weitere Kriterien wie Qualität, Termine, Wirtschaftlichkeit, Betriebskosten, Kreativität etc. berücksichtigt werden. Die Vergabe erfolgt an den Anbieter mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot. Bei standardisierten Gütern erfolgt der Zuschlag allein nach dem Kriterium des niedrigsten Preises. [Roland Stadler]
Arbeits - Stellen anbieten: Wo können freie Arbeitsstellen angeboten/angemeldet werden?Nach oben
Das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Opfikon (044 809 60 20) nimmt gerne Stellenangebote entgegen.

RAV Opfikon
Arbeitslosen - Anmeldung: Wo kann man sich arbeitslos melden?Nach oben
Direkt beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in Opfikon, Europa-Strasse 13, 8152 Glattbrugg, melden.

Für eine Anmeldung sind folgende Unterlagen nötig:

AHV-Ausweis-Kopie (graue Karte beidseitig kopieren)
Schweizer BürgerInnen: Kopie des Schriftenempfangsscheins der Gemeinde (gilt als Wohnsitzbestätigung)
AusländerInnen: Kopie des Ausländerausweises (gilt als Wohnsitzbestätigung)
Komplettes Bewerbungsdossier (Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Diplome etc.)
Letzter Arbeitsvertrag
Kopie des Kündigungsschreibens
Bewerbungen während der Kündigungsfrist

RAV Opfikon
Ausländerbewilligung: An welche offizielle Stelle können sich AusländerInnen oder ArbeitgeberInnen im Kanton Zürich wenden, wenn sie Fragen bezüglich einer Arbeitsbewilligung haben?Nach oben
Bank- oder Postcheckverbindung: Wie lautet die Bank- oder Postcheckverbindung der Stadt Opfikon?Nach oben
PC-Konto 80-28473-2
Die Buchhaltung gibt gerne weitere Auskunft.
Buchhaltung
Baubewilligung: Wann braucht man eine Baubewilligung?Nach oben
Für welche Bauten muss ein Baugesuch eingereicht werden? Welche Verfahren stehen zur Verfügung? Wofür braucht es keine Baubewilligung?
Antworten auf diese und weitere Fragen rund ums Bauen finden Sie in der Wegleitung zum Baugesuch. Weitere nützliche Informationen finden Sie unter der Rubrik Bau und Versorgung. [Roland Stadler]
Bauen, Planen: Wo erhalte ich die nötigen Informationen und Unterlagen wie z.B. die Bau- und Zonenordnung, wenn ich in der Stadt Opfikon planen und bauen will?Nach oben
Die verschiedenen Abteilungen des Bauamtes erteilen Ihnen zu sämtlichen mit Raum- und Städtebau, Baubewilligung und Baurecht zusammenhängenden Fragen gerne Auskunft.
Die relevanten Formulare, Merkblätter sowie weitere Unterlagen finden Sie unter Bau und Versorgung.
Berufswahl: Wie wird die Berufswahl von Schulabgängern unterstützt?Nach oben
In der 2. Oberstufe hat die Berufswahl eine wichtige Bedeutung. Im ersten Quartal findet ein Elternabend im Berufsinformationszentrum (BIZ) in Kloten statt. Dabei lernen die Eltern das Angebot des BIZ (Berufsberatung, Mediothek, Arbeitsweise) kennen. Sie werden noch einmal darüber aufgeklärt, dass die Verantwortung für die Berufswahl ihres Kindes in ihren Händen liegt, aber auch darüber, welcher Teil des Prozesses durch die Schule abgedeckt wird. In diesem 2. Oberstufenjahr befassen sich die SchülerInnen mit Fragen der Selbstwahrnehmung; sie schärfen den Blick für ihre Vorlieben, Stärken aber auch ihre Grenzen. Ein Teil dieser Auseinandersetzung findet im Unterricht statt. Über Informationsveranstaltungen, Lektüre, Diskussionen und Besichtigungen nehmen die Schülerinnen und Schüler Mass an der Berufswelt und schaffen sich so gute Grundlagen für eine bewusste Berufswahl.

In Zusammenarbeit mit dem Gewerbeverein bietet die Oberstufe den Schüler/innen die Möglichkeit einer ersten konkreten Kontaktaufnahme mit der Berufswelt. An mehreren Schnuppertagen gewinnen sie erste Einblicke in die Arbeitswelt. Im Verlauf des zweiten Sekundarschul-Jahres werden die Bewerbungsdossiers vorbereitet (Bewerbungsschreiben, Lebensläufe) und Bewerbungsgespräche eingeübt.
Betreibung, Kostenvorschuss: Benötigt das Betreibungsamt einen Kostenvorschuss für die Einleitung einer Betreibung?Nach oben
Nein, das Betreibungsamt stellt die Kosten in Rechnung.
Betreibung, Rechtsvorschlag: Wo muss man den Rechtsvorschlag bei einer Betreibung beseitigen?Nach oben
Je nach Forderungstitel beim Rechtsöffnungsrichter oder beim Friedensrichter.

Betreibungsamt Opfikon
Betreibungs - Einleitung: Wo muss eine Betreibung eingeleitet werden?Nach oben
Bei natürlichen Personen am Wohnort, bei juristischen Personen an dessen Sitz (gem. Handelsregister).
Betreibungsamt Opfikon
Betreibungsregister - Auszug: Wie erhalte ich einen Auszug aus dem Betreibungsregister?Nach oben
Sie haben folgende Möglichkeiten, einen Betreibungsauszug über sich selbst zu erhalten:

Sie können den Auszug persönlich am Schalter während der Öffnungszeiten abholen. Dazu benötigen wir von Ihnen einen amtlichen Ausweis wie zum Beispiel die Identitätskarte, den Pass oder den Führerausweis. Der Auszug kostet CHF 17.00 und ist bar zu bezahlen.

Sie können den Auszug schriftlich anfordern. Dazu benötigen wir einen Antrag mit Unterschrift, eine Kopie eines amtlichen Ausweises und CHF 18.00 in bar. Wir senden Ihnen den Auszug postwendend zu.

Sie können eine volljährige Person bevollmächtigen, bei uns einen Auszug abzuholen. Diese Person hat sich auszuweisen. Der Auszug kostet CHF 17.00 und ist bar zu bezahlen. Es werden keine telefonische Auskünfte aus dem Betreibungsregister erteilt.
Bürogebäude, Wohnungen: Gibt es eine Liste von freien Wohn- und Bürogebäuden und wo werden neue Wohn- und Bürogebäude erstellt? Wo kann ich in der Stadt Opfikon Wohnungen/Häuser mieten; gibt es eine Liste von freien Wohnungen?Nach oben
Die Liegenschaftenverwaltung der Stadt Opfikon führt keine solchen Listen. Informieren Sie sich bitte in der Tagespresse oder im Internet.
www.immovista.ch
www.immoclick.ch
www.homegate.ch

Informationen finden sich auch bei glow. das Glattal
www.glow.ch
FAQ - Bedeutung: Was heisst eigentlich FAQ?Nach oben
FAQ ist die Abkürzung für den englischen Ausdruck "frequently asked questions". Auf deutsch heisst das soviel wie "häufig gestellte Fragen". Da "FAQ" im Internet ein viel verwendeter und demzufolge bekannter Begriff ist, verwenden wir ihn auch auf unserer Homepage.
Feuerwehr - Beitritt: Wo kann ich mich für einen Beitritt zur Feuerwehr der Stadt Opfikon anmelden?Nach oben
Finnenbahn: Gibt es eine Finnenbahn?Nach oben
Ja, die gibt es. Infos zur Finnenbahn
Firma eröffnen: An welche Stelle sollte man sich wenden, wenn man eine Firma in Opfikon eröffnen will, respektive ein Lokal für eine Firma sucht?Nach oben
Gastgewerbe - Betrieb eröffnen: Was muss man tun, um in Opfikon einen Gastgewerbebetrieb zu eröffnen?Nach oben
In der Schweiz gilt die Handels- und Gewerbefreiheit.

Für Gastgewerbebetriebe mit und ohne Ausschank von alkoholhaltigen Getränken gilt grundsätzlich das Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (Gastgewerbegesetz) vom 1. Dezember 1996. Die Bewilligung erteilt das Polizeiamt. Die Bewilligung bezieht sich auf einen bestimmten Betrieb und auf eine bestimmte, mündige und gut beleumundete Person, die für die Betriebsführung verantwortlich ist (§ 8). Bewilligungspflichtige Betriebe dürfen von 05.00 bis 24.00 Uhr geöffnet sein (§15). Längere Öffnungszeiten sind bewilligungspflichtig. Bewilligungsgesuche sind rechtzeitig an das Polizeiamt zu richten, wo auch die notwendigen Formulare erhältlich sind:


  • Bewilligungsgesuch zur Alkoholabgabe in gastgewerblichen Betrieben
Formelles Gesuch um Bewilligung generell längerer Öffnungszeiten*
(*Nur ausfüllen, wenn um längere Öffnungszeiten als 5 bis 24 Uhr ersucht wird)

  • Auszug aus dem Zentralstrafregister

Stadtpolizei
Identitätskarte: Wie erhalte ich eine Identitätskarte?Nach oben
Kommen Sie bitte persönlich zu den Einwohnerdiensten ins Stadthaus, um das Antragsformular zu unterzeichnen (eine telefonische Bestellung ist nicht möglich). Minderjährige oder Bevormundete müssen mit dem gesetzlichen Vertreter vorsprechen.

Bringen Sie Ihre alte Identitätskarte sowie ein aktuelles Passfoto (Beachten Sie die Richtlinien des Bundes!) mit. Die Identitätskarte für Erwachsene (ab dem 18. Lebensjahr) ist 10 Jahre, jene für Kinder (3. bis. 18. Lebensjahr) 5 Jahre und jene für Kleinkinder (bis zum 3. Lebensjahr) 3 Jahre gültig.

Beachten Sie, dass die Herstellung einer neuen Identitätskarte rund 15 Arbeitstage dauert; kommen Sie deshalb rechtzeitig bei uns vorbei.

Wenn Sie Ihre Identitätskarte verloren haben, müssen Sie bei der Kantonspolizei umgehend Anzeige erstatten. Für eine Neuausstellung benötigen wir die Verlustanzeige der Polizei.

Kombiauftrag
Sie haben die Möglichkeit eine Identitätskarte und einen Pass zusammen zu bestellen. Ihre Kosten werden damit verringert. Die Bestimmungen sind die gleichen wie oben für Identitätskarte und Pass erwähnt.

Gebührenansätze und Gültigkeitsdauer der neuen Ausweise:

Ausweisart, Preis, Gültigkeit
Identitätskarte Erwachsene: CHF 65.00, 10 Jahre gültig
Identitätskarte Kinder/Jugendliche: CHF 30.00, 5 Jahre gültig
Identitätskarte Kleinkinder bis 3 Jahre: CHF 30.00, 3 Jahre gültig
Ordentlicher Pass Erwachsene: CHF 120.00, 10 Jahre gültig
Ordentlicher Pass Kinder/Jugendliche: CHF 55.00, 5 Jahre gültig
Ordentlicher Pass Kleinkinder bis 3 Jahre: CHF 55.00, 3 Jahre gültig
Pass und Identitätskarte (Kombi) Erwachsene: CHF 128.00, je 10 Jahre gültig
Pass und Identitätskarte (Kombi) Kinder/Jugendliche: CHF 63.00 je 5 bzw. 3 Jahre gültig

Provisorischer Pass beim Passbüro (auch für Kinder): CHF 100.00, max. 1 Jahr gültig
Provisorischer Pass im Flughafen (auch für Kinder): CHF 150.00, max. 1 Jahr gültig

Das Porto wird pro Person und Ausweis zusätzlich erhoben.

Einwohnerdienste
Informationen über Opfikon: Ich suche für einen Vortrag in der Schule Unterlagen und Informationen über Opfikon. Wo finde ich diese?Nach oben
Die Stadtbibliothek verfügt über eine grosse Auswahl an Unterlagen über die Stadt Opfikon.

http://www.stadtbibliothekopfikon.ch

Dann sind auf dieser Homepage unter den Stichworten
Geschichte oder
Geographie
erste Informationen zu finden.

Im weiteren sind auch bei der Stadtkanzlei (044 829 82 23) Informationsunterlagen erhältlich.
Kinderbetreuung: Wo können Kinder während meiner Arbeitszeit betreut werden?Nach oben
Über alle Möglichkeiten der familienergänzenden Kinderbetreuung in der Stadt Opfikon gibt Auskunft:

familienergänzende Kinderbetreuung
Kindergarten- Grundstufenalter: Ab welchem Alter kann mein Kind den Kindergarten oder die Grundstufe besuchen und wie wird es dort gefördert?Nach oben
Kinder, die bis zum 30. April 4 Jahre alt werden, erhalten von der Schulverwaltung ein Anmeldungsformular. Angemeldete Kinder besuchen in der Regel während zwei Jahren den Kindergarten, bzw. während drei Jahren die Grundstufe.

Ziel ist es, in Ergänzung zur Erziehung im Elternhaus, eine harmonische Entwicklung und Entfaltung des Kindes zu gewährleisten. In den Bereichen Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz werden die Kinder in gefühlsmässiger Hinsicht, in Bewegungs- und Denkprozessen ganzheitlich gefördert und gebildet. Sie lernen ein Stück Selbstständigkeit und erwerben die Grundlagen für ihre persönliche und schulische Entwicklung.

Der Kindergarten bereitet die Kinder auf den Übertritt in die 1. Klasse, die Grundstufe auf den Übertritt in die 2. Klasse vor.

Siehe auch:
http://www.opfikon.ch/de/bildung/bildungprojekte/bildunggrundstufe
Kindergarten: Ist der Besuch des Kindergartens obligatorisch?Nach oben
Der Besuch des Kindergartens während zweier Jahren ist seit dem Schuljahr 2008/09 kantonal geregelt und obligatorisch.

Ziel und Zweck Kindergarten
Kontakt: Wie kann ich Kontakt zum Webmaster bzw. zur Stadtverwaltung aufnehmen?Nach oben
Krankenkasse, Pflichtbefreiung: Wie kann ich mich von der Schweizer Krankenkassen-Versicherungspflicht befreien?Nach oben
Bringen Sie uns eine Kopie Ihrer ausländischen Krankenversicherung. Wir werden dann das Gesuch um Befreiung von der Schweizer Versicherungspflicht bei der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich einreichen.
Einwohnerdienste
Krankenkasse, Prämienverbilligung: Wie erhalte ich die Prämienverbilligung?Nach oben
Alle Versicherten, welche auf Grund der Berechnung mit den zur Verfügung stehenden Steuerdaten einen Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben, erhalten bis spätestens Mitte Februar von der Sozialversicherungsanstalt eine Bescheinigung zugestellt. Alle übrigen Personen, welche der Meinung sind, dass sie die Voraussetzungen zum Bezug der Prämienverbilligung erfüllen, können ein Antragsformular bei der Stadtkasse Opfikon, Stadthaus, beziehen. Diese Stelle steht Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.
Abteilung Bevölkerungsdienste
Liegenschaften-/Immobilienangebot: Wer informiert wo über das aktuelle Liegenschaften-/Immobilienangebot?Nach oben
Die Stadt Opfikon informiert über die Tagespresse und auf der Homepage.

Weitere Angebote finden Sie z.B. auch unter:
www.immovista.ch
www.immoclick.ch
www.homegate.ch
Logopädie: Was ist Logopädie?Nach oben
Musikschule: Wo finde ich Informationen über die Musikschule und deren Angebot?Nach oben
Die Schulverwaltung (044 829 84 00) gibt gerne entsprechende Auskünfte.
Siehe:
Musikschule
Notariat: Welches Notariat und wo steht mir für meine Anliegen zur Verfügung?Nach oben
Für Glattbrugg ist das Notariat Wallisellen zuständig.

Adresse und Öffnungszeiten:

Notariat Wallisellen
Opfiker- Bücher: Wo finde ich eine Auswahl von Opfiker Büchern?Nach oben
Die Stadtbibliothek Opfikon verfügt über eine Auswahl an verschiedenen Büchern über die Stadt Opfikon und den Kanton Zürich.
http://www.stadtbibliothekopfikon.ch
Pass, neu: Was muss ich tun, wenn ich einen neuen Schweizer Pass will?Nach oben
Kommen Sie bitte persönlich zu den Einwohnerdiensten ins Stadthaus, um das Antragsformular zu unterzeichnen (eine telefonische Bestellung ist nicht möglich). Minderjährige oder Bevormundete müssen mit dem gesetzlichen Vertreter vorsprechen.

Bringen Sie Ihren alten Pass sowie ein aktuelles Passfoto (Beachten Sie die Richtlinien des Bundes!) mit. Der Pass für Erwachsene (ab dem 18. Lebensjahr) ist 10 Jahre, jene für Kinder (3. bis. 18. Lebensjahr) 5 Jahre und jene für Kleinkinder (bis zum 3. Lebensjahr) 3 Jahre gültig.

Beachten Sie, dass die Herstellung eines neuen Passes bis zu 15 Arbeitstage dauern kann; kommen Sie deshalb rechtzeitig bei uns vorbei.

Eine Verlängerung Ihres alten Passes ist nicht mehr möglich. Ebenso sind Kindereinträge nicht mehr möglich. Für eine Reise in die USA empfehlen wir Ihnen einen neuen Pass ausstellen zu lassen.

Wenn Sie Ihren Pass verloren haben, müssen Sie bei der Kantonspolizei umgehend Anzeige erstatten. Für eine Neuausstellung benötigen wir die Verlustanzeige der Polizei.

Kombiauftrag
Sie haben die Möglichkeit eine Identitätskarte und einen Pass zusammen zu bestellen. Ihre Kosten werden damit verringert. Die Bestimmungen sind die gleichen wie oben für Identitätskarte und Pass erwähnt.


Gebührenansätze und Gültigkeitsdauer der neuen Ausweise:

Identitätskarte Erwachsene: CHF 65.00, 10 Jahre gültig

Identitätskarte Kinder/Jugendliche: CHF 30.00, 5 Jahre gültig

Identitätskarte Kleinkinder bis 3 Jahre: CHF 30.00, 3 Jahre gültig

Ordentlicher Pass Erwachsene: CHF 120.00, 10 Jahre gültig

Ordentlicher Pass Kinder/Jugendliche: CHF 55.00, 5 Jahre gültig

Ordentlicher Pass Kleinkinder bis 3 Jahre: CHF 55.00, 3 Jahre gültig

Pass und Identitätskarte (Kombi) Erwachsene: CHF 128.00, je 10 Jahre gültig

Pass und Identitätskarte (Kombi) Kinder/Jugendliche: CHF 63.00 je 5 bzw. 3 Jahre gültig

Provisorischer Pass beim Passbüro (auch für Kinder): CHF 100.00, max. 1 Jahr gültig

Provisorischer Pass im Flughafen (auch für Kinder): CHF 150.00, max. 1 Jahr gültig


Das Porto wird pro Person und Ausweis zusätzlich erhoben.

Einwohnerdienste
Planungsinstrumente: Welches sind die Planungsinstrumente der Stadt Opfikon?Nach oben
Regierungsprogramm/Aktionsprogramm
Es beschreibt Ziele, Absichten und Massnahmen der räumlichen Stadtentwicklung auf einer übergeordneten Ebene.

Nutzungspläne
Sie definieren die verschiedenen Nutzungen und baulichen Rahmenbedingungen des städtischen Raumes.

Konzepte/Studien
Sie dienen dazu, planerische Absichten genauer zu erfassen.

Gesetze, Reglemente und Verordnungen
Sie legen die Umsetzung von konkreten planerischen Massnahmen fest. [Roland Stadler]
Psychomotorik: Was ist Psychomotorik?Nach oben
Räume für Anlässe: Können bei der Stadt Säle oder ähnliche Räume für Festivitäten, Konzerte oder Ausstellungen gemietet werden?Nach oben
Für Ihr Familienfest oder andere Anlässe kann die Waldhütte Au bei der Stadtverwaltung (Liegenschaftenverwaltung) gemietet werden. Weitere Räume sind im Dorf-Träff in Opfikon mietbar.
Waldhütte Au
Reservation Räume Dorf-Träff

Zudem besteht die Möglichkeit, im Alterszentrum Gibeleich Räumlichkeiten zu mieten. Mehr Informationen erhalten Sie im Sekretariat (Tel. 044 829 85 85).

Raummiete im Alterszentrum Gibeleich
Schuldnerauskunft: Wie erhalte ich Auskünfte über einen Schuldner?Nach oben
Die Anfrage muss schriftlich und mit Beilage eines Interessennachweises beim Betreibungsamt der Stadt Opfikon erfolgen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Betreibungsamt Opfikon
Schule, Elternmitwirkung: Gibt es an der Schule Opfikon eine Elternmitwirkung?Nach oben
Elternmitwirkung ist uns wichtig; gemeinsame Vorstellungen und rechtzeitiger Kontakt können viele Probleme entschärfen und Entwicklungen in Gang setzen. Während der unmittelbare Elternkontakt betreffend Schule, schulische Leistung und Verhalten direkt zwischen Lehrkräften und Eltern gestaltet wird, finden allgemeine Themen (Erziehungshaltung, Umfeld der Schüler, Umgang mit Konflikten, gesellschaftliche Entwicklungen) Platz im Eltern-Treff. Diese Form wurde in intensiver Zusammenarbeit zwischen interessierten Eltern und Lehrkräften an der Oberstufe entwickelt. Dreimal im Jahr bietet die Vorbereitungsgruppe eines Schülerjahrgangs einen Eltern-Treff zu einem aktuellen Thema an.

Die Schulleitungen der einzelnen Schulanlagen informieren gerne über die Art der Elternmitwirkung in der jeweiligen Schulanlage.

http://www.opfikon.ch/de/bildung/schulen
Schule, Examen, Besuchstage: Wie bietet die Schule Einblick in ihre Tätigkeit (Examen, Besuchstage)?Nach oben
Mit dem Schuljahr 2007/08 hat die Schule Opfikon die alte Tradition der Examen beendet. Es finden nun in allen Schulanlagen zwei öffentliche Besuchstage (Vormittag) statt, an denen alle interessierten Personen Einblick in den Schulalltag erhalten. Die Daten der Besuchstage werden frühzeitig in geeigneter Form bekannt gegeben/publiziert.
Schule, Ferienplan: Wie sieht der Ferienplan der Schule aus?Nach oben
Einen detaillierten Ferienplan finden Sie auf unserer Homepage hier.
Schule, Ferienverlängerung: Wie bekomme ich eine Ferienverlängerung?Nach oben
Im Grundsatz werden keine Ferienverlängerungen bewilligt. Bei ganz speziellen Situationen kann die Schulpflege - auf schriftliches Gesuch hin - eine Ausnahme bewilligen.
Siehe:
Absenzen - Dispensation - Jokertage
Schule, fremdsprachige Kinder: Wie werden fremdsprachige Kinder an den Opfiker Schulen gefördert?Nach oben
Rund die Hälfte unserer Lernenden ist ausländischer Herkunft; ein grosser Teil davon spricht eine fremde Sprache. Dementsprechend gibt es in fast allen Schulklassen fremdsprachige Kinder. Die Integration und Förderung von Kindern aus verschiedenen Ländern und Kulturen stellen grosse Anforderungen an die Lehrpersonen. Die multikulturelle Zusammensetzung ist auch eine Chance, Verständnis für Minderheiten zu entwickeln und soziales Lernen zu üben. In den meisten Kindergärten erhalten fremdsprachige Kinder einen speziellen Förderunterricht, der sie auf spielerische Art in die neue Sprache einführt.

Um den fremdsprachigen Kindern der Primarschule so schnell wie möglich unsere Sprache näher zu bringen, erhalten diese zusätzlichen Deutschunterricht oder werden vorübergehend in einer Kleinklasse unterrichtet.

Später zugereiste fremdsprachige Jugendliche werden in der Integrationsschule besonders gefördert.
Schule, Klassenlager: Muss mein Kind am Klassenlager teilnehmen?Nach oben
Klassenlager sind obligatorische Arbeitswochen, die der Erziehung zur Gemeinschaft, zu Hilfsbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein sowie bestimmten Unterrichtszielen dienen. Auch der Besuch des Unterrichts während des Klassenlagers ist obligatorisch.
Schule, Kosten: Was kosten die Opfiker Schulen?Nach oben
Für den Unterricht an den gemeindlichen Schulen (Kindergarten und 1.-9. Schuljahr) werden keine Schulgelder erhoben. Schülerinnen und Schüler, deren Eltern im Kanton Zürich wohnen, haben auch an den kantonalen Schulen kein Schulgeld zu bezahlen.
Die Anschaffung des persönlichen Schul- und Gebrauchsmaterials (z.B. Schreibutensilien, Taschenrechner, Turnbekleidung) ist Sache der Eltern.
Schule, Lehrer: Wie lange bleibt ein Kind beim gleichen Lehrer?Nach oben
In der Regel drei Jahre (1.-3. / 4.-6. / 7.-9. Klasse)
Schule, Mittags-/Tagesbetreuung: Gibt es in Opfikon Mittags- und Tagesbetreuungsangebote der Schule?Nach oben
Die Schule Opfikon betreibt zwei Horte und unterstützt Mittagstischangebote. Die Angebote befinden sich im Ausbau.
Siehe:
http://www.opfikon.ch/de/bildung/schuldienste/horte/
http://www.opfikon.ch/de/bildung/schuldienste/bildungmittagstisch/
Schule, Sekundarschule: In welcher Form wird in Opfikon die Sekundarschule geführt?Nach oben
Die Oberstufe wird in Glattbrugg nach dem Organisationsmodell der dreiteiligen Sekundarschule geführt. Die Mittelstufenlehrkräfte sind sorgfältig bemüht, für ihre Schülerinnen und Schüler den richtigen Ort an der Oberstufe zu finden, wo sie ihrer Auffassungsgabe und Lerngeschwindigkeit gemäss am besten gefördert werden können. An einem gemeinsamen Elternabend im Verlauf der sechsten Klasse werden Übertrittsmodalitäten genauestens erörtert.

Die Abteilungen A, B und C unterscheiden sich hauptsächlich in der Komplexität des zu erarbeitenden Stoffes, im Lerntempo und Lernverhalten der einzelnen SchülerInnen. Abteilung A entspricht dem anspruchsvollsten Niveau; die Anforderungen sind dort am intensivsten. In den Abteilungen B und C wird nicht weniger Leistung und Einsatz verlangt; Stoffumfang und Lerntempo werden jedoch dem Auffassungsvermögen angepasst. Für alle Abteilung gilt: Schlüsselqualifikationen wie Einsatzbereitschaft, Sachinteresse, Fleiss, Pünktlichkeit sowie die sozialen Kompetenzen Kooperationsfähigkeit und gegenseitiger Respekt sind zentrale Forderungen an die Einzelnen und werden überall mit Nachdruck geübt und eingefordert.
Schule, Stütz- und Förderunterricht: Was ist Stütz- und Förderunterricht?Nach oben
Im Stütz- und Förderunterricht werden Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen (Entwicklungs- Lern-und Leistungsauffälligkeiten) im sprachlichen und mathematischen Bereich unterrichtet und gefördert. Oft fallen diese Kinder im Schulunterricht durch Lern- und Leistungsschwierigkeiten oder auch durch Entwicklungsprobleme auf. Im Stütz- und Förderunterricht wird auf die Persönlichkeit der einzelnen Kinder Rücksicht genommen.
Schule, Turnhallengesuch: Welche Angaben müssen für ein schriftliches Turnhallengesuch gemacht werden?Nach oben
Vereinsbezeichnung, Kontaktperson (genaue Adresse mit Telefonnummer),
Bezeichnung des Anlasses, gewünschte Anlagen, benötigte Daten,
Belegungszeit. Ein schriftliches Gesuch ist mindestens zwei Wochen vor dem Anlass der Schulverwaltung einzureichen.
Schule, Umstufungen: Wie sieht es mit der Durchlässigkeit (Umstufungen) der Sekundarschule aus?Nach oben
Wenn es die persönliche und schulische Entwicklung anzeigen, können Schülerinnen und Schüler dreimal im Verlaufe eines Schuljahres in eine andere Abteilung umgestuft werden. Basis des Entscheids bildet die Gesamtbeurteilung der Klassenlehrkraft. Die schulische Leistungsfähigkeit und Auffassungsgabe ist dabei von zentraler Bedeutung, aber auch der Arbeitscharakter des Schülers/der Schülerin gibt weiteren Aufschluss über die Angemessenheit eines Abteilungswechsels. Einschätzungen von Fachlehrkräften fliessen mit ein; sie erleben den Schüler/ die Schülerin in einem anderen Kontext. Diese Umteilung erfolgt prüfungsfrei in Absprache mit den Lehrpersonen und den Eltern.
Schule, Übertritt in Oberstufe: Wie erhalte ich Informationen zum Übertritt in die Oberstufe?Nach oben
Die Eltern von 6. Klass-SchülerInnen werden nach den Sommerferien zu einer Informationsveranstaltung zum Übertritt eingeladen.
An diesem wird das Übertrittsverfahren vorgestellt. Ebenfalls wird darüber orientiert, welche schulischen Voraussetzungen Ihr Kind mitbringen muss, um in die Abteilung A, B oder C eingeteilt zu werden.
Ansonsten kann auch die Mittelstufen-Klassenlehrperson Auskunft geben.
Schulobligatorium: Muss mein Kind die Schule besuchen?Nach oben
Jedes bildungsfähige Kind ist berechtigt und verpflichtet, während neun Jahren die Schule zu besuchen.
Schulpsychologen: Wofür sind die Schulpsychologen und Schulsozialarbeiter zuständig?Nach oben
Schülerzuteilung: Wie erfolgt die Schülerzuteilung bei einem Zuzug?Nach oben
Bei einem Zuzug melden Sie sich bei der Schulverwaltung. Die zuständige Person der Schulpflege teilt Ihr Kind einer Schulanlage zu. Die Schulleitung der Anlage ist dann für die Klassenzuteilung verantwortlich. Diese Aufteilung der Verantwortung gilt auch bei der Einschulung und für den Stufenwechsel in der Oberstufe.
Sozialhilfe: Wie bekomme ich Hilfe vom Sozialdienst?Nach oben
Wenden Sie sich für den ersten Kontakt telefonisch an das Sozialamt Opfikon. Dabei werden Sie alle Informationen erhalten, welche für den nächsten Schritt erforderlich sind.
Sozialberatung
Sozialwohnungen: Vermietet die Stadt Opfikon Sozialwohnungen?Nach oben
Nein

Hingegen bieten verschiedene Wohnbaugenossenschaften Wohnungen in Opfikon-Glattbrugg an. (Beispiel: BAHOGE, Zürich)
Stadtbibliothek, Ausleihe - Menge: Wieviele Bücher, CD’s und Filme dürfen ausgeliehen werden und wie lange?Nach oben
Jeder Benutzer kann gleichzeitig 10-30 Medien ausleihen (abhängig von der Art des Abonnements). In dieser Zahl dürfen höchstens zwei DVD, sechs Kassetten, vier Videos, vier Musik-CDs, zwei CD-Rom’s und ein Game enthalten sein.
http://www.stadtbibliothekopfikon.ch
Stadtbibliothek, Auswahl: Welche Bücher, CD’s und Filme finde ich im Bestand der Stadtbibliothek?Nach oben
Sie können das ganze Angebot unserer Dienstleistung auf dem Internet abrufen unter: http://www.opfikon.ch/stadtbibliothek
Stadtbibliothek, Haftung:Hafte ich für beschädigte und verlorene Medien der Stadtbibliothek?Nach oben
Für beschädigte und verlorene Medien werden die Kosten für Reparaturen bzw. Wiederbeschaffung verrechnet. Die Benutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Benutzer wird im eigenen Interesse gebeten, das Ausleihpersonal beim Empfang der Medien auf vorhandene Schäden aufmerksam zu machen. Schäden an Medien dürfen nicht selbst repariert werden. Die Benutzerordnung kann in der Bibliothek eingesehen werden.
Benutzerordnung
Stadtbibliothek, Kosten: Was kostet die Ausleihe von Büchern, CDs, Videos oder DVDs?Nach oben
Jahresabonnemente berechtigen zum Bezug von Medien. Ausleihen werden nur gegen vorweisen des Benutzerausweises vorgenommen.
http://www.stadtbibliothekopfikon.ch
Stadtbibliothek, Nutzungsberechtigung: Wer darf die Bibliothek benützen?Nach oben
Die Stadtbibliothek steht allen Personen zur Benutzung offen. Jede Adressänderung ist der Bibliothek so rasch als möglich mitzuteilen.
http://www.stadtbibliothekopfikon.ch
Stadtbibliothek, Reservation: Kann ich Medien bei der Stadtbibliothek reservieren?Nach oben
Bücher und CD-Hits können gratis reserviert werden. Für alle anderen Medien wird pro Titel CHF 2.00 verrechnet.

http://www.stadtbibliothekopfikon.ch
Stadtbibliothek, Rückgabe - Fristverlängerung: Wie lange darf ich die Medien bei der Stadtbibliothek ausleihen? Kann ich die Leihfrist verlängern?Nach oben
Die Leihfrist beträgt vier Wochen (ausgenommen DVD, Video, CD-Hit).
Die Ausleihdauer kann vor Ablauf der Leihfrist um weitere vier Wochen verlängert werden (ausgenommen DVD, Video, CD-Hit Games und CD-ROM). Verlängerungen können online, telefonisch oder schriftlich unter Angabe der Ausweisnummer erfolgen. Die Verlängerung ist nicht möglich, wenn eine Reservation vorliegt.
http://www.stadtbibliothekopfikon.ch
Stadtbibliothek, Rückgabeaufforderung: Werde ich um die Rückgabe der Medien durch die Stadtbibliothek aufgefordert?Nach oben
Nach Ablauf der Leihfrist wird der Benutzer gemahnt. Die Mahngebühren sind wie folgt gestaffelt:
  1. Rückruf: CHF 5.00 (CD-Roms und Games werden separat gemahnt, CHF 5.00)
  2. Rückruf: CHF 3.00
  3. Rückruf: CHF 7.00
jeder weitere Rückruf CHF 10.00
Rückruf für DVD und Video: nach Ablauf der Leihfrist CHF 3.00 pro Öffnungstag.

Nach vier erfolglosen Mahnungen werden rechtliche Schritte eingeleitet.
http://www.stadtbibliothekopfikon.ch/index2.php
Stadtbibliothek, Öffnungszeiten: Wie sind die Öffnungszeiten der Stadtbibliothek?Nach oben
Öffnungszeiten:

Montag 15.00 bis 19.30 Uhr
Mittwoch 09.00 bis 12.00 Uhr / 15.00 bis 19.30 Uhr
Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr
Freitag 15.00 bis 19.30 Uhr
Samstag 09.00 bis 12.00 Uhr

während den Schulferien:

Montag 16.30 bis 19.30 Uhr
Mittwoch* 09.00 bis 12.00 Uhr / 16.30 bis 19.30 Uhr
Freitag 16.30 bis 19.30 Uhr
Samstag* 09.00 bis 12.00 Uhr *ausser Sommerferien

http://www.stadtbibliothekopfikon.ch/index2.php
Stadtplan: Warum wird der Stadtplan nicht angezeigt?Nach oben
Im Internet-Explorer muss unter Extras, Internetoptionen, Sicherheit "Active Scripting" aktiviert sein.
Steuerberechnungsvergleiche: Wo kann man Steuerberechnungsvergleiche anstellen?Nach oben
Bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV
Rubrik: Steuerbelastung / Steuerberechnungen
Steuererklärung, Fristverlängerung: Wie kann ich eine Fristverlängerung für das Ausfüllen der Steuererklärung erhalten?Nach oben
Steuererklärung, Hilfe: Wer kann mir beim Ausfüllen der Steuererklärung behilflich sein?Nach oben
Privatpersonen, Treuhänder, Banken und auch einige Rechtsanwälte sind Ihnen gegen Entschädigung dabei gerne behilflich. Die Altersberatung der Stadt Opfikon bietet Senioren die Möglichkeit, die eigene Steuererklärung ausfüllen zu lassen.
Altersberatung und ihre Dienste
Steuern berechnen: Wie kann ich meine Steuern berechnen?Nach oben
Mit dem untenstehenden Link, werden Sie auf die Seite des Kantons Zürich weitergeleitet. Dort können Sie unter der entsprechenden Rubrik Steuerberechnungen vornehmen. Steuerberechnung
Steuerrechnungen: Wer informiert bezüglich der Steuerrechnungen?Nach oben
Steueramt der Stadt Opfikon
Steueramt
Strafregisterauszug: Wo erhält man einen Strafregisterauszug?Nach oben
Das Formular für den Strafregisterauszug kann beim Bundesamt für Justiz (BJ) online bestellt werden. Vorteil: Sie erhalten den Auszug innert wenigen Tagen. Der entsprechende Link ist nachstehend vermerkt. Bei Bestellung auf herkömmlichem Weg ist mit einer Bearbeitungsfrist von mindestens 10 Tagen zu rechnen.
Strafregisterauszug
Strassenunterhalt: Wer ist für den Unterhalt der Strassen und Wege in der Stadt Opfikon und wer ist für das Salzen der Strassen und für die Schneeräumung zuständig?Nach oben
Die Mitarbeiter des Strassen- und Kanalunterhaltes sind für die Strassenreinigung und den Winterdienst der Strassen und Wege in der Stadt Opfikon besorgt.
Weitere Informationen finden Sie unter Strassen- und Kanalunterhalt.
Wegzug: Was ist zu tun bei einem Wegzug aus der Stadt Opfikon?Nach oben
Sie melden sich bei den Einwohnerdiensten ab, indem Sie den Schriftenempfangsschein abgeben. Ausländische Staatsangehörige benötigen zur Abmeldung den Ausländerausweis. Zudem ist die Energie Opfikon AG zu informieren, damit die Stromabmeldung erfolgt.
Einwohnerdienste
Wohnungen: Hat die Stadt Opfikon eigene Wohnungen?Nach oben
Die Stadt Opfikon vermietet ca. 40 - 50 Wohnungen und einige Gewerberäume, Parkplätze und Garagen. Nähere Auskünfte erhalten sie unter
Liegenschaftenverwaltung
Zuzug/Wohnsitz: Was ist zu tun, wenn man neu in Opfikon Wohnsitz nimmt?Nach oben
Wer neu in Opfikon Wohnsitz nimmt, hat sich innerhalb von 8 Tagen persönlich bei den Einwohnerdiensten anzumelden. Schweizer Bürger benötigen dazu den Heimatschein, Verheiratete zusätzlich das Familienbüchlein / Familienausweis (Wochenaufenthalter den Heimatausweis). Zudem ist eine Kopie oder Bestätigung der aktuellen Krankenkasse vorzulegen. Ausländische Staatsangehörige benötigen den Reisepass sowie den Ausländerausweis.
Die Anmeldegebühr beträgt 20 Franken.
Einwohnerdienste
Öffnungszeiten: Welches sind die generellen Öffnungszeiten der Verwaltung?Nach oben
Öffnungszeiten:
Montag und Donnerstag 08.00 - 12.00 / 13.45 - 18.30
Dienstag und Mittwoch 08.00 - 12.00 / 13.45 - 16.30
Freitag 08.00-14.00



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